Autor Thema: [TH] Einführung der PAUSCHALEN BEIHILFE in Thüringen ab 01.01.2020  (Read 11587 times)

CK7985

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Hallo!

Mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts vom 30. Juli  2019  (GVBl.  S. 298) hat der Thüringer Landtag u.a. beschlossen das Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) ab 1. Januar 2020 zusätzlich um die neue Form der Beihilfe zu ergänzen. Dabei handelt es sich um die
pauschale Beihilfe.

Vermutlich soll dies ein Pendant zur Möglichkeit neu ernannter Beamter sein, sich freiwillig in der GKZ zu versichern und wiederum dort einen entsprechenden Zuschuss zu erhalten.

Die neue Form der Beihilfe kann alternativ zur bisherigen „individuellen“ Beihilfe, die jeweils zu den tatsächlich anfallenden Aufwendungen gewährt wird, von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Kranken vollversicherung versicherten beihilfeberechtigten Personen gewählt werden.

Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist eine freiwillige Entscheidung, die unwiderruflich ist und einen schriftlichen Antrag erfordert. Die pauschale Beihilfe beträgt grundsätzlich die Hälfte der Beiträge einer Krankenvollversicherung,  unabhängig  davon,  ob  eine  Mitgliedschaft  in  der  gesetzlichen - oder der privaten Krankenversicherung besteht.

Ergänzende „individuelle“ Beihilfewie bisher wird neben der pauschalen Beihilfe nicht gewährt.
Die pauschale Beihilfe wird monatlich mit den Bezügen gewährt. Aufwendungen, für die eine Leistungspflicht    der sozialen - oder gesetzlichen Pflegeversicherung besteht,  sind von  der  pauschalen  Beihilfe  nicht  umfasst.
Hier bleibt es bei der Gewährung der „individuellen“ Beihilfe.

Umfang des Anspruchs:

Grundsätzlich werden 50 Prozent der nachgewiesenen Beiträge für die Krankenvollversicherung der beihilfeberechtigten Person und 50 Prozent der Beiträge für die Krankenvollversicherung  berücksichtigungsfähiger Angehöriger als pauschale Beihilfe erstattet. Auf die zu erstattende pauschale  Beihilfe sind Beiträge eines Arbeitgebers oder Sozialleistungsträgers zur Krankenversicherung oder ein Anspruch auf Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines Beschäftigungsverhältnisses anzurechnen.

Weitere Infos und Merkblätter unter:
https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/

Nun zu den Fragen:

Welche Vor- und Nachteile werden gesehen?
Was spricht dafür, was dagegen, die pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen?
Für welche Konstellation wäre ein UNWIDERRUFLICHER Wechsel interessant?

Risiken sehe ich vor allem bei der ausbleibenden Anhebung des Behilfesatzes auf 70% im Pensionsalter und bei der der Beitragsentwicklung. Vermutlich ist der Basistarif der Maßstab. Zusatztarif, die über das Leistungsniveau der GKV hinaus gehen, könnten vermutlich außen vor bleiben bei der Zuschussberchnung. Problematisch sehe ich auch, dass man nicht mehr in die individuelle Beihilfe zurückkehren kann.
Ein Vorteil wäre natürlich der erhebliche Bürokratieabbau für Erstattungsanträge und ggf. würden auch Beitragsrückerstattungen in jüngeren Jahren stärker wirken.

Gruß
« Last Edit: 05.10.2019 03:14 von Admin2 »

Karsten

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Hallo CK7985,

ich hatte das Thema heute vormittag ebenfalls aufgemacht, da meine Ehefrau als Lehrerin betroffen ist.

Vorteil pauschale Beihilfe:

- Die Leistungen der PKV sind deutlich höher als die der Beihilfe und vertraglich dauerhaft festgeschrieben. Die  Höhe der Beihilfeleistungen ist an die GKV gekoppelt und kann  jederzeit gekürzt werden.
- Der monatliche Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen ist deutlich höher als die reine Beihilfe, sofern man gesund ist. Denn die pauschale Beihilfe wird auch gewährt, während der Beamte gesund ist.
- Der Beamte kann deutlich höhere PKV Beiträge steuerlich geltend machen.
- Die PKV kann Beitragsentlastungsbausteine in eine Vollversicherung mit einbauen und mehr Altersrückstellungen aufbauen. Dieser Zusatzbeitrag wird durch die pauschale Beihilfe mit hälftig übernommen. Dadurch kann sich der der Beitrag zur im Alter deutlich mehr reduzieren. Je länger die Laufzeit desto besser.
- Der Beamte bleibt flexibel im Falle eines Bundeslandwechsels oder beim Wechseln zum Bund. Wechselt er den Dienstherren, kann er jederzeit wieder seine PKV auf 50% absenken und die dortige individuelle Beihilfe in Anspruch nehmen. Auch im Falle eines Wechsels in ein lukratives das Angestelltenverhältnis mit Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (> 62550 € in 2020) könnte der Vertrag PKV einfach fortgesetzt werden.

