Bewerbung - überqualifiziert mit Diplom ?

Begonnen von xxangestelltexx, 20.02.2020 16:48

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xxangestelltexx


Guten Tag,

ich befinde mich gerade in der nervenaufreibenden Situation des Wartens & Hoffens auf die Einladung zum Vorstellungsgespräch - und bin daher sehr interessiert an Euren Erfahrungswerten (und hoffe inständig, dass man meine Frage nicht nur mit einem "kommt drauf an" beantworten kann)
In der Ausschreibung steht " Hochschulabschluss  (Bachelor oder gleichwertig)" - bin ich ohne weitere Prüfung und unabhängig von der Bewerberlage sofort raus, da ich die formalen Anforderungen nicht erfülle?

Nach Euer Erfahrung: Werden die Absagen, der formal nicht zugelassenen Bewerber*innen sofort versandt, oder auch erst nach Durchsicht der Fachabteilung - Vorstellungsgesprächen & Stellenbesetzung/Stellenantritt.


Besten Dank!

Maria

xxangestelltexx


Nachtrag: Was mich irritiert & auch hadern lässt, ist der Umstand, dass es zum Zeitpunkt meines Abschlusses nicht die Möglichkeit gab, einen Bachelor abzulegen - sodass ich mich frage, ob , wenn man es so auslegt, dass Diplom eine Überqualifizierung darstellt, ich (& alle alleren mit Dipl.)ja grundsätzlich auf keine Ba.-Stellen bewerben könnten - die für mich aber- auch persönlichen Gründen/Schwerbehinderung - attraktiver sind - als Stellen mit Bezahlung im TV-L 11-13er Niveau.

:-\   hmm, vielleicht sind ja Personaler unter Euch - wie handhabt Ihr so etwas?

clarion

Hallo, ich nehme an, es ist ein Uni und kein FH-Diplom?

Wir würden Dich einladen, wenn Studium einschlägig ist. Eventuell würde man Dich fragen, ob Du weißt, was Du mit  E9 oder E10 verdienen wirst.

Mit einer Schwerbehinderung wirst Du eingeladen, wenn Du nicht offensichtlich ungeeignete bist. Ich nehme an, das gibst du bei der Bewerbung an?

RsQ

Zitat von: xxangestelltexx in 20.02.2020 16:48

In der Ausschreibung steht " Hochschulabschluss  (Bachelor oder gleichwertig)" - bin ich ohne weitere Prüfung und unabhängig von der Bewerberlage sofort raus, da ich die formalen Anforderungen nicht erfülle?

Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Ein Diplom-Abschluss ist wohl als mindestens gleichwertig einzuordnen. Warum sollte ein AG ein Problem damit haben, wenn jemand stattdessen einen Diplom-Abschluss hat?
Natürlich kann man sich da bewerben, ohne (deshalb) aussortiert zu werden.

Aber mal abgesehen davon: Die formellen Anforderungen werden eigentlich durchweg VOR der eigentlichen Sichtung der Bewerbungen geprüft. Da kommt dann im Zweifel eher recht schnell die Absage mit der Begründung, dass man die formellen Kriterien nicht erfüllt und deshalb nicht berücksichtigt werden kann. Aber dieses Problem stellt sich hier nicht.

Lars73

Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.

Wann Absagen versendet werden ist unterschiedlich. Man sollte nie zusehr auf eine Bewerbung setzen und einfach abwarten. Mehr kann man nicht machen.

RsQ

Zitat von: Lars73 in 20.02.2020 21:08
Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.

Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt). Aber beim Punkt Bachelor/Diplom sehe ich ehrlich gesagt keine (negativ zu wertende) Überqualifikation.

Ansonsten kommt es vermutlich auf die individuelle berufliche Vita oder die persönliche Motivation an. Mir sagte kürzlich ein Fachbereichsleiter im privaten Gespräch: "Wir stellen durchaus auch Bachelor-Absolventen auf Stellen ein, die für EG6 ausgeschrieben sind."  (Ja ja, gleich kommt Spid um die Ecke ... schon klar. Aber gehen wir mal davon aus, dass EG6-Stellen typischerweise eben auch ein entsprechendes Anforderungsniveau haben, bei dem ein Bachelor-Absolvent üblicherweise überqualifiziert wäre.)

