Hallo,
wenn man eine Arbeitsplatz mit Tätigkeiten der E13 Teil I hat:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwer-tiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Kein Diplom/Master hat und auch (noch) nicht als sonstiger Beschäftigter gilt, dann erhält man E12, oder?
Auf der Basis der Vorbemerkungen 1. Absatz 4 Satz 1. Richtig?