Nachteil pauschale Beihilfe
- Sofern man einen sehr schlechten PKV Leistungstarif hat, ist der Beihilfeanspruch leistungstechnisch mehr wert, da er immer mindestens das GKV Niveau erreicht.
- Sofern man bereits gesundheitliche Probleme hat, wird die die PKV eine Aufstockung der Versicherung von 50% auf 100% nur mit hohen Risikoaufschlägen zustimmen. Selbst mit dem Zuschuss von 50% durch die Beihilfe, kann der individuelle Beitrag dann höher werden, als vorher.


Neutral: Die Anhebung der Beihilfe von 50% auf 70% ab Pension senkt in der Tat die Beitragslast des PKV Versicherten im Alter, da er nur noch 30% absichern muss. Vorteil im Pensionsalter liegt bei der individuellen Beihilfe. Im Erwerbsleben fließt die pauschale Beihilfe aber jeden Monat und ist in der Regel höher, als die eingereichten Kosten des Versicherten. Wählt der Beamte die pauschale Beihilfe, fließen deutlich höhere Altersrückstellungen in die PKV, dadurch reduziert sich der Beitrag im Pensionsalter. Zudem erhält der Beamte im Falle eines leistungsfreien Jahres auch die doppelte Prämie, wenn ihm 3 Monatsbeiträge erstattet werden (z.B Debeka). Hier sollte man abwägen, ob man dem Staat bei der Altersvorsorge vertrauen will (Beihilfe) oder der PKV (Rendite). Tendenz: Je jünger, desto eher pauschale Beihilfe
« Last Edit: 04.10.2019 11:19 von Karsten »

Feidl

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Also das nun auch die Hälfte einer 100% PKV übernommen wird, ändert nun einiges und man muss völlig neu darüber nachdenken.

Allerdings gibt es im Detail einiges zu beachten, die auch bisher genannte Vorteile wieder kompensiert:

Im neuen Gesetz steht z.B.
Zitat
Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die pauschale Beihilfe höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.
Wer also wechselt, sollte vorher schon den entsprechenden Tarif haben.

Weiterhin heißt es im Merkblatt:
Zitat
Bei dieser Kombination werden grundsätzlich 50 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge für GKV-entsprechende Leistungen, maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags im Basistarif der PKV als pauschale Beihilfe gewährt.
Weiterhin
Zitat
Bei der Berechnung der pauschalen Beihilfe werden nur Beitragsanteile für Vertragsleistungen einer Krankenvollversicherung berücksichtigt, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach SGB V vergleichbar sind, maximal der Beitrag im Basistarif der PKV. Dies ist der Beihilfestelle durch eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung nachzuweisen. Der gesetzlich geregelte Höchstbeitrag im Basistarif beträgt pro Person und Monat: 703,32Euro (2019).
Also nix mit, schön die PKV aufs Maximum aufschrauben und die Hälfte davon schön vom Dienstherrn bezahlt bekommen.

Auch
Zitat
Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung sind der Beihilfestelle unverzüglich mitzuteilen, da sie rückwirkend zu einer Minderung der Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge führen. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen der Krankenkasse nachzuweisen.
Über BRE macht man also auch nix gut.



Die Leistungen der PKV sind deutlich höher als die der Beihilfe und vertraglich dauerhaft festgeschrieben. Die  Höhe der Beihilfeleistungen ist an die GKV gekoppelt und kann  jederzeit gekürzt werden.
Die Beihilfe ist nicht an die GKV gekoppelt, sondern begrenzt nach unten hin, aber Mehrleistungen gibt es sehr wohl. (auch wenn diese gekürzt werden können)

Der monatliche Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen ist deutlich höher als die reine Beihilfe, sofern man gesund ist. Denn die pauschale Beihilfe wird auch gewährt, während der Beamte gesund ist.
Und? Was ist daran ein Vorteil? Die Pauschale zahlst du ja gleich an die PKV weiter.