Lars73

Offen gesagt ist das nach meinen Eindruck der problematische Bereich. Entweder wird es nur als Zwischlösung gesehen und die Person ist bald auf der Suche nach einer andere Stelle oder fragt hier im Forum ob er nicht E13 haben müsste. Bzw. erwartet vom Arbeitgeber solche Aufgaben zu bekommen  Natürlich gibt es Bewerber die trotz wissenschaftlichem Hochschulabschluss keine entsprechenden Tätigkeiten erfüllen können oder wollen. Aber das braucht schon eine gute Darlegung weshalb man diese dann für Tätigkeiten im Bereich E9b/E10 einsetzen sollte.
Wobei es mir in meiner Aussage nur darum ging, dass eine solche Praxis der Ablehnung überqualifizierter Bewerber mit entsprechender Begründung durch öffentliche Arbeitgeber zulässig ist und auch nicht ungewöhnlich ist.

Kaiser80

Zitat von: RsQ in 20.02.2020 21:11

Ansonsten kommt es vermutlich auf die individuelle berufliche Vita oder die persönliche Motivation an. Mir sagte kürzlich ein Fachbereichsleiter im privaten Gespräch: "Wir stellen durchaus auch Bachelor-Absolventen auf Stellen ein, die für EG6 ausgeschrieben sind."  (Ja ja, gleich kommt Spid um die Ecke ... schon klar. Aber gehen wir mal davon aus, dass EG6-Stellen typischerweise eben auch ein entsprechendes Anforderungsniveau haben, bei dem ein Bachelor-Absolvent üblicherweise überqualifiziert wäre.)
Warum sollte spid oder sonnst wer um die Ecke kommen? Wenn die auszübende Tätigkeit EG6 entspricht, dann bekommt eben auch ein Dipl.-Raketentechniker EG6.

Die von lars73 dargestellte Praxis war mir bisher unbekannt, hab ich im kommunalen Bereich noch nicht erlebt, mit Ausnahme man merkte dass es schlicht 'ne Fake bewerbung oder Nachweis fürs Jobcenter war.

was_guckst_du

Zitat von: RsQ in 20.02.2020 21:11

Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt

...warum sollte irgendein Dr. auf einer Handwerkerstelle überqualifiziert sein? :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

xxangestelltexx

Zitat von: clarion in 20.02.2020 19:40
Hallo, ich nehme an, es ist ein Uni und kein FH-Diplom?

Wir würden Dich einladen, wenn Studium einschlägig ist. Eventuell würde man Dich fragen, ob Du weißt, was Du mit  E9 oder E10 verdienen wirst.

Mit einer Schwerbehinderung wirst Du eingeladen, wenn Du nicht offensichtlich ungeeignete bist. Ich nehme an, das gibst du bei der Bewerbung an?

Hallo Clarion,

vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Ja genau, es ist ein Uni-Diplom - wobei ich annahm, dass bspw. ein FH-Diplom als eher gleichwertig zu betrachten ist.
Das Problem ist, die Ausschreibung ist in Bezug auf die erforderlichen Studiengänge sehr offen, sogar nur Studienrichtungen à la technisch, naturwissenschaftlich usw. - dh das erfülle ich (+ zusätzlich alle vorteilhaften Kriterien -die im übrigen eine eher ungewöhnliche Kombination aus spez. wirtschaftlichen & sozialwissenschaftlichen Kenntnissen umfassen (zumindest in Kombi mit zb naturwissenschaftlichen Studienabschlüssen)

Die Schwerbehinderung habe ich angegeben und bin mir bewusst auf einer E9-Stelle arbeite . Das würde ich auch gerne darstellen - nur leider kann man das ja nur erfahren, wenn man mich einlädt...

Ich dachte/ habe die Befürchtung der Aspekt "offensichtlich nicht ungeeignet" greift genau an dem Punkt,  dass ich nicht die korrekten formalen Vorgaben erfülle - und auf diese Weise keine Einladung erfolgen muss?

Mond6

Zitat von: was_guckst_du in 21.02.2020 07:06
Zitat von: RsQ in 20.02.2020 21:11

Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt

...warum sollte irgendein Dr. auf einer Handwerkerstelle überqualifiziert sein? :D

...weil er die praktischen Aufgaben nicht delegieren kann und damit überfordert währe?

xxangestelltexx

Zitat von: RsQ in 20.02.2020 20:59

Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Ein Diplom-Abschluss ist wohl als mindestens gleichwertig einzuordnen. Warum sollte ein AG ein Problem damit haben, wenn jemand stattdessen einen Diplom-Abschluss hat?
Natürlich kann man sich da bewerben, ohne (deshalb) aussortiert zu werden.


