Autor Thema: Mögliche Eingruppierung nach Feststellung der Tätigkeitsmerkmale  (Read 6920 times)

fireman0894

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Hallo liebe User.
Ich selbst bin Vollzeit und unbefristet bei einer Stadt in Hessen mit rund 20.000 Einwohnern als gelernter Verwaltungsfachangestellter in der EG 6 (seit 07.2017) seit 07.2016 beschäftigt. Seit dem 01.07.2018 bin ich als Sachbearbeiter für eine Stelle im Bereich Sport und Kultur eingesetzt, die Stelle würde neu geschaffen und mir wurden keine expliziten Aufgaben übertragen, aber ich sollte laut Aussage der Personalstelle weiter auf einer Planstelle nach EG 6 weiterarbeiten.

Nun meine Frage zu eurer Bewertung der Tätigkeiten, welche ich auszuüben habe. Explizit möchte meine neue Fachbereichsleiterin auch, dass ich die Tätigkeiten genau so wahrnehme und eben durch ein externes Institung (KAV) diese Tätigkeiten mit Tätigkeitsmerkmalen und einer daraus resultierenden Eingruppierung überprüft werden sollen. Ich würde nur gerne wissen, was zu erwarten wäre, wenn man mir auch die Produktverantwortung dafür übertragen (bisher im Rahmen der Befugnis durch den alten FBL übertragen gewesen)  oder eben nicht übertragen würde. Nachfolgend die Stellenbeschreibung:

 
Sportförderung

Nutzungsmanagement der städtischen Sportstätten
(selbständige Koordinierung von Terminen und Überwachung der Sportanlagen bezüglich Auslastung und Schäden/sonstigem; Konzeptentwicklung bezüglich Schadensmanagement/Sperren der Nutzer) 13%

Beschaffungen Grundausstattung in/auf den Sportanlagen 4%
(Antragsbearbeitung, Einzelfallentscheidung nach Bewertung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Lieferüberwachung, Abrechnung, Inventur, Zustandsfeststellung - Sichtprüfung)

Koordination der Dauernutzer und Absagen bei Veranstaltungen 3%
(Sperrungen der Sportanlagen bei Festen, Turnieren, sonstige Veranstaltungen und in besonderen Fällen im eigenen ermessen – Schäden/Witterung)

Gespräche mit Vereinen führen und koordinieren 2%

Sachbearbeitung für das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ 3%
(Förderantrag stellen, Mittelüberwachung, Abrechnung und Entscheidung der Auszahlungen, Ansprechpartner für Sportcoaches/Vereine)

Entwicklungsplanung der Eschweger Sportstätten 1%
(Datenbereitstellung / Terminkoordinierung; Sachbearbeitung)

Vergabe von Sportfördermitteln an antragstellende Vereine auf Basis der Sportförderrichtlinien (Förderung insbesondere jugendlicher Mitglieder, Bezuschussung der Unterhaltungskosten und Fahrtkosten zu Wettkämpfen) 20%
(Meldeschluss überwachen; Sportförderanträge der Vereine katalogisieren; Antragsbearbeitung/Entwurf für die Verteilung der Sportfördermittel; Organisation der Kommissionssitzung; Protokoll der Sitzung erstellen und Versand; Magvorlage nach Kommissionssitzung; Auszahlung der Sportförderung; Informationsschreiben an Vereine mit neuem Sportförderantrag; fertigen stelbständiger Texte, Berechnungsvorlagen und Formulare)

Vergabe von Zuschüssen für Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung 5 %
(Organisation der Sportstätten; Zuschussgewährung im Einzelfal überprüfen und ggf. Bewilligung erstellen; Zuschuss auszahlen)

Prüfung investiver Einzelanträge 4 %
(bauliche Maßnahmen und langlebige Sportgeräte)
(Antragsbearbeitung; Entscheidung über Bewilligung; Zuschussauszahlung)