Deswegen brauchen die PKV auch keine Angst mehr vor dieser pauschalen Beihilfe haben. Da werden sicher einige zu ihnen kommen und von 50 auf 100% gehen und sich die Hälfte als Beihilfe zahlen lassen. Somit finanziert mit diesem Modell tatsächlich erstmals der Staat die PKV. Etwas, was bisher von Laien gern behauptet wurde, aber nicht stimmte, weil die gezahlte Beihilfe bisher nie für die PKV waren, sondern für medizinsche Leistungen.


Zudem erhält der Beamte im Falle eines leistungsfreien Jahres auch die doppelte Prämie, wenn ihm 3 Monatsbeiträge erstattet werden (z.B Debeka).
Die dann aber mit der pauschalen Beihilfe verrechnet werden muss. 

CK7985

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Also das nun auch die Hälfte einer 100% PKV übernommen wird, ändert nun einiges und man muss völlig neu darüber nachdenken.

Allerdings gibt es im Detail einiges zu beachten, die auch bisher genannte Vorteile wieder kompensiert:

Im neuen Gesetz steht z.B.
Zitat
Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die pauschale Beihilfe höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.
Wer also wechselt, sollte vorher schon den entsprechenden Tarif haben.

Weiterhin heißt es im Merkblatt:
Zitat
Bei dieser Kombination werden grundsätzlich 50 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge für GKV-entsprechende Leistungen, maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags im Basistarif der PKV als pauschale Beihilfe gewährt.
Weiterhin
Zitat
Bei der Berechnung der pauschalen Beihilfe werden nur Beitragsanteile für Vertragsleistungen einer Krankenvollversicherung berücksichtigt, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach SGB V vergleichbar sind, maximal der Beitrag im Basistarif der PKV. Dies ist der Beihilfestelle durch eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung nachzuweisen. Der gesetzlich geregelte Höchstbeitrag im Basistarif beträgt pro Person und Monat: 703,32Euro (2019).
Also nix mit, schön die PKV aufs Maximum aufschrauben und die Hälfte davon schön vom Dienstherrn bezahlt bekommen.

Auch
Zitat
Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung sind der Beihilfestelle unverzüglich mitzuteilen, da sie rückwirkend zu einer Minderung der Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge führen. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen der Krankenkasse nachzuweisen.
Über BRE macht man also auch nix gut.



Die Leistungen der PKV sind deutlich höher als die der Beihilfe und vertraglich dauerhaft festgeschrieben. Die  Höhe der Beihilfeleistungen ist an die GKV gekoppelt und kann  jederzeit gekürzt werden.
Die Beihilfe ist nicht an die GKV gekoppelt, sondern begrenzt nach unten hin, aber Mehrleistungen gibt es sehr wohl. (auch wenn diese gekürzt werden können)

Der monatliche Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen ist deutlich höher als die reine Beihilfe, sofern man gesund ist. Denn die pauschale Beihilfe wird auch gewährt, während der Beamte gesund ist.
Und? Was ist daran ein Vorteil? Die Pauschale zahlst du ja gleich an die PKV weiter.

Deswegen brauchen die PKV auch keine Angst mehr vor dieser pauschalen Beihilfe haben. Da werden sicher einige zu ihnen kommen und von 50 auf 100% gehen und sich die Hälfte als Beihilfe zahlen lassen. Somit finanziert mit diesem Modell tatsächlich erstmals der Staat die PKV. Etwas, was bisher von Laien gern behauptet wurde, aber nicht stimmte, weil die gezahlte Beihilfe bisher nie für die PKV waren, sondern für medizinsche Leistungen.


Zudem erhält der Beamte im Falle eines leistungsfreien Jahres auch die doppelte Prämie, wenn ihm 3 Monatsbeiträge erstattet werden (z.B Debeka).
Die dann aber mit der pauschalen Beihilfe verrechnet werden muss.

Vielen Dank für die kompetenten Beiträge :-)

ChrBY

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Die bisherigen Erfahrungen mit der pauschalen Beihilfe in Hamburg zeigen, daß genau das passiert ist, was zu erwarten war, wenn man ein individuell-rationales Verhalten sowohl der neuen als auch der Bestandsbeamten zugrunde legt:

Für die pauschale Beihilfe und die GKV haben sich zunächst selbstverständlich die 800 Beamten entschieden, die schon bislang in der GKV waren (der Hamburger Senat hatte 2018 geschätzt, daß es sich dabei damals um 2.400 Beamte handelte, war also offenbar nicht in der Lage gewesen, die tatsächliche Zahl zu ermitteln, was ausgesprochen peinlich war). Zu den 800 alt-GKV-versicherten Beamten kamen bis zum 1. August 2019 knapp 600 Neubeamte hinzu, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden hatten.

