Bezug nehmend auf die Übersichtstabelle ganz oben auf der Seite
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/erreichen uns in letzter Zeit des öfteren Hinweise auf vermeintliche Fehler, daß das Besoldungsgesetz von z.B. Niedersachsen doch bereits beschlossen sei, das Kürzel "E" für Gesetzentwurf also in "G" für Gesetz geändert werden müsse.
Wir haben nun für die bessere Verständlichkeit das Kürzel "B" für Landtagsbeschluß eingeführt.
Hierzu kurz die Erklärung zum Entstehen von Besoldungstabellen und Gesetzen:
1. P - Prognose
kurz nach der jeweiligen Tarifrunde geben Politiker der Regierung üblicherweise recht schnell die Art der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten bekannt. Sobald diese Aussagen hinreichend konkret sind, erstellen wir auf deren Basis eine erste Prognose.
Diese Prognose entspricht in den meisten Fällen dann auch auf den Cent genau dem, was später am Ende des Gesetzgebungsverfahrens herauskommt.
In einigen Fällen ändern Politiker aber ihre Meinung und es kommt zu Veränderungen der Prognose. Dies wird dann im laufenden Text unterhalb von "Chronologie der Besoldungsrunde der Länder" festgehalten.
2. E - Entwurf
einige Zeit später erscheint ein Gesetzentwurf. Dies zumeist als parlamentarische Drucksache. Wir legen nun eine Übersicht zum Gesetzentwurf an (z.B.
http://oeffentlicher-dienst.info/g/ni-anpg-2019-2020-2021 ) und korrigieren die Tabellen im Online-Rechner entsprechend falls nötig.
Gesetzentwürfe können sich während der folgenden Wochen und Monate noch verändern. Wenn dies der Fall ist, erscheint wiederum ein Hinweis unterhalb von "Chronologie der Besoldungsrunde der Länder"
3. B - Landtagsbeschluß
nun beschließt der Landtag - zumeist nach 2. Lesung - den Gesetzentwurf. Wir entfernen daraufhin die Hinweise "Prognose" und die Rotfärbung der Tabellen auf der jeweiligen Besoldungsseite des Landes.
4. G - Gesetz
erst mit der Verkündung des Gesetzes im jeweiligen Verkündungsblatt (für Niedersachsen wäre dies
https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/20080.html ) wird der Gesetzentwurf zum Gesetz.
Der Zeitraum zwischen Parlamentsbeschluß und Verkündung kann ein paar wenige Tage betragen oder viele Wochen. Einige Bundesländer veröffentlichen ihre Verkündungen im Internet, andere haben Exklusivverträge mit Firmen, die diese nur gegen Entgelt bereit stellen. In letzteren Fällen kann es nach der Verkündung längere Zeit dauern, bis wir Kenntnis von der Verkündung erlangen und unsere Seiten entsprechend anpassen können.