Unser Personalreferat hat mir gesagt, dass ich bei einer Verbeamtung in die Besoldungsgruppe A9 fallen würde. Durch den Wechsel würde ich netto also geringfügig mehr verdienen. Wie schnell ist ein anschließender Aufstieg auf A 10, A11,... theoretisch möglich.
Theoretisch schnellstmöglich (ohne, dass besondere Ausnahmen gewährt werden):
- Nach der Verbeamtung 3 Jahre Probezeit (auf A9) --> § 13 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW
- Nach der Probezeit ein Jahr Beförderungssperre (A9) --> § 19 Abs. 2 Nr. 2 LBG NRW
- demnach frühestmöglich nach 4 Jahren A10
- anschließend ein Jahr Beförderungssperre (A10) --> § 19 Abs. 2 Nr. 3 LBG NRW
- frühestmöglich ein Jahr später A11
Das alles vorausgesetzt, dass du auf einer entsprechenden Stelle sitzt UND der Dienstherr dich befördern WILL. Wenn du nach den 4 Jahren bspw auf einer A11-Stelle sitzen würdest, der Dienstherr dich aber nicht befördern will, bekommst du eine Zulage nach A10 und du erfüllst weiterhin nicht die Laufbahnvoraussetzungen für A11 (§ 59 LBesG NRW).