Insgesamt nutzen in Hamburg nun 1.365 Beamte die pauschale Beihilfe (darunter 800 Alt-GKV-Versicherte, also netto nicht einmal 600), während knapp 70.000 aktive und pensionierte Beamte in Hamburg die bisherige individuelle Beihilfe nutzen.

Aus Sicht der PKV ist das Wahlrecht – sofern es beim Wahlrecht bliebe – ein Gewinn, da die PKV durch das Wahlrecht, die pauschale Beihilfe zu nutzen, fast ausschließlich Problemkunden verliert (in der Regel Beamte, die sonst über die Öffnungsaktion in die PKV aufgenommen worden wären und bei denen die 30 % Risikozuschlag die Kosten bei weitem nicht decken). Daß sich die PKV dennoch gegen die pauschale Beihilfe ausspricht, liegt an der nicht unberechtigten Befürchtung, daß das Wahlrecht lediglich den ersten Schritt in Richtung einer Versicherungspflicht für alle in der GKV darstellt.

Sollte es beim dauerhaften Wahlrecht bleiben, wären die Gewinner sowohl die Beamten (wegen Wahlfreiheit) als auch die PKV (weil weniger teure Problemkunden). Verlierer wären die Dienstherren, die für die bislang voll in der GKV versicherten Beamten nun 50 % Zuschuß zahlen müssen. Genau dieser Punkt läßt die PKV-Unternehmen vermuten, daß das Wahlrecht wohl kein Dauerzustand bleiben kann.

(Zum Modell »pauschale Beihilfe und 100 % PKV« nur soviel: Da diese Variante immer – ich wiederhole: immer – nachteilig im Vergleich zur individuellen Beihilfe und 50 % PKV ist, lohnt sich eine Diskussion darüber nicht. Dies wird folglich auch niemand wählen.)

Karsten

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Die bisherigen Erfahrungen mit der pauschalen Beihilfe in Hamburg zeigen, daß genau das passiert ist, was zu erwarten war, wenn man ein individuell-rationales Verhalten sowohl der neuen als auch der Bestandsbeamten zugrunde legt:

Für die pauschale Beihilfe und die GKV haben sich zunächst selbstverständlich die 800 Beamten entschieden, die schon bislang in der GKV waren (der Hamburger Senat hatte 2018 geschätzt, daß es sich dabei damals um 2.400 Beamte handelte, war also offenbar nicht in der Lage gewesen, die tatsächliche Zahl zu ermitteln, was ausgesprochen peinlich war). Zu den 800 alt-GKV-versicherten Beamten kamen bis zum 1. August 2019 knapp 600 Neubeamte hinzu, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden hatten.

Insgesamt nutzen in Hamburg nun 1.365 Beamte die pauschale Beihilfe (darunter 800 Alt-GKV-Versicherte, also netto nicht einmal 600), während knapp 70.000 aktive und pensionierte Beamte in Hamburg die bisherige individuelle Beihilfe nutzen.

Also ein wenig differenzierter muss man das ganze schon betrachten. So ist und war es in Hamburg nie vorgesehen das Hamburger Modell für Bestandsbeamte und Pensionäre mit PKV einzuführen! Sprich die bisherigen 70.000 aktiven und pensionierten Beamten verbleiben dauerhaft in der PKV. Das momentane Verhältnis 1365 zu 70.000 ist überhaupt kein Indiz dafür, dass die pauschale Beihilfe nicht angenommen wird. Denn das Sozialgesetzbuch V (SGB V) erlaubt diesen Personenkreis gar keine Rückkehr. Korrekt ist, dass 600 neue Beamte zum 01.08.2019 die pauschale Beihilfe gewählt haben (dauerhaft!). Und diese 600 sind im Verhältnis zu der Anzahl der neu eingestellten Beamten recht hoch. Andererseits bedeutet es nichts weiter, sondern nur dass diese Landesbeamten sich für eine GKV-Versicherung mit hälftigem Beitragszuschuss durch den Dienstherrn entschieden haben und dauerhaft gegen die PKV.


(Zum Modell »pauschale Beihilfe und 100 % PKV« nur soviel: Da diese Variante immer – ich wiederhole: immer – nachteilig im Vergleich zur individuellen Beihilfe und 50 % PKV ist, lohnt sich eine Diskussion darüber nicht. Dies wird folglich auch niemand wählen.)

Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe. Ich gebe aber recht, die Kombination pauschale Beihilfe macht nur Sinn in Kombination mit der GKV. Gerade im Laufe der Zeit nehmen zunehmend Beamte Teilzeitmodelle in Anspruch um Familie und Beruf zu vereinbaren. Gerade hier sinken dann für diese Beamten die Beiträge zur GKV und Kinder sind kostenlos mitversichert. Für Beamte im mittleren Dienst mit Familie ist die unbürokratische GKV Versicherung eine Bereicherung. Keine Abrechnungen mehr über die Beihilfe, keine Abrechnung mehr über die PKV, sondern einfach die KV-Karte beim Arzt vorlegen.

Karsten

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Also das nun auch die Hälfte einer 100% PKV übernommen wird, ändert nun einiges und man muss völlig neu darüber nachdenken.

Allerdings gibt es im Detail einiges zu beachten, die auch bisher genannte Vorteile wieder kompensiert:

Im neuen Gesetz steht z.B.
Zitat
Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die pauschale Beihilfe höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.
Wer also wechselt, sollte vorher schon den entsprechenden Tarif haben.

Weiterhin heißt es im Merkblatt:
Zitat
Bei dieser Kombination werden grundsätzlich 50 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge für GKV-entsprechende Leistungen, maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags im Basistarif der PKV als pauschale Beihilfe gewährt.
Weiterhin
Zitat
Bei der Berechnung der pauschalen Beihilfe werden nur Beitragsanteile für Vertragsleistungen einer Krankenvollversicherung berücksichtigt, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach SGB V vergleichbar sind, maximal der Beitrag im Basistarif der PKV. Dies ist der Beihilfestelle durch eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung nachzuweisen. Der gesetzlich geregelte Höchstbeitrag im Basistarif beträgt pro Person und Monat: 703,32Euro (2019).
Also nix mit, schön die PKV aufs Maximum aufschrauben und die Hälfte davon schön vom Dienstherrn bezahlt bekommen.

Auch
Zitat
Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung sind der Beihilfestelle unverzüglich mitzuteilen, da sie rückwirkend zu einer Minderung der Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge führen. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen der Krankenkasse nachzuweisen.
Über BRE macht man also auch nix gut.



Die Leistungen der PKV sind deutlich höher als die der Beihilfe und vertraglich dauerhaft festgeschrieben. Die  Höhe der Beihilfeleistungen ist an die GKV gekoppelt und kann  jederzeit gekürzt werden.
Die Beihilfe ist nicht an die GKV gekoppelt, sondern begrenzt nach unten hin, aber Mehrleistungen gibt es sehr wohl. (auch wenn diese gekürzt werden können)

Der monatliche Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen ist deutlich höher als die reine Beihilfe, sofern man gesund ist. Denn die pauschale Beihilfe wird auch gewährt, während der Beamte gesund ist.
Und? Was ist daran ein Vorteil? Die Pauschale zahlst du ja gleich an die PKV weiter.

Deswegen brauchen die PKV auch keine Angst mehr vor dieser pauschalen Beihilfe haben. Da werden sicher einige zu ihnen kommen und von 50 auf 100% gehen und sich die Hälfte als Beihilfe zahlen lassen. Somit finanziert mit diesem Modell tatsächlich erstmals der Staat die PKV. Etwas, was bisher von Laien gern behauptet wurde, aber nicht stimmte, weil die gezahlte Beihilfe bisher nie für die PKV waren, sondern für medizinsche Leistungen.


Zudem erhält der Beamte im Falle eines leistungsfreien Jahres auch die doppelte Prämie, wenn ihm 3 Monatsbeiträge erstattet werden (z.B Debeka).
Die dann aber mit der pauschalen Beihilfe verrechnet werden muss.

Vielen Dank für die kompetenten Beiträge :-)

Ich schließe mich an. Nach genauem Lesen der gesetzlichen Regelungen in Thüringen ist festzustellen, dass die Thüringer Variante "pauschale Beihilfe" nicht für Bestandsbeamte geeignet ist. Erstens können Sie diese nicht mit den Vorteilen der GKV kombinieren und zweitens ist die 100% PKV-Vollversicherung nicht optimal nutzbar, da der Arbeitgeberzuschuss nur eingeschränkt gezahlt wird.

