TV-L §37 regelt die Frist.
Wo im BGB und welche Gerichtsurteile die rechtskräftige Vorgehensweise konkretisieren, habe ich im Kopf.
Du kannst auch eine schriftliche Erklärung deines AG einfordern, die klarstellt, dass diese Frist ausgesetzt wird.
Ein Einschreiben Rückschein in dem steht:
Hiermit fordere sie auf, mir das mir seit dem 1.1.19 zustehende Entgelt der Höhe E6S3 umgehend auszuzahlen.
könnte ausreichen.
@Spid oder muss da mehr rein?