Autor Thema: A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit  (Read 8819 times)

Sahari

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A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« am: 08.11.2019 19:50 »
Hallo liebes Forum,

ich lese hier fleißig mit und habe so schon viele hilfreiche Infos bekommen. Jetzt benötige ich selbst euer  Fachwissen:

Ich bin Naturwissenschaftlerin (Master) und nach fast zehn Jahren im ÖD (und nicht ÖD) auf befristeten Stellen habe ich eine Beamtenstelle beim Land im h.D. ergattert :-) (bitte weiterlesen, es geht um den Bund). Ende diesen Jahres endet meine Probezeit (als Beamtin), eine positive Beurteilung habe ich auch schon erhalten. Bei uns in der Behörde ist es so, dass man tatsächlich nach ca. einem Jahr als Beamter a.L. von A13 nach A14 befördert wird.

Aus privaten und und auch fachlichen Gründen habe ich mich auf eine Stelle bei einer Bundesbehörde beworben, bei der ich zuvor befristet angestellt war. Heute kam die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Diese Stelle ist mit E13 ausgeschrieben bzw. dass sich auch Beamte mit A13 bewerben können. Für den Fall, dass das Vorstellungsgespräch mit einer Zusage endet und Einverständnis der Dienstherren vorausgesetzt:

1)  Gibt es tatsächlich Stellen im h.D. bei denen es keine Beförderungsmöglichkeit nach A14 gibt? Oft sehe ich beim Land z.B. Stellenausschreibungen, auf die sich Beamte A13/A14 bewerben können. Mir ist einfach nicht so ganz klar, wann man befördert werden kann und wann nicht. Aus dem Haushalts- bzw. Stellenplan, den man im Internet findet, bin ich leider auch nicht schlau geworden. Sollte das so sein, müsste ich mich dann irgendwann wieder neu bewerben, um jemals in A14 kommen zu können?

2) Am besten wäre es sicherlich, diese Fragen mit der Verwaltung der neuen Behörde zu besprechen, oder? Macht man das am besten im Vorstellungsgespräch selber oder schon vorher (ich muss dort sowieso noch anrufen um das Vorstellungsgespräch zu bestätigen)? Der Sachverhalt interessiert mich allerdings unabhägig davon, ob ich diese Stelle bekomme oder nicht.

3) Was ist (von den privaten Umständen abgesehen) zu empfehlen? Ein A14 Stelle beim Land oder A13 beim Bund? Gibt es irgendwelche gravierenden Unterschiede?

Viele Grüße Sahari
« Last Edit: 08.11.2019 20:00 von Sahari »

nichts_tun

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Antw:A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« Antwort #1 am: 08.11.2019 22:10 »
Allermeistens steht in den Stellenausschreibungen drin, dass der Dienstposten Beförderungsmöglichkeiten bis zur A X bietet.  Ansonsten gilt 2).

Bei 3) ist zu beachten, dass die Vergütungshöhe identischer Besoldungsgruppen zwischen Bund und Land schwanken können; oftmals bezahlt der Bund besser.

Sahari

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Antw:A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« Antwort #2 am: 09.11.2019 09:04 »
Vielen Dank für die Antwort! Aber wann genau wird man theoretisch von A13 nach A14 befördert? Wenn man verantwortungsvollere Tätigkeiten übernimmt? 

Skedee Wedee

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Antw:A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« Antwort #3 am: 09.11.2019 09:30 »
Aber wann genau wird man theoretisch von A13 nach A14 befördert? Wenn man verantwortungsvollere Tätigkeiten übernimmt?

Die Funktionen des Beamten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Wenn die Bewertung Deiner Planstelle eine A 14 ergibt und Du A 13 bist, ist eine Beförderung möglich. Grundsätzlich gilt, dass Beförderungen gemäß Art. 33 Abs. 2 GG dem Leistungsgrundsatz unterliegen (Eignung, Leistung und Befähigung). Jegliche Beförderung bei Beamten ist jedoch abhängig von einer freien und besetzbaren Planstelle (vorliegend A 14).

Feidl

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Antw:A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« Antwort #4 am: 11.11.2019 12:54 »
Aber wann genau wird man theoretisch von A13 nach A14 befördert?
Ab 1 (evt. 1/2) Jahr bis nie ist alles möglich.
Du musst auf jeden Fall eine A14 Planstelle besetzen. Der Rest ist abhängig von der Behörde, vom Dienstherrn. Anspruch hast du keinen.

Schau dir die Besoldung zwischen deinem Land und dem Bund an. Einen grober Vergleich gibt es HIER. Die Unterschiede zwischen A13 Bund und A14 Land sind teils ziemlich gering.

Casiopeia1981

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Antw:A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« Antwort #5 am: 11.11.2019 17:27 »
Ganz entspannt sehen.


Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Normalerweise- außer damals bei mir :-) - dauert es ein bis zwei Jahre, bis man befördert wird. Manchmal auch 3 oder 5 Jahre...

Hängt oft von der persönlichen Situation (ich war aus privaten Gründen längere Zeit abgeordnet, bin deswegen immer etwas schlechter beurteilt worden) oder Haushaltslage (keine Planstellen) ab.

Also Piano! Gerade bei A 13-> A 14 ;)

BStromberg

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Antw:A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« Antwort #6 am: 12.11.2019 13:36 »
Aber wann genau wird man theoretisch von A13 nach A14 befördert?
Ab 1 (evt. 1/2) Jahr bis nie ist alles möglich.
Du musst auf jeden Fall eine A14 Planstelle besetzen. Der Rest ist abhängig von der Behörde, vom Dienstherrn. Anspruch hast du keinen.

Und damit wäre wirklich ALLES i.R.d. Forenkompetenz geklärt  :)

Es kann doch niemand wissen, ob die Behörde Willens ist, die Planstelle nach A14 auszuweisen bzw. analytisch korrekt nach A14 zu bewerten, was wiederum die Grundvoraussetzung einer Beförderung wäre. Ist die Stelle durch die Tätigkeiten nach EG13/A13 (quasi Eingangsamt für die LG 2.2) definiert, findet hier überhaupt keine Beförderung statt.

Höherbewertungen könnten sich ggf. im Zuge späterer Re-Organisationen bzw. Aufgabenzuschnitten oder per ordre de mufti ergeben, aber das kann hier wahrlich niemand prognostizieren.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Sahari

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Antw:A13 Stelle ohne Beförderungsmöglichkeit
« Antwort #7 am: 12.11.2019 19:00 »
Vielen Dank für eure ganzen Antworten!

Ist die Stelle durch die Tätigkeiten nach EG13/A13 (quasi Eingangsamt für die LG 2.2) definiert, findet hier überhaupt keine Beförderung statt.


Genau das hatte ich aus der Stellenausschreibung auch rausgelesen. Aber ich warte mal das Vorstellungsgespräch ab und denke hoffentlich dran hier eine Rückmeldung zu geben :)
« Last Edit: 12.11.2019 19:11 von Sahari »