Wirtschaftsingenieur

Begonnen von wenwirer, 15.05.2019 12:51

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wenwirer

Unter die speziellen Tätigkeitsmerkmale "Ingenieurinnen und Ingenieure" (EGO Teil A II Nr. 3) fallen lt. Vorbemerkungen zur Nr. 3 nur Absolventen von "technisch - ingenieurwissenschaftlichen" Studiengängen.
Zählen hierzu auch die "Wirtschaftsingenieure"  (Bsp.: Studium an der FHS Druck und Werbung mit Abschluss Dipl. Wirt. Ing. ) ?