Guten Tag alle zusammen,
ich habe mal eine Frage zu folgendem Beispiel:
AN arbeitet beim AG Bund in der EG13 für 21 Monate, anschließend fängt er bei einer Kommune in einem Fachfremden Bereich mit EG12S1 an und arbeitet dort für weitere 18 Monate. Das führt zur aktuellen Eingruppierung in S12/2.
Wenn der AN sich nun wieder beim Bund auf eine E13 Stelle bewirbt, kann er mit der Berücksichtigung der förderlichen Zeiten und des Fachkräftemangels mit 13/3 eingestellt werden?
Ich meinte in einem BMI Rundschreiben vom Mai? diesen Jahres gelesen zu haben, das maximal zur letzten erreichten Stufe (quasi wie bei einer Höhergruppierung) eingestellt werden darf.
Oder hat das Personalamt hier Spielraum?