Fazit:  Jeder bereits verbeamtete Landesangestellte in Thüringen sollte alles beim alten lassen. Für neue Beamte kann das Modell "pauschale Beihilfe" in Kombination mit der GKV allerdings sehr interessant sein, je nach der Verdiensthöhe, Familienstand oder Gesundheitszustand. Eine Beratung macht hier durchaus Sinn.

ChrBY

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Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe.

Nein, dies spricht eher für die individuelle Beihilfe, da diese ausgesprochen attraktiv ist (im übrigen auch und manchmal sogar gerade mit Familie). Noch attraktiver wäre nur freie Heilfürsorge und eine Zusatz-PKV für das Einbettzimmer und für Zahnersatz.
Außerdem spricht es nicht gegen die PKV, sondern gegen den Thüringer Gesetzesentwurf, da dieser so viele Einschränkungen beim Modell »pauschale Beihilfe und PKV« vorsieht, daß dieses schlechterdings nicht mehr nutzbar ist (siehe oben).

Karsten

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Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe.

Nein, dies spricht eher für die individuelle Beihilfe, da diese ausgesprochen attraktiv ist (im übrigen auch und manchmal sogar gerade mit Familie). Noch attraktiver wäre nur freie Heilfürsorge und eine Zusatz-PKV für das Einbettzimmer und für Zahnersatz.
Außerdem spricht es nicht gegen die PKV, sondern gegen den Thüringer Gesetzesentwurf, da dieser so viele Einschränkungen beim Modell »pauschale Beihilfe und PKV« vorsieht, daß dieses schlechterdings nicht mehr nutzbar ist (siehe oben).

Also das kann ich nicht unterschreiben. Mein Frau und auch unzählige Beamte die ich kenne, haben sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgeschlossen um die fehlende Erstattung der Beihilfe über die PKV zu erlangen. Die individuelle Beihilfe erstattet eine Menge der Leistungen nicht kostendeckend. Der Beamte mit individueller Beihilfe wird immer als Privatpatient behandelt. Also muss er inhaltlich die Beihilfe prüfen und seinen Privatkassenvertrag  so abschließen, dass der private Versicherungsschutz die üblichen privatärztlichen Leistungen zum Normaltarif vollständig abdeckt, so dass im Regelfall eine Vollerstattung privatärztlicher Behandlungskosten erreicht wird.

Kommt ein Beamter mit Beihilfe und PKV auf keine 100% Kostenerstattung, hat er schlichtweg leistungstechnisch einen schlechten PKV Vertrag. Eine gute PKV Vollversicherung wird immer bessere Leistungen haben, als die Kombination aus Beihilfe/PKV.

ChrBY

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Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe.

Nein, dies spricht eher für die individuelle Beihilfe, da diese ausgesprochen attraktiv ist (im übrigen auch und manchmal sogar gerade mit Familie). Noch attraktiver wäre nur freie Heilfürsorge und eine Zusatz-PKV für das Einbettzimmer und für Zahnersatz.
Außerdem spricht es nicht gegen die PKV, sondern gegen den Thüringer Gesetzesentwurf, da dieser so viele Einschränkungen beim Modell »pauschale Beihilfe und PKV« vorsieht, daß dieses schlechterdings nicht mehr nutzbar ist (siehe oben).

Also das kann ich nicht unterschreiben. Mein Frau und auch unzählige Beamte die ich kenne, haben sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgeschlossen um die fehlende Erstattung der Beihilfe über die PKV zu erlangen. Die individuelle Beihilfe erstattet eine Menge der Leistungen nicht kostendeckend.

Darum geht es nicht, zumal man die Beihilfelücken – die im übrigen so gravierend nicht sind; Bayern hat beispielsweise kaum bedeutende Lücken – gut mit gar nicht so teuren Beihilfeergänzungstarifen schließen kann, sofern man dies wünscht, was ja auch schon ausgeführt wurde.

Nein, der Vorteil der Beihilfe resultiert aus ganz anderen Sachverhalten, die allesamt nicht der PKV anzulasten sind, da sie diese Dinge als Unternehmen per Definition schon gar nicht bieten kann, nämlich:

1. Im Pensionsalter steigt die Beihilfesatz auf 70 %, wodurch der PKV-Beitrag entsprechend sinkt. Wer hingegen zu 100 % in der PKV ist, muß weiter die Hälfte seines Beitrags zahlen – oft sogar mehr, da der Arbeitgeberzuschuß im Alter auf 7,75 % der Pensionshöhe begrenzt ist, was sehr oft unter dem halben PKV-Beitrag liegt.

