Equal Pay Day Ausgleich

Begonnen von BAT, 03.02.2020 13:54

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BAT

Habe gerade dienstlich Gehaltsabrechnungen vorliegen mit dem o. g. Bestandteil des Bruttolohns. Kennt das jemand? Was ist das?

was_guckst_du

...bezahlte Dienstbefreiung zwecks Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

Zitat von: was_guckst_du in 03.02.2020 15:28
...bezahlte Dienstbefreiung zwecks Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung?

Ist monatlich wiederkehrend. Und ein Mann. Scheint mit ein Unternehmen in der Leih- bzw. Zeitarbeit zu sein.

Lars73

Wenn da nicht "Equal Pay Day" sondern "Equal Pay" steht ist es vermutlich die Umsetzung von § 8 (1) AÜG. Danach haben Beschäftigte in Leiharbeit nach bestimmten Zeiten Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie im Einsatzbetrieb.

BAT

Ja, Lars73 und RisikoNRW:

ich danke das geht in die richtig Richtung. Wobei dieses "day" sehr irritierend ist. Scheint im dortigen Abrechnungsprogramm eingepflegt zu sein mit einer Textbaustein-Nr., daher wohl auch kein Eingabefehler oder eine Verhöhnung des AN.

Was übrigens - auch in prekären Beschäftigungsverhältnissen auffällt. Es gibt noch sehr oft 40 € VL im Monat :(

BAT

Ja, als richtige Leistung. Sicher nicht flächendeckend, aber wenn ich unsere 6,65 € sehe, bin ich verwundert wie oft doch noch 40 € VL vom AG gezahlt werden, und ich habe eher unstete Lebensläufe auf dem Tisch.

Wastelandwarrior

VL ist soooo Bauspar... 70er....  :D

Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.

BAT

Zitat von: Wastelandwarrior in 10.02.2020 10:43
VL ist soooo Bauspar... 70er....  :D

Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.

40 € sind aber dennoch nach aktuellem Stand der Mathematik mehr als 6,65 € ;)

Icke

Zitat von: Wastelandwarrior in 10.02.2020 10:43
VL ist soooo Bauspar... 70er....  :D

Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.

Wie meinst du das?

2strong

Er meint die Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Durch diese Instrumente werden bei sehr kleinen Einkommen Vermögenswirksame hoch verzinst. Bei den üblichen Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung liegt man jedoch über den Grenzwerten, so dass keine Verzinsung erfolgt. Aber 40 € sind trotzdem besser als 6,65 €, selbst wenn man darauf noch 15 % Zins erhielte.

Icke

Zitat von: 2strong in 13.02.2020 01:11
Er meint die Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Durch diese Instrumente werden bei sehr kleinen Einkommen Vermögenswirksame hoch verzinst. Bei den üblichen Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung liegt man jedoch über den Grenzwerten, so dass keine Verzinsung erfolgt. Aber 40 € sind trotzdem besser als 6,65 €, selbst wenn man darauf noch 15 % Zins erhielte.

Von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie war m.E. aber nicht die Rede, sondern von (nicht einkommensabhängigen) vermögenswirksamen Leistungen i.H.v. 40 Euro, was den Höchstbetrag für VL darstellt. Und User BAT wunderte sich, wie viele AG diesen Betrag noch zahlen.