Steht da ernsthaft „Steigerungsbeiträge“ und nicht etwa „Steigerungsbeträge“? Da „Steigerungsbeiträge“ Unfug ist, wäre im Wege der Auslegung zu ergründen, was da vereinbart werden sollte. Ein Steigerungsbetrag hingegen würde eindeutig auf die Steigerung der individuellen Entgeltgruppe und Stufe der Entgelttabelle abheben, weil es nur dort einen Betrag gibt, der zur Heranziehung für die vertragsgemäße Steigerung des Tabellenentgelts infrage käme.