2. Bei Heirat und/oder Kindern sind neue PKV-Verträge abzuschließen. Während der Beihilfeberechtigte nur 20 % für seine Kinder in der PKV absichern muß, muß der zu 100 % in der PKV Versicherte mindestens 50 % zahlen – wiederum oft mehr, da in vielen Fällen der Höchstzuschuß bereits erreicht wurde.

Wer die Sache genau durchrechnet, sollte schnell erkennen, daß erstens die Beihilfe + 50 % PKV das bei weitem bessere Modell darstellt und daß zweitens dieser Umstand nicht Defiziten in der PKV geschuldet ist, sondern an der Attraktivität der Konditionen bei der individuellen Beihilfe liegt.

Die kleinen Lücken in der Beihilfe, die man zudem noch relativ günstig schließen kann, spielen im Vergleich zu den gravierenden und oft langfristig Zigtausende Euro ausmachenden Unterschieden, die unter 1. und 2. genannt wurden, keinerlei Rolle.

ChrBY

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Zur Illustration noch eine kurze Beispielrechnung für einen 70jährigen Pensionär, der 2000 Euro monatliche Pension erhält. Der volle PKV-Beitrag soll 600 Euro betragen, die Beihilfeergänzungsversicherung, um alle Beihilfelücken zu decken, 50 Euro kosten.

(Diese Zahlen sind sehr realistisch, da ich alle vier eben genannten Zahlen echten, mir vorliegenden Verträgen aus der eigenen Familie entnommen und diese anschließend gerundet habe.)

Dann ergibt sich folgendes Bild:

Beihilfe + 30 % PKV:

PKV-Beitrag (30 % von 600 Euro): 180 Euro
Beihilfeergänzungsversicherung: 50 Euro

Gesamtkosten: 230 Euro

100 % PKV:

PKV-Beitrag (100 % von 600 Euro): 600 Euro
Maximaler Zuschuß (7,75 % von 2000 Euro): 155 Euro

Gesamtkosten: 445 Euro

Der Pensionär zahlt bei identischen Leistungen (Beihilfelücken werden privat abgedeckt) also fast das Doppelte, ohne daß die PKV etwas dafür könnte oder selbst mit noch so guten Konditionen und Tarifen daran irgend etwas ändern könnte.

Bei Familien mit Kindern sind die Kostenunterschiede oft sogar noch extremer.
« Last Edit: 07.10.2019 23:46 von ChrBY »

Karsten

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Zur Illustration noch eine kurze Beispielrechnung für einen 70jährigen Pensionär, der 2000 Euro monatliche Pension erhält. Der volle PKV-Beitrag soll 600 Euro betragen, die Beihilfeergänzungsversicherung, um alle Beihilfelücken zu decken, 50 Euro kosten.

(Diese Zahlen sind sehr realistisch, da ich alle vier eben genannten Zahlen echten, mir vorliegenden Verträgen aus der eigenen Familie entnommen und diese anschließend gerundet habe.)

Dann ergibt sich folgendes Bild:

Beihilfe + 30 % PKV:

PKV-Beitrag (30 % von 600 Euro): 180 Euro
Beihilfeergänzungsversicherung: 50 Euro

Gesamtkosten: 230 Euro

100 % PKV:

PKV-Beitrag (100 % von 600 Euro): 600 Euro
Maximaler Zuschuß (7,75 % von 2000 Euro): 155 Euro

Gesamtkosten: 445 Euro

Der Pensionär zahlt bei identischen Leistungen (Beihilfelücken werden privat abgedeckt) also fast das Doppelte, ohne daß die PKV etwas dafür könnte oder selbst mit noch so guten Konditionen und Tarifen daran irgend etwas ändern könnte.

Bei Familien mit Kindern sind die Kostenunterschiede oft sogar noch extremer.

Danke für die Veranschaulichung!

Wobei es logisch ist, dass ein heutiger Pensionär der seine PKV von einer 30% Teilversicherung auf eine 100% Vollversicherung umsteigt, deutlich höher Beiträge zahlt, trotz plötzlichem Arbeitgeberzuschuss. Denn dieser Arbeitgeberzuschuss (pauschale Beihilfe) bringt nur etwas, wenn er in der Erwerbsphase an die PKV fließt, da hierdurch erheblich mehr Altersrückstellungen für die Pension geschaffen werden können.

