Stufenzuordnung bei Höhergruppierung mit Überspringen

Begonnen von Kranked, 05.03.2019 10:39

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Kranked

Hallo,

ich habe leider über die Suchfunktion keine Antwort finden können.

Wie alle sächsischen Grundschullehrer werde ich um 2 Entgeltgruppen aufsteigen. Ich bin in E10 Stufe 3 und werde in die E12 angehoben. Dort würde ich in Stufe 2 exakt das gleiche verdienen wie in jetzt.

Ich habe folgendes gefunden: "Bei Eingruppierungen über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den
Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jeder der einzelnen
Entgeltgruppen stattgefunden hätte."

Ich entnehme dem: von E10 S3 in E11 S2 wäre ein Gehaltsverlust, also E10 S3 -> E11 S3. Von E11 S3 in E12 S2 wäre ebenfalls ein Verlust, also E11 S3 in E12 S3.

Ergo müsste ich nach der Höhergruppierung in Stufe 3 verbleiben, oder?

Danke!

MoinMoin


tubanist

Hallo zusammen,

ich habe zu dieser Thematik auch noch eine Frage, die erfrischenderweise mal nichts mit den aktuellen Abschlüssen zu tun hat, glaube ich zumindest! :)

Ich werde nun höher Eingruppiert, von aktuell 6/3 auf die 8/2, zumindest wenn ich die oben stehende Regelung richtig auslege!

6/3 zu 7/2 wäre Verlust, also 6/3 zu 7/3
7/3 zu 8/2 passt dann wieder.

Wie verhält es sich nun mit dem Garantiebetrag?
Wird dazu die Differenz zu meiner Ausgangsstufe herangezogen, also die 6/3 oder die vom letzten einzelnen Sprung in der Zuordnung, also der 7/3?

Vielen Dank und viele Grüße
Björn

Kranked

Nach allem was ich bisher gelesen habe, werden die Höhergruppierungen separat behandelt. Also müsste der Garantiebetrag sich auf den Sprung von E7 in E8 beziehen.