Autor Thema: [NW] Beförderung  (Read 5588 times)

MaxK

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[NW] Beförderung
« am: 22.03.2019 10:48 »
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Ich bin A9 bei einem kommunalen Dienstherrn (NRW) und mache zur Zeit den Qualifizierungsaufstieg (Prüfungserleichterter Aufstieg) vom ehem. mittleren in den gehobenen Dienst. Sitzen tue ich bereits auf einer A10-Stelle. Meine Frage: Gibt es eine Wartezeit, nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegs, bis ich A10 werden kann? Muss ich erst A9 (gehobener Dienst) durchlaufen? Rechtsgrundlagen!? Danke
« Last Edit: 23.03.2019 01:56 von Admin2 »

Kingrakadabra

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Antw:Beförderung
« Antwort #1 am: 22.03.2019 10:58 »
Habt ihr keine Beförderungsrichtlinien?

DiBe

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Antw:[NW] Beförderung
« Antwort #2 am: 25.03.2019 13:34 »
Nach dem Lehrgang gibt es eine neue Urkunde (A9 - ......Inspektor - Überleitung in g.D.).

Ab dieser Urkunde 1 Jahr gesetzliche Wartezeit bis Beförderung nach A 10 möglich wäre.

Sollte nach diesem Jahr keine Beförderung nach A 10 erfolgen, dann bestünde Anspruch auf eine sog. Verwendungszulage gem. § 59 LBesG NRW.

Hoffe ich konnte dir helfen !