Autor Thema: Verlängerung der höherwertigen Tätigkeit, um den Stufenaufstieg noch zu bekommen  (Read 5013 times)

csillag1989

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Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich bin seit 2011 beim Bund beschäftigt (vorher 3 Jahre Ausbildung beim Bund). Im Juni 2019 habe ich die Behörde mittels einer 3-monatigen Abordnung, mit dem Ziel der Versetzung, gewechselt. Der Abordnungszeitraum ist seit dem 01.09. vorbei. Ich bin nun hier in der neuen Behörde angekommen und fühle mich sehr wohl.
Auf meiner damaligen Stelle habe ich die E6 bekommen. Durch meinen Aufstiegslehrgang zur Verwaltungsfachwirtin konnte ich mich in den gehobenen Dienst bewerben. In meiner aktuellen Behörde würde ich die E9c bekommen.
Aktuell bekomme ich noch die E6 mit Zulage zur E9c. Die Höhergruppierung "verzögert" sich noch einmal um 3 Monate, da ich mich hier noch einmal "beweisen" muss. Ich bekomme also weitere 3 Monate die E6 mit Zulage. Eine Höhergruppierung würde dann Anfang Dezember stattfinden.

Dies als Einleitung...

Nun zu meinem "Problem". Ich würde im März 2020 von der Erfahrungsstufe 3 in die 4 rutschen. Dies würde nicht passieren, sollte ich im Dezember höhergruppiert werden, da ja dann meine Erfahrungsstufe 3 wieder von vorne anfängt.

Gibt es, bis auf den verkürzten Stufenaufstieg, der mir bereits von meiner Vorgesetzten verwehrt worden ist, eine Möglichkeit, den Stufenaufstieg auf die 4 trotzdem zu bekommen? Könnte ich ggf. den Zeitraum der vorläufigen Übertragung der höherwertigen Tätigkeit verlängern lassen, den Stufenaufstieg mitnehmen, um dann im März höhergruppiert zu werden?

Ich finde es einfach mehr als ärgerlich zum "falschen Zeitpunkt" höhergruppiert werden zu würden und damit noch einmal 3 Jahre länger auf meinen Stufenaufstieg warten zu müssen. Faktisch sprechen wir von 4 Monaten, die die Höhergruppierung "verschoben" werden müsste.

Ich freue mich auf Eure Tipps und Euren Rat.

Liebe Grüße!

Spid

  • Gast
Es gibt bei TB keinen „gehobenen Dienst“, das ist eine Beamtenlaufbahn, die tariflich absolut bedeutungslos ist.

Ob der AG die zunächst nur vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit verlängert, ist weitgehend in sein Ermessen gestellt. Man kann ja mit dem AG über die ansonsten zur Unzeit erfolgende Höhergruppierung sprechen. Eine über 6 Monate hinausgehende Erprobung wäre rechtlich angreifbar - da Du aber keinen Grund dazu hast, würde es wohl nicht dazu kommen. Es kann aber sein, daß der AG sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus compliant verhalten möchte.

WasDennNun

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Die Höhergruppierung "verzögert" sich noch einmal um 3 Monate, da ich mich hier noch einmal "beweisen" muss. Ich bekomme also weitere 3 Monate die E6 mit Zulage. Eine Höhergruppierung würde dann Anfang Dezember stattfinden.
Dann sollen sie dich halt weiter 4 Monate "beweisen" lassen.
oder aber du nimmst die HG nicht an und suchst dir was neues, bzw. bewirbst dich auf die freiwerdende Stelle.