Also den Master will der Kollege nicht machen während er beurlaubt ist. Er möchte den Master im Abendstudium machen während er ganz normal als Beamter arbeitet. Wenn er den master geschafft hat möchte er sich für den höheren Dienst bewerben (Nicht als beamter, sondern als Tarifbeschäftigter), um so den Sprung zum höheren Dienst zu schaffen, da man ja als Beamter jede Besoldungsgruppe einzeln erklimmen muss und er der Meinung ist das viel zusammen kommen muss, um das auch tatsächlich zu schaffen.
Alternativ möchte er sich in jegliche Bereiche im IT Bereich bewerben, also auch außerhalb des ÖD. Und da würde halt die Frage aufkommen, kann er sich frei stellen lassen für 10 Jahre, um zu schauen, ob es ihm Spaß macht in der freien Wirtschaft? Wenn nicht, wieder zurück kommen an seine Beamtenposition A10? Darum geht die Frage wohl eher.
Oder ob man tatsächlich nur triftige Gründe braucht, um für mehrere Jahre freigestellt zu werden oder wie man das nennen mag.
Ich hoffe ich konnte es erklären.
Liebe Grüße
Hans