Autor Thema: Überstunden bei Teilzeit  (Read 4223 times)

HerrKaeseberg

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Überstunden bei Teilzeit
« am: 10.03.2020 19:20 »
Hallo!

Wir haben folgende Situation: Ich arbeite aktuell in Teilzeit (31h/Woche), es wurden Überstunden beantragt und durch den Betriebsrat genehmigt. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, inwiefern man hier von Überstundenanordnung reden kann? Wer wil, kann quasi welche machen, abgesegnet durch Leitung/Betriebsrat. Hintergrund ist, dass man die Meharbeit quasi "schmackhaft" machen will.

Wie sieht das jetzt bei mir aus? Zählt alles, was mehr als 31h/Woche beträgt bereits als Überstunden? Wenn ich das richtig sehe, sagt der TVöD "Nein, das ist bis 39h/Woche Mehrarbeit, Pech gehabt", Urteil(e) des BAG sehen das aber anders.

Kann man das so pauschal beantworten oder brauchts dazu mehr Infos?

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Überstunden bei Teilzeit
« Antwort #1 am: 10.03.2020 19:27 »
Die unterschiedliche Behandlung von angeordneten Mehrarbeitsstunden und Überstunden dürfte angesichts der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr haltbar sein. Sofern die Arbeitsstunden vom AG angeordnet sind, fällt unabhängig davon, ob  diese bis zum Erreichen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten oder darüber hinaus zu leisten waren, Überstundenzuschläge an, wenn sie nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

HerrKaeseberg

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Antw:Überstunden bei Teilzeit
« Antwort #2 am: 10.03.2020 20:45 »
Vielen Dank!

Ich bin gespannt, was unsere Personalabteilung dazu sagt.  ;D