Sportförderung insgesamt 55 %



Kulturförderung

Planung, Umsetzung und Abwicklung von städtischen Kulturveranstaltungen und Beteiligung an Veranstaltungen in Kooperation mit lokalen und regionalen Kulturträgern 25%
(selbstständiges Erarbeiten von Veranstaltungsideen/Konzepten und deren Umsetzung; Auszahlung und administrative Mitarbeit als Förderungen für Kooperationsveranstaktungen)

 konzeptionelle und organisatorische Durchführung des Kunst-Wettbewerbs und Verleihung des Kunstpreises in Kooperation mit dem Kunstverein 5%
(selbständige Organisation der Veranstaltung und der Räumlichkeiten sowie Verleihung des Kunstpreises)

Koordination und Einsatzplanung der städtischen Symbolfiguren 3 %
(Einsatzplanung, Veranstaltungsmeldung, Auszahlung der Aufwandsentschädigung)

Gewährung jährlicher und anlassbezogener Zuschüsse an Kultur- und Kunstvereine sowie an Vereine aus dem Bereich der Heimatpflege 12%
(Prüfung des Inhaltes, eigene Vorabentscheidung, erstellen von Vorlagen für Beschlüsse, nach Beschlüssen der Gremien Auszahlung der Zuschüsse)
                                                           
Kulturförderung insgesamt 45 %



Gesamtsumme der Stelleninhalte 100 % / 1.0 Vollzeistelle

Zur Wahrnehmung meines Aufgabengebietes sind folgende Gesetzeskenntnisse, Fachkenntnisse
und Spezialkenntnisse erforderlich inkl. EDV-Programme:

Gesetzeskenntnisse:

Allgemein: HGO, GemHVO, GemKVO, VOL, VOB, AO (Steuerecht Vereine ab § 50), BGB (Vereinsrecht Untertitel 1     Vereine (§§ 21 - 79));

Stadtrecht: insbesondere Benutzerordnungen für Sportanlagen (selbständige Überarbeitung), Vergaberichtlinien (selbständige Überarbeitung), Sportförderrichtlinie (selbständige Überarbeitung), Beschlüsse zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege (Vorbereitung/Umsetzung der Beschlüsse)

Fachkenntnisse:
Standardprogramme: Microsoft Office (Outlook,Word, Excel, PowerPoint), Rechnungsworkflow

Sportanlagen: Empfehlungen DFB (Sportplatzbau- und Ausstattung); Richtlinien der IAAF
(Leichtathletikanlagen; Wettkampf); Richtlinien Ausstattung Sporthallen (z.B. DTB)

Spezialkenntnisse:
Sportentwicklungsplanung (Konzepterstellung; Befragungen etc.), Sportstättenbelegungssoftware

Produktverantwortung für:
·         Sportförderung
·         Kulturförderung


Zusätzliche Aufgaben/ Funktionen (Schriftführung, Beauftragte):
·         Schriftführer der zuständigen Kommission
·         Ersthelfer im Betrieb

Befugnisse, Vollmachten, Ressourcenverantwortung (Art und Umfang)

Auftragsvergabe bis 1.000,00 €
Zeichnungsbefugnis für die rechnerische und sachliche Feststellung der Stelleninhalte
Vergabe und Koordination städtischer Sportstätten (Einheimische und Externe für Traininglager)
Förderung von Sporteinzelveranstaltungen, Sportvereinen sowie investiver Projekte im Sport
Förderung der Kultur- und Heimatszene

Könnt ihr mir hierzu eine Einschätzung zu Tätigkeitsmerkmalen und daraus folgender Eingruppierung geben?

Vielen Dank.

Spid

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Naja, in einigen AV sind durchaus selbständige Leistungen enthalten. Ich schätze mal E7-E8.

fireman0894

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Naja, in einigen AV sind durchaus selbständige Leistungen enthalten. Ich schätze mal E7-E8.

Hallo spid, genau das ist nämlich die Frage der Selbständigkeit für mich... so als grobe Richtung hatte ich auch nur auf dem Schirm, dass es in E 7- E 8 etwas sein könnte. Ich weiß, dass Beamtenrecht und Tarifrecht zwei unterschiedliche paar Schuhe sind. Aber wieso kann dann ein Beamter (Vorgänger), bei dem der Sport die wertigsten Aufgaben waren, nach A 10 besoldet werden? Das klingt für mich paradox... wie dem auch sei, wir sind in der Gegenwart und nicht in der Vergangenheit.

Danke für die Antwort. Ich hoffe einfach mal, dass das baldmöglichst mal angegangen wird.