Autor Thema: Wechsel von VKA in SuE  (Read 8366 times)

SoFa

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Wechsel von VKA in SuE
« am: 25.03.2019 09:36 »
Hallo,

ich bin eine angehende Sozialpädagogin. Zurzeit arbeite ich in der E 10 Stufe 5.  Welche Stufe würde ich bei einem Wechsel (im selbigen Amt) in S 15 bekommen? Kann ich meine jetzige Stufe behalten? Wenn nein, wieviel Erfahrung kann mir angerechnet werden?
Gruß SoFa

Spid

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #1 am: 25.03.2019 09:58 »
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung (siehe §1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 BT-V), mithin kann §17 Abs. 4 TVÖD ebensowenig zur Anwendung kommen wie §1 Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Anlage zu § 56 BT-V. Es handelt sich vielmehr um eine horizontale Tätigkeitsänderung, die die Stufenzuordnung nicht berührt. Da es sich jedoch nicht um dieselbe Entgeltgruppe handelt, beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

SoFa

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #2 am: 25.03.2019 12:02 »
Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich meine jetzige Stufe mit in SuE nehmen? Kann ich deine Aussage irgendwo nachlesen? Diese Konstellation hatten wir hier im Amt einige Male und meines Wissens wurden beide Tätigkeiten voneinander unabhängig betrachtet, so dass die Stufenzuordnung neu erfolgte. Ich bin mir jedoch nicht sicher. Ich will kein Risiko eingehen, denn ich habe nur noch 1,5 Jahre Reststufenlaufzeit. Wenn deine Aussage in der Praxis umgesetzt wird, lohnt es sich zu gedulden.

Spid

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #3 am: 25.03.2019 14:04 »
Die maßgeblichen Normen habe ich doch benannt.

SoFa

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #4 am: 25.03.2019 14:27 »
Dann ist es nur eine "kann" Vorschrift. Danke dir.


Anstelle des § 16 (VKA) gilt folgendes:

5Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden;

MoinMoin

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #5 am: 25.03.2019 14:34 »
Du wirst doch nicht neu eingestellt, du bleibst doch bei deinem AG. Oder habe ich da was übersehen?

Spid

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #6 am: 25.03.2019 14:35 »
Gem. Sachverhaltsschilderung eine simple Tätigkeitsänderung.

SoFa

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #7 am: 25.03.2019 14:48 »
Nein, du hast nichts übersehen. Es handelt sich um demselben Arbeitgeber.
In den genannten Paragraphen habe ich nur diesen oben genannten Passus gefunden. Sofern der auch nicht zutrifft, dann habe ich noch mehr Fragezeichen im Kopf.


Spid

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Antw:Wechsel von VKA in SuE
« Antwort #8 am: 25.03.2019 15:15 »
Der §16 TVÖD wurde hier von keinem anderen erwähnt. Vielmehr verwies ich auf die SuE-spezifischen Regelungen hin, die zur Bewertung des Vorgangs als horizontale Tätigkeitsänderung führen.