Höhergrupperiung von E9b zu E13

Begonnen von klärung, 15.04.2020 15:03

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Spid

Du meinst, Du hast einen Anspruch, der AG erfüllt ihn aber noch nicht, weil er bei etwas, was zum 01.01.20 bereits hätte umgesetzt werden müssen, noch Mitte April (und vermutlich darüber hinaus) vollständig versagt? Wie würde er reagieren, wenn Du - weil Du Probleme hast, das Tarifergebnis für Dich umzusetzen - nur noch sporadisch zur Arbeit kämest?

Organisator

Zitat von: Spid am 16.04.2020 09:49
Wie würde er reagieren, wenn Du - weil Du Probleme hast, das Tarifergebnis für Dich umzusetzen - nur noch sporadisch zur Arbeit kämest?

Er würde vermutlich fordern, die nicht erbrachte Arbeitsleistung nachzuholen. So wie der Arbeitgeber die noch nicht erbrachte Entgeltzahlung nachholt.

Spid

Diese Vermutung teile ich nicht. Ich würde eher von Abmahnung und Kündigung ausgehen.

Organisator

Zitat von: Spid am 16.04.2020 10:14
Diese Vermutung teile ich nicht. Ich würde eher von Abmahnung und Kündigung ausgehen.

Wobei die Abmahnung wohl die Aufforderung enthalten dürfte, die nicht erbrachte Arbeitsleistung nachzuholen  ;)

Spid

Mutmaßlich. Er würde aber mutmaßlich arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen, weil er sich derlei nicht bieten ließe. Warum sollte der AN sich eine solche Unverschämtheit bieten lassen?

klärung

Nochmals vielen Dank für eure Antworten.
Die aktuelle Thematik, ist nicht Gegenstand meiner Frage und ist derzeit ebenfalls in Bearbeitung.
Von daher sehe ich für mich dahingehend keinen Handlungsbedarf.

Danke an Alle und liebe Grüße
Kl.

klärung

Ich glaube es nicht.
Jetzt kriege ich die Nachzahlung und bin doch nur Stufe 2 eingruppiert. Das ist doch falsch, oder?
Habe von einer Sachbearbeiterin auch per Mail die Stufe 3 betätigt bekommen.
Was mache ich denn nun? Fühlt sich doof an.

Spid

Eingruppierungsfeststellungsklage

klärung

Da ich kurz zuvor in die S Tabelle kam, soll es wohl vereinfacht sein, sodass ich in Stufe 2 komme. Da ich kurz zuvor in S11b Stufe 4 war.
Keine Ahnung. Finde das alles gemein. Dafür hätte ich nicht gewechselt.

Organisator

oder erstmal deine Sachbearbeiterin auf den Fehler hinweisen verbunden mit einer kurzen Frist zur Korrektur desselben.

klärung

Die meinen dies sei so richtig.
Da zur Vereinfachung von der TV-L S Tabelle in die TV-L Tabelle, nach Satz 1 Paragraf 17 Absatz 4 eine Höhergruppierung so zu erfolgen hat. Die Regelung des Paragraf 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz habe hier keine Gültigkeit.
Verstehe das nicht.

Spid

Also: Eingruppierungsfeststellungsklage

klärung

Ok.
Vielen Dank.
Ich werde mal mit meiner Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen. Ich finde auch leider nichts darüber, wie sich das zwidchen TVL-S und TVL verhält.

Spid

Da es keinen TVL-S gibt, läßt sich dazu auch nichts finden. §17 Abs. 4 Satz 1 TV-L ist einschließlich seines zweiten Halbsatzes zwingend anzuwendendes Tarifrecht. Der AG darf nicht einfach auf die Anwendung verzichte, weil er meint, sein Personal sei mit der Anwendung überfordert.

klärung

Die haben mir das mit dem TVL-S genannt.
Dieses SuE.

Ach..ich weiß doch auch nicht. Ich finde es nur komisch, dass wegen der Vereinfachung das so geändert werden soll.