Hallo zusammen,
durch Dienstanweisung wurden bestimmte Mitarbeiter angewiesen bestimmte Kleidung zu tragen. Wie verhält es sich dabei mit den Kosten der Dienstkleidung.
Wir hatten seit 2010 die Regelung, dass die MA sich mit 35% an den Kosten beteiligen. Seit letztes Jahr hat jeder Beschäftigte 250,- Euro für Beschaffung zur Verfügung.
Abteilung A hat die Anweisung während des Schalterdienstes ein weißes Oberteil und eine dunkelblaue oder schwarze Hose anzuziehen.
Abteilung B müssen Oberteile mit einem Aufdruck der Abteilung tragen.
Der Prüfer hat nun bemängelt, dass es keine Grundlage für die Kostenübernahme des Arbeitgebers gibt. Die Übernahme ist einzustellen.
Kennt jemand Urteile die wir als Begründung anführen können, dass es bei der bisherigen Regel bleibt?
Wie schaut es mit dem Argument der betrieblichen Übung aus?
Bei Abteilung A wird es m. E. schwierig da die Kolleginnen die Kleidung auch zu Hause anziehen könnten. Wobei manche sagen, dass sie so was nie zu Hause anziehen würden.
Abteilung B kann durch das Logo die Oberteile nicht zu Hause anziehen.