Stufenzuordnung nach Höhergruppierung

Begonnen von Carmen, 14.07.2019 09:57

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Corsi

hmm?

E5 / 5 -> E6 / 4 -> E7 / 3 -> E8 / 2 -> E9a/b / 1 ?
Rechnerisch... aber laut Regel ist es dann E9a/b / 2

Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt ;-)

Lars73

E8 Stufe 2 ist mehr als E9a Stufe 1. Auch ohne die Sonderregelung mit Stufe 2 wäre es Stufe 2.

Corsi

Auch mit Garantiebetrag? egal... die Diskussion ist eh müßig, es ist Stufe 2 so oder so ;-)

Spid

Bereits von der E6/4 geht es in die E7/4. Der Garantiebetrag ist für die Stufenzuordnung völlig unbeachtlich. Er wird lediglich anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn dieser kleiner als der Garantiebetrag ist.

WasDennNun

Zitat von: Corsi in 15.07.2019 14:01
hmm?

E5 / 5 -> E6 / 4 -> E7 / 3 -> E8 / 2 -> E9a/b / 1 ?
Rechnerisch... aber laut Regel ist es dann E9a/b / 2

Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt ;-)
Ja, du wendest die Regelung falsch an.
Wie Spid schon sagte E6/4-> E7/4
Denn Entgelt E6/4 ist  grösser als Entgelt E7/4 ....
Zitat von: Corsi in 15.07.2019 14:08
Auch mit Garantiebetrag? egal... die Diskussion ist eh müßig, es ist Stufe 2 so oder so ;-)
Ne ist sie nicht, denn wenn hier falsche Dinge verbreitet werden, dann sollte man doch versuchen das feherhafte Wissen zu korrigieren.

Es wird rein nach dem Entgelt geschaut (ob grösser oder kleiner), step für step pro EG, dann landet man in der Stufe seiner neuen EG und dann kommt der Garantiebetrag evtl. dazu.



Carmen

Vielen Dank für die Beiträge. Ich denke, die Diskussion kann dann auch geschlossen werden, da es beim TV-L Stufe 2 ist und nur beim TVÖD stufengleich höhergruppiert wird.