[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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PushPull

Das alles ist zwar völlig Offtopic und soll garantiert, plump polemisch, nur wieder mal einer Polarisierung hier dienen, aber ich springe mal drauf an:

ZitatEhrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG.

Für eine solche Aussage muss man schon relativ verblendet sein, insbesondere so kurz nach der US-Wahl, die ja nun eindeutig gezeigt hat, wie gefährlich dieser James Bond Bösewicht für Arme ("für Arme" nur auf die Person, nicht den Grad der Gefährdung bezogen) ist. Und dabei spielt es schon eine gewisse Rolle, ob hier jemand seine Kontakte in der Liga der Widerlichen (Musk, Trump, Döpfner, Farage und wie sie alle heißen) nutzt, um mit seiner Berühmtheit und seinem Oligarchen-Status (wohlgemerkt mit Besitz einer (noch) wichtigen Social Media Plattform) nun auch massiv in europäische Politik und Wahlen einzugreifen. Und dabei eine widerwärtige rechtsextreme/Nazipartei versucht den Rücken zu stärken, die die demokratischen Werte unserer Bundesrepublik erodieren will.

Wenig verwunderlich, dass hier auch der Foren-Musk direkt um die Ecke kommt und ein wenig – wie gewohnt sehr schwachen – Whataboutism streut.

Ich schließe mich abschließend Versuch vollends an:

ZitatPeinlich und sehr besorgniseregend, dass solche Menschen Beamte sind.

An das Foren-Team hier: kann man hier nicht mal eine vernünftige Blockier-Funktion einführen, mit der man Beiträge bestimmter User automatisch ausblenden lassen kann? Es ist immer wieder verdammt traurig, dass man über die geistigen Ergüsse mancher User hier immer wieder stolpern muss. Die Mehrheit hier ist ja doch eigentlich ganz vernünftig unterwegs.

lotsch

Zitat von: PushPull in 01.01.2025 11:54
Das alles ist zwar völlig Offtopic und soll garantiert, plump polemisch, nur wieder mal einer Polarisierung hier dienen, aber ich springe mal drauf an:

ZitatEhrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG.

Für eine solche Aussage muss man schon relativ verblendet sein, insbesondere so kurz nach der US-Wahl, die ja nun eindeutig gezeigt hat, wie gefährlich dieser James Bond Bösewicht für Arme ("für Arme" nur auf die Person, nicht den Grad der Gefährdung bezogen) ist. Und dabei spielt es schon eine gewisse Rolle, ob hier jemand seine Kontakte in der Liga der Widerlichen (Musk, Trump, Döpfner, Farage