Autor Thema: [NW] Verbeamtung als Tarifbeschäftigter  (Read 5134 times)

ledon

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[NW] Verbeamtung als Tarifbeschäftigter
« am: 11.09.2019 10:43 »
Hallo,

ich arbeite seit drei Jahren beim Land Nordrhein-Westfalen als Tarifbeschäftigter (Entgeltgruppe TVL-10) und überlege ob ich ein Antrag auf Verbeamtung stellen soll. Derzeit bin ich 34 Jahre alt und habe ein Bachelorstudium abgeschlossen. Grundsätzlich möchte ich berufsbegleitend noch mein Master nachholen.

Welche Unterschiede gibt es bezüglich der Weiterbildungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte und Beamte?
Ist eine Verbeamtung vor diesem Hintergrund für mich jetzt sinnvoll oder sollte ich zunächst ein Masterstudium abschließen? Gibt es grundsätzlich Punkte die gegen eine Verbeamtung sprechen?

Unser Personalreferat hat mir gesagt, dass ich bei einer Verbeamtung in die Besoldungsgruppe A9 fallen würde. Durch den Wechsel würde ich netto also geringfügig mehr verdienen. Wie schnell ist ein anschließender Aufstieg auf A 10, A11,... theoretisch möglich.

Ich weiß, dass ich mit meinen Fragen ein weites Feld aufgemacht habe. Aber ich habe mich bisher noch zu wenig mit diesen Themen beschäftigt. Für die Antworten bedanke ich mich vorab.
« Last Edit: 13.09.2019 04:12 von Admin2 »

TV-Ler

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Antw:Verbeamtung als Tarifbeschäftigter
« Antwort #1 am: 11.09.2019 11:10 »
... noch mein Master nachholen.
Nee du, laß ma lieber ...  8)

WasDennNun

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Antw:Verbeamtung als Tarifbeschäftigter
« Antwort #2 am: 11.09.2019 11:55 »
Gibt es grundsätzlich Punkte die gegen eine Verbeamtung sprechen?
z.B. Die geringere Freiheit bei dem Wechsel der Tätigkeiten.
Zitat
Unser Personalreferat hat mir gesagt, dass ich bei einer Verbeamtung in die Besoldungsgruppe A9 fallen würde. Durch den Wechsel würde ich netto also geringfügig mehr verdienen. Wie schnell ist ein anschließender Aufstieg auf A 10, A11,... theoretisch möglich.
Je nach Beurteilung und ob du auch auf höhere Stellen dich bewirbst und genommen wirst.
Das kann dann aber eben auch mit nem Ortswechsel etc. verbunden sein.
Und dafür ist auch kein Master notwendig und bringt auch nichts, der käme erst beim höheren Dienst ins Spiel.

Kurbalin

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Antw:[NW] Verbeamtung als Tarifbeschäftigter
« Antwort #3 am: 17.09.2019 09:44 »
Unser Personalreferat hat mir gesagt, dass ich bei einer Verbeamtung in die Besoldungsgruppe A9 fallen würde. Durch den Wechsel würde ich netto also geringfügig mehr verdienen. Wie schnell ist ein anschließender Aufstieg auf A 10, A11,... theoretisch möglich.

Theoretisch schnellstmöglich (ohne, dass besondere Ausnahmen gewährt werden):

- Nach der Verbeamtung 3 Jahre Probezeit (auf A9) --> § 13 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW
- Nach der Probezeit ein Jahr Beförderungssperre (A9) --> § 19 Abs. 2 Nr. 2 LBG NRW
- demnach frühestmöglich nach 4 Jahren A10
- anschließend ein Jahr Beförderungssperre (A10) --> § 19 Abs. 2 Nr. 3 LBG NRW
- frühestmöglich ein Jahr später A11

Das alles vorausgesetzt, dass du auf einer entsprechenden Stelle sitzt UND der Dienstherr dich befördern WILL. Wenn du nach den 4 Jahren bspw auf einer A11-Stelle sitzen würdest, der Dienstherr dich aber nicht befördern will, bekommst du eine Zulage nach A10 und du erfüllst weiterhin nicht die Laufbahnvoraussetzungen für A11 (§ 59 LBesG NRW).