Daher das Beispiel für einen jungen Kollegen der zum 01.01.2020 verbeamtet wird und vor der Wahl pauschale Beihilfe oder individuelle Beihilfe steht. Anhand der Beiträge möchte ich nur verdeutlichen, dass keine extremen Abweichungen mehr vorliegen und man keine Variante pauschal ablehnen sollte. Eine individuelle Beratung ist immer sinnvoll.

Beispiel: Thüringer Beamter Einstieg A9, 25 Jahre (gesund, 1 Kind, verheiratet)
Bruttogehalt:  3138.96 €


individuelle Beihilfe

Zahlt beim Marktführer Debeka für eine 50% Beihilfeversicherung mit Beihilfeergänzungstarifen aktuell monatlich 221,43 €  (Tarif B 20K, B 30, WL 20K, WL 30, BG, PVB).

pauschale Beihilfe über PKV
Debeka Beitrag bei 100% Vollversicherung 492,63 €
abzüglich 7,75% Arbeitgeberzuschuss (begrenzt auf max. 50% des Beitrages) -246,32 €
Gesamtbeitrag: 246,31 €

pauschale Beihilfe über GKV
Beitrag GKV (15,5%): 486,54 €
abzüglich 7,75% Arbeitgeberzuschuss  -243,27 €
Gesamtbeitrag: 243,27 €

ChrBY

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Wobei es logisch ist, dass ein heutiger Pensionär der seine PKV von einer 30% Teilversicherung auf eine 100% Vollversicherung umsteigt, deutlich höher Beiträge zahlt, trotz plötzlichem Arbeitgeberzuschuss. Denn dieser Arbeitgeberzuschuss (pauschale Beihilfe) bringt nur etwas, wenn er in der Erwerbsphase an die PKV fließt, da hierdurch erheblich mehr Altersrückstellungen für die Pension geschaffen werden können.

Vollkommen korrekt. Ich weise darauf hin, daß mein Rechenbeispiel keinen Spätumsteiger, sondern in beiden Fällen ein identisches Eintrittsalter (also jemanden, der in jungen Jahren in die PKV gewechselt hat) zugrunde legt. Bei Spätumsteigern ginge die Schere noch um ganz andere Größenordnung auseinander. Dann wäre von einem Verhältnis von 230 Euro (mit Beihilfe) zu möglicherweise 800 Euro (100 % PKV) auszugehen. Die Lösung mit individueller Beihilfe ist für einen privatversicherten Beamten also immer (!) die bessere Wahl.


Zitat
pauschale Beihilfe über PKV
Debeka Beitrag bei 100% Vollversicherung 492,63 €
abzüglich 7,75% Arbeitgeberzuschuss (begrenzt auf max. 50% des Beitrages) -246,32 €
Gesamtbeitrag: 246,31 €

Leider ist der Arbeitgeberzuschuß im genannten Beispiel auf 243,27 Euro begrenzt. Man würde also keine 246,32 Euro erhalten. Während die 3 Euro Unterschied zunächst fast irrelevant erscheinen, darf man nicht außer acht lassen, daß man nun »am Anschlag« ist, also sämtliche Beitragserhöhungen, PKV-Verträge für Ehefrau, Kinder usw. zu 100 % selbst finanzieren muß, weil der Arbeitgeberzuschuß bereits sein Maximum erreicht hat. Ganz anders beim Beihilfeversicherten: Dort steigen die Zuschüsse in Form höherer Beihilfesätze im Alter, bei Familiengründung usw. überproportional und ohne Deckelung immer weiter an.

Zitat
pauschale Beihilfe über GKV
Beitrag GKV (15,5%): 486,54 €
abzüglich 7,75% Arbeitgeberzuschuss  -243,27 €
Gesamtbeitrag: 243,27 €

Dies stimmt so ungefähr (auch wenn bei der Pflegeversicherung noch weitere Verwerfungen bezüglich Behilfesätzen, Zuschüssen, Zuschußdeckelungen, Strafzahlungen in der GPV für Kinderlose usw. in den drei genannten Modellen hinzukommen, die in Summe sehr kostspielig werden können und die Vergleiche verzerren; dies im einzelnen auszuführen würde jedoch den Rahmen hier sprengen), aber man muß immer festhalten: Bis auf akute Notfälle (dann wird man natürlich mit jedem Versicherungsstatus unverzüglich und ohne Einschränkungen behandelt) sind die Leistungen in der GKV eben nicht mit denen der PKV vergleichbar. 243 Euro für Trabant und 243 Euro für Maybach sind leider nicht ganz dasselbe.