Entgeltgruppe 9Y

Begonnen von Flatlinersholger, 28.05.2019 14:40

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Flatlinersholger

Hallo in das Forum,

seit ein paar Wochen bin ich in diesem Forum als Gastleser unterwegs gewesen, da ich kürzlich mit Wirkung zum 01.09.2018 von der EG7/6 in die EG9 höhergruppiert wurde. Die letzten Wochen waren sehr spannend für mich, da mir nicht klar war, in welche der möglichen EG9 ich nun eingestuft werde, also ob ich in die sogenannte "kleine" oder "große" EG9 kommen würde.

Auf der heutigen Bezügemitteilung für 05/2019 steht nun E9Y/4 und eine Summe von 3667,36€

Weis jemand, was es mit der E9Y genau auf sich hat und ob ich die Stufen 5 und 6 irgendwann erreichen kann?

Vielen Dank schon jetzt für mögliche Antworten
und freundliche Grüße

Holger

Spid

Der TV-L kennt keine Entgeltgruppe E9Y.

Flatlinersholger

Danke für die schnelle Antwort,
das dachte ich auch, steht bei mir aber komischerweise genau so drauf, Arbeitgeber ist Uni-Klinikum in NRW

Neffets69

In der E9a Stufe 5 und in der E9b Stufe 4 (Entgelttabelle 2019) findet sich dieser Bruttobetrag wieder.

Flatlinersholger

... ja, und in der E9b in der Stufe 4

tv-landschaft

Zitat von: Flatlinersholger in 28.05.2019 14:56
... ja, und in der E9b in der Stufe 4

Dann hast du doch deine Antwort, die /4 würde ich als Stufe 4 deuten.

Flatlinersholger

ja klar, das deute ich auch so. Trotzdem bleibt die Frage, was es mit dem "Y" auf sich hat, ist das vlt. 'irgendeine Sonderregelung z.B. mit bestimmten (verlängerten) Stufenlaufzeiten?

Spid

Da es E9a und E9b noch nicht gibt, hat er seine Antwort eben nicht. Das Tabellenentgelt der E9 Stufe 4 ist gleich - egal, ob es sich um die E9 mit regulären oder mit verlängerten Stufenlaufzeiten handelt.

was_guckst_du

...an den Uni-kliniken ist man halt pragmatisch...da hat man aus den noch nicht existierenden 9a und 9b eben 9x und 9y gemacht...  :D ....auch nicht schlecht
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Capo

Das Y ist ein internes Kürzel vom LBV in NRW um zwischen den Einzelnen E9 Eingruppierungen zu unterscheiden,was es genau heißt kann ich dir nicht sagen. 

was_guckst_du

...hier heisst es c...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Flatlinersholger

Zitat von: Capo in 29.05.2019 10:38
Das Y ist ein internes Kürzel vom LBV in NRW um zwischen den Einzelnen E9 Eingruppierungen zu unterscheiden,was es genau heißt kann ich dir nicht sagen.

Danke,
der Sachbearbeiter im LBV konnte damit aber leider auch nicht wirklich was anfangen, als ich ihn nach der Bedeutung gefragt habe - ist schon irgendwie merkwürdig.

MoinMoin

Zitat von: Flatlinersholger in 29.05.2019 15:57
der Sachbearbeiter im LBV konnte damit aber leider auch nicht wirklich was anfangen, als ich ihn nach der Bedeutung gefragt habe - ist schon irgendwie merkwürdig.
Nö, ist halt nur Sachbearbeiter und diese Benennung hat mit seinem Sachgebiet nichts zu tun.

macmars

Soweit mir bekannt, gibt es derzeit zwar ein Einigungspapier aber noch keinen Änderungstarifvertrag bzw. auch noch keine geänderte Entgeltordnung. Die entgeltabrechnenden Stellen haben teilweise damit begonnen die Tariferhöhung dennoch auszuzahlen. Ich vermute, dass das Y einfach ein programmtechnischer Platzhalter ist um die Tariferhöhung vorab auszahlen zu können.

Da es ja noch keinen Änderungstarifvertrag gibt und somit auch keine definitive Anleitung wie die EG 9 aufzuspalten ist, haben die entgeltabrechnenden Stellen die ich kenne auch noch keine Trennung der EG 9 vorgenommen.

Flatlinersholger

Danke für die Antwort,

ich denke, das könnte der Grund und eine passende Erklärung sein.