Autor Thema: Stufenlaufzeit bei AG Wechsel  (Read 13620 times)

MBerlin

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Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
« am: 15.06.2019 23:02 »
Guten Abend,

ich habe eine Frage zur Rechtsgrundlage. Habe meinen AG gewechselt. Beide ÖD in Berlin. Vorher war ich in Erfahrungsstufe 4 (hing auch mit noch einem weiteren Arbeitsverhältnis davor zusammen), danach fand ich mich in Stufe 2 wieder. Das war vorher anders besprochen, wurde später aber auch wieder korrigiert. Ich erhielt dann ein Schreiben, dass meine Beschäftigungszeit gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L auf den Juni vor sechs Jahren festgelegt wird. Kurz danach hieß es dann, dass ich nun wieder in Stufe 3 sei. Soweit ist das auch alles verständlich. Ich finde es zwar ärgerlich und unfair gegenüber dem AN, habe aber gelernt, dass beim Wechsel nicht mehr als Stufe 3 drin sei.

Was mich nun aber mehr umtreibt, ist die Laufzeit in Stufe 3. Aus meiner Sicht kann der AG ja nicht sagen, dass die vorherigen Jahre für Stufe 3 reichten und dann alle Jahre darüber hinaus abschneiden und mit meinem AG Wechsel innerhalb von Stufe 3 wieder anfangen zu zählen. Ich hatte vorher halt damit gerechnet, dass ich die Differenz zwischen Stufe 4 und Stufe 3 für rund ein Jahr in Kauf nehmen müsste und im Juni 2019 wieder auf Stufe 4 käme. Nun heißt es aber, dass erst 2021 wieder die Stufe 4 erreicht würde. Und das ist finanziell die erheblich schmerzhaftere Differenz als die zwischen Stufe 2 und Stufe 3.

Gibt es dazu eine AN freundliche Rechtsprechung oder ist das etwas weiteres, was wir als AN im ÖD hinnehmen müssen?

viele Grüße aus Berlin

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
« Antwort #1 am: 16.06.2019 08:09 »
Warum sollte es eine Rechtsprechung geben, die davon abweicht, was die Tarifvertragsparteien eindeutig geregelt haben? Und warum ist man überrascht, daß die tariflichen Regelungen für AN im öD gelten? Stufenlaufzeit ist in §17 Abs. 3 TV-L eindeutig geregelt.

MBerlin

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
« Antwort #2 am: 16.06.2019 10:06 »
Hallo Spid,

vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort, Ganz schlau bin ich trotzdem nicht draus geworden. Das einzige, was ich in §17 gefunden habe, was in die Richtung geht, ist Abs. 3 , S. 3 und 4:

Zitat
Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung; die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme. [Satz 4] Zeiten, in denen Beschäftigte mit einer kürzeren als der regel-mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten beschäftigt waren, werden voll angerechnet.

Aber dieser Teilsatz bzgl. der Stufenlaufzeit bezieht sich doch auf die Unterbrechung von mehr als drei Jahren. Die habe ich ja gar nicht. Nicht mal einen Tag.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
« Antwort #3 am: 16.06.2019 10:49 »
Sorry, Typo. Sollte „16“ heißen. Dort ist Stufenlaufzeit definiert.

MBerlin

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
« Antwort #4 am: 16.06.2019 19:57 »
Dankeschön. Da habe ich jetzt mal reingeschaut.

§16 Abs. 3 sagt ja in der ab-2018-Fassung:
Zitat
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

[Satz 2] Die Abweichungen von Satz 1 sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen in der Entgeltordnung geregelt.

Das besagt ja aber nur, wie lange der Wechsel in einer ununterbrochenen Tätigkeit bei einem AG benötigt. Über den Fall eines Wechsels wird nichts gesagt. Über die Anrechnung der vorherigen Zeit in Stufe 3 wird nichts gesagt. Und über einen Neubeginn der Zählung der Stufenlaufzeit wird auch nichts gesagt.

Ferner gibt es da auch noch § 16 Abs. 2a:
Zitat
Der  Arbeitgeber  kann  bei  Einstellung  von  Beschäftigten  im  unmittelbaren  Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und 4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufen-zuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen; Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt.

Auch das müsste doch eigentlich erlauben, dass die Zeit, die schon in Stufe 3 erbracht wurde, angerechnet werden könnte. Oder sehe ich das falsch?

Mal überspitzt gesprochen: Wenn das nicht ginge, gäbe es im ÖD doch überhaupt keinen Anreiz mehr sich als TVLer ab der Stufe 4 noch irgendwo hin zu bewegen, weil einem systematisch Nachteile aufgezwungen würden.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
« Antwort #5 am: 16.06.2019 20:31 »
§16 Abs. 3 Satz 1 definiert Stufenlaufzeit. Bei einem AG-Wechsel wird die Stufenlaufzeit nicht fortgesetzt, was sich unmittelbar aus dem Wortlaut ergibt.

Der AG kann bei Einstellung über die Rechtsansprüche des AN (§16 Abs. 2 Satz 3) hinaus förderliche Zeiten ganz oder teilweise anerkennen (§16 Abs. 2 Satz 4) oder eine erworbene Stufe in einem unmittelbar vorangegangenen Arbeitsverhältnis im öD ganz oder teilweise berücksichtigen. Das war aber nicht Deine Frage - und die Einstellung liegt bereits in der Vergangenheit.

Der AG müßte lediglich einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren berücksichtigen und entsprechend Stufe 2 oder Stufe 3 zuordnen. Die Stufenlaufzeit begann von vorn. Alles andere hätte vor Beschäftigungsbeginn für die Einstellung vereinbart werden müssen.

MBerlin

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Antw:Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
« Antwort #6 am: 16.06.2019 23:14 »
Danke Dir. Was für ein System.