Habe ich eigentlich ein Recht auf berufliche Fort- bzw. Weiterbildung? Wenn ja, wie sieht das aus? Gelten da nur Maßnahmen, die der Arbeitgeber festlegt? Muss mich der Arbeitgeber frei stellen, bzw. muss er dafür sorgen, dass ich die Möglichkeit habe teilzunehemn bspw. durch einen angepassten Schichtplan oder durch Freistellung von der Samstagarbeit bei einem Abendstudium (läuft eben abends und samstags)? Kosten interessieren mich da nicht wirklich, die trage ich allein.
Vielen Dank für eure Antworten schon im Voraus.