Autor Thema: [BE] Mit 44 Jahren in den geh. Dienst (Justiz) & neu verbeamtet/GKV oder PKV?  (Read 5042 times)

ambrozowski

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Guten Abend zusammen,

ich werde mit 44 Jahren in wenigen Wochen noch verbeamtet und starte mit einer A9 in den geh. Dienst in der Berliner Justiz. Ich habe mich natürlich bereits viel erkundigt, aber die Aussagen und Empfehlungen sind dermaßen unterschiedlich, dass ich nun gar nicht mehr weiß, was ich machen soll :-( . In Berlin soll ja zu alledem auch das "Hamburger Modell" sehr wahrscheinlich eingeführt werden, was mich auch darüber nachdenken lässt, evtl. in der GKV zu bleiben. Welche Vorteile gäbe es für mich in der gesetzlichen KV zu bleiben, welche Nachteile?

Vielen Dank im Voraus! ...
« Last Edit: 14.06.2019 01:22 von Admin2 »

clarion

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Hallo,

ich bin auch spät mit mit 40 Jahren verbeamtet worden. Ich hätte das Hamburger Modell in Anspruch genommen, wenn es das zum Zeitpunkt der Verbeamtung in meinem Bundesland gegeben hätte.

Vorteil PKV und Nachteil GKV:
- bei vielen (aber nicht allen!!!) Ärzten gern gesehener Gast
- je höher die Besoldung und je besser der Gesundheitszustand umso monetär günstiger für dich (denke an Beitragsrückerstattungen)

Nachteil PKV und Vorteil GKV:
- durch den späten Einstieg mit 44 Jahren hohe monatliche Beträge für Altersrückstellungen
- im Fall von gesundheitlichen Vorschäden Risikozuschlag zur PKV
- bei Arztbesuchen muss vorgestreckt und doppelt mit Beihilfe und PKV abgerechnet werden
- Familienmitglieder müssen separat abgesichert werden, das ist zwar nicht teuer, aber mit Lauferei verbunden
- Beiträge zur PKV können im Alter kräftig steigen. Wenn das Hamburger Modell um sich greifen sollte, bricht die Geschäftsgrundlage der PKVen zusammen.
- im Streitfall kostenpflichtige Klagen gegen Beihilfe und PKV vor Verwaltung- und Zivilgericht, bei der GKV kostenfreie Klage vor dem Sozialgericht

Hoffentlich konnte ich ein paar Denkanstöße geben.

Gruß C.