Stufenzuordnung - alte Fassung vom TVöD Bund

Begonnen von AlphaOmega, 25.03.2019 18:56

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AlphaOmega

Bis 29.02.2016 sah der TVöD Bund in § 16 vor, dass einschlägige Berufserfahrung in den Entgeltgruppen 2 - 8 und 9 - 15 unterschiedlich bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, zumindest dann, wenn diese beim AG Bund erworben worden ist.

Hat da mal jemand erfolgreich geklagt und diese Regelung ist deswegen geändert worden?


AlphaOmega

Hat mal jemand nicht erfolgreich wegen dieser Regelung geklagt? Hat ein Gericht einmal festgestellt, dass es sich bei einschlägiger Berufserfahrung beim Bund in den Entgeltgruppen 2 bis 8 um einen anderen Sachverhalt handelt, als bei einschlägiger Berufserfahrung beim Bund in den Entgeltgruppen 9 bis 15?