Natürlich kann man sich den Freibetrag eintragen lassen und es macht durchaus Sinn, als Beamter, das Kindergeld zu beantragen, denn damit erhöht sich ihr Ortszuschlag, den Sie sonst, wenn IhrebFrau das KG beantragt, nicht erhalten würden.
Des Weiteren erhält man den „Riesterzuschlag“ nur, wenn man auch entsprechende Verträge abgeschlossen hat....und das hat auch nichts mit dem Kindergeld zu tun, diesen bekäme man auch, ohne der KG Antragssteller zu sein...
Das Eine muss nicht zwingend mit dem Anderen verbunden sein.