Hallo,
zu meiner Situation.
Unbefristet, E8 bei einer Behörde.
Studium ist gerad abgeschlossen.
Ich habe mich intern auf eine Stelle beworben.
E11, mein Studienschwerpunkt deckt die Voraussetzung ab und die Stelle ist befristet für ein paar Monate.
In der Ausschreibung steht:
Dass man für die Dauer der vorübergehenden Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit eine Zulage nach §14 TVöD erhält und dass für befristet Beschäftigte nach §14 Abs. 1 TzBfG eine Befristung mit Sachgrund möglich ist.
Sollte ich diese Stelle nun bekommen, was heißt das nun konkret für mich nach dem befristeten Zeitraum?
Es ist zwar geplant, dass diese Aufgabe bleibt, aber ob dann weiter befristet wird oder wann unbefristet möglich ist (Stellen eingerichtet werden) ist jetzt nicht abzusehen.
Heißt das für mich, wenn die Befristung abläuft, dass ich wieder auf meiner jetzigen Stelle mit E8 lande?
Welche Szenarien sind da denkbar?
Ich bin hin und hergerissen, ob ich das überhaupt machen sollte oder nicht und würde mich über Antworten freuen.
Viele Grüße
Balou