Hallo liebes Forum,
ich lese hier fleißig mit und habe so schon viele hilfreiche Infos bekommen. Jetzt benötige ich selbst euer Fachwissen:
Ich bin Naturwissenschaftlerin (Master) und nach fast zehn Jahren im ÖD (und nicht ÖD) auf befristeten Stellen habe ich eine Beamtenstelle beim Land im h.D. ergattert :-) (bitte weiterlesen, es geht um den Bund). Ende diesen Jahres endet meine Probezeit (als Beamtin), eine positive Beurteilung habe ich auch schon erhalten. Bei uns in der Behörde ist es so, dass man tatsächlich nach ca. einem Jahr als Beamter a.L. von A13 nach A14 befördert wird.
Aus privaten und und auch fachlichen Gründen habe ich mich auf eine Stelle bei einer Bundesbehörde beworben, bei der ich zuvor befristet angestellt war. Heute kam die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Diese Stelle ist mit E13 ausgeschrieben bzw. dass sich auch Beamte mit A13 bewerben können. Für den Fall, dass das Vorstellungsgespräch mit einer Zusage endet und Einverständnis der Dienstherren vorausgesetzt:
1) Gibt es tatsächlich Stellen im h.D. bei denen es keine Beförderungsmöglichkeit nach A14 gibt? Oft sehe ich beim Land z.B. Stellenausschreibungen, auf die sich Beamte A13/A14 bewerben können. Mir ist einfach nicht so ganz klar, wann man befördert werden kann und wann nicht. Aus dem Haushalts- bzw. Stellenplan, den man im Internet findet, bin ich leider auch nicht schlau geworden. Sollte das so sein, müsste ich mich dann irgendwann wieder neu bewerben, um jemals in A14 kommen zu können?
2) Am besten wäre es sicherlich, diese Fragen mit der Verwaltung der neuen Behörde zu besprechen, oder? Macht man das am besten im Vorstellungsgespräch selber oder schon vorher (ich muss dort sowieso noch anrufen um das Vorstellungsgespräch zu bestätigen)? Der Sachverhalt interessiert mich allerdings unabhägig davon, ob ich diese Stelle bekomme oder nicht.
3) Was ist (von den privaten Umständen abgesehen) zu empfehlen? Ein A14 Stelle beim Land oder A13 beim Bund? Gibt es irgendwelche gravierenden Unterschiede?
Viele Grüße Sahari