Bezahlung Zulagen der Rufbereitschaft

Begonnen von Krax, 08.06.2020 14:24

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Spid

Da ein Arbeitszeitkonto einer Vereinbarung - entweder der Betriebsparteien oder der Arbeitsvertragsparteien - bedarf, ist es kein Rahmen, den der AG erlaubt, sondern jener, der vereinbart wurde.

Es handelt sich entweder um die Vorleistung des AN oder des AG.