Hallo,
sehe ich es richtig, dass auch bei Kindern mit Behinderung maximal 12 Tage Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge möglich sind (SUrlVO §9a (2))? Oder übersehe ich etwas? Wäre mit notwendiger Kur usw. doch recht wenig :-(
Vielen vielen Dank für eure Antworten!