So dachte/hoffte ich ja ursprünglich auch, aber man sieht ja (leider -für mich) an den Antworten, dass die Meinungen dazu hier auseinander gehen.
Darf ich fragen, ob Du konkrete Erfahrungen mit der Besetzung unterhalb der gewöhnlichen Einstufung hast?

Mond6

Zitat von: xxangestelltexx in 21.02.2020 08:41
Zitat von: RsQ in 20.02.2020 20:59

Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Ein Diplom-Abschluss ist wohl als mindestens gleichwertig einzuordnen. Warum sollte ein AG ein Problem damit haben, wenn jemand stattdessen einen Diplom-Abschluss hat?
Natürlich kann man sich da bewerben, ohne (deshalb) aussortiert zu werden.


So dachte/hoffte ich ja ursprünglich auch, aber man sieht ja (leider -für mich) an den Antworten, dass die Meinungen dazu hier auseinander gehen.
Darf ich fragen, ob Du konkrete Erfahrungen mit der Besetzung unterhalb der gewöhnlichen Einstufung hast?

Du bist mit dem Diplom nicht überqualifiziert.
Es gibt AG die neuen AN geringere EG anbieten und sich dann (wenn sie die Stelle nicht unterbezahlt vergeben können) über Fachkräftemangel beschweren. Verkaufe dich nicht unter Wert.

xxangestelltexx

Zitat von: Lars73 in 20.02.2020 21:08
Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.


Danke Lars für Deine Einschätzung & klaren Worte!
Hmm, die Argumente, die Du auch in Deinem anderen Beitrag ansprichst,  kann  ich von Seiten des AGs nachvollziehen. Dh Deine Antwort deute ich so, dass man lieber kein Risiko eingehen möchte? Und bereits vor dem Vorstellungsgespräch eine Absage erteilen könnte.
Oder steht diesem Vorgehen die Schwerbehinderung entgegen?

Wenn ich die Möglichkeit hätte, meine Motivation darzulegen (zT habe ich das auch bereits im Anschreiben & dabei auch die langfristige Perspektive auf dieser Stelle in meinen Augen betont)...

Im Vorstellungsgespräch könnte ich jedoch meine Motivation & Aspekte wie - ein Gdb von 100 + die seit 3 Jahren bestehende Anstellung in E9 (jetzt wäre es E10), aufgrund einer bewussten Entscheidung nach einer E12-Stelle, da es mir genau um diese Tätigkeit ging (das ist auch jetzt der Fall) - darlegen.

Auch bin ich mir des Umfangs/Aufgabenspektrums der Tätigkeit bewusst incl. der eingeschränkten Gestaltungsspielräume oder zb konzeptioneller Arbeitsmöglichkeiten - und das ist ok so - ich lebe das ja auch seit 3 Jahren - auch mit den hierarchischen Aspekte kann ich umgehen.

Ich kann die Sicht des AG nachvollziehen, aber dennoch frage ich mich, ob es nicht jeder selbst  entscheiden darf , bewusst unter seinen Qualifikationen zu arbeiten - ist doch eine ganz persönliche (Lebens)entscheidung & bei mir auch mitbedingt durch die Schwerbehinderung.

Ich würde es aus AG-Sicht vorteilhafter finden - wenn jemand seine eigne Leistungsfähigkeit gut einschätzen kann - à la auf dieser Stelle kann ich langfristig einen guten Job machen - als auf einer für den Abschluss & meine Zusatzqualifikationen angemessene Stelle -die aber mit ggf. Führungsverantwortung & anderen Aufgaben & Arbeitszeiten einhergeht - regelmäßig auszufallen.

Mond6

So ist es für ein Vorstellungsgespräch sehr schlüssig formuliert und für den AG nachvollziehbar.
Als überqualifiziert abgelehnt wird man nach meiner Erfahrung i. d. R. von schwachen Vorgesetzten die Angst haben MA einzustellen die gleichwertig oder gar besser ausgebildet sind.
Gute Vorgesetzte wissen dies als Stärke einzusetzen und jeder profitiert davon.