Hallo zusammen,
ich bin derzeit in E10 Stufe 3 (TV-L) eingruppiert und soll eine Höhergruppierung nach E11 bekommen. Gleichzeitig wäre es möglich, demnächst eine Stufenvorweggewährung (E 10/4) zu erhalten. Gerne würde ich zunächst die Stufenvorweggewährung abwarten, um dann bei der Höhergruppierung in E11/4 und nicht E11/3 zu landen.
Ist diese Kombination rechtlich möglich?