Autor Thema: [Allg] Kindergeld beantragen? Kinderfreibetrag eintragen lassen (oder beides?)  (Read 7011 times)

NRW83

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Hallo,

ich werde demnächst Vater und habe folgende Frage(n) an die erfahreneren Kollegen:
Ich weiß, dass ich entweder Anspruch auf Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag habe und alles im Rahmen der Günstigerprüfung am Ende des Jahres durch das Finanzamt im Steuerbescheid ausgeglichen wird.
Aber: Wie bekomme ich während des laufenden Jahres möglichst soviel Geld wie möglich? Für mich ist aufgrund der Höhe meines Einkommens und des meiner Frau (nicht ÖD) die Wahl des Kinderfreibetrags am Günstigsten. Kann man den direkt eintragen lassen? Muss man dabei irgendwas beachten? Soweit der eingetragen wird, würde ich dann auf das Stellen eines Kindergeldantrags verzichten oder sollte man den zusätzlich stellen? Muss man irgendwas bei der Entscheidung beachten, ob meine Frau oder ich das Kindergeld beantragen oder bekommt einfach automatisch jeder die Hälfte des Kindergeldes ausgezahlt bzw. den halben Kinderfreibetrag eingetragen?

Vielen Dank für die Hilfe!
« Last Edit: 19.03.2019 23:20 von Admin2 »

LehrerInNRW

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Soweit ich weiß, kann man sich den Kinderfreibetrag nicht eintragen lassen. Das passiert alles mit der Lohnsteuer automatisch. Die Eintragung der Kinder auf der Lohnsteuerkarte kann man allerdings machen wie man will.
Das Kindergeld bekommt nur einer ausgezahlt. Der bekommt dann erstmal den Kinderzuschlag in der Riesterrente.

Ihre Steuerschuld wird mit der Lohnsteuererklärung berechnet. Das was Sie sich jetzt holen, bekommen Siehalt später weniger zurück.

KV des Kindes vernünftig planen!

a2schit

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Natürlich kann man sich den Freibetrag eintragen lassen und es macht durchaus Sinn, als Beamter, das Kindergeld zu beantragen, denn damit erhöht sich ihr Ortszuschlag, den Sie sonst, wenn IhrebFrau das KG beantragt, nicht erhalten würden.
Des Weiteren erhält man den „Riesterzuschlag“  nur, wenn man auch entsprechende Verträge abgeschlossen hat....und das hat auch nichts mit dem Kindergeld zu tun, diesen bekäme man auch, ohne der KG Antragssteller zu sein...
Das Eine muss nicht zwingend mit dem Anderen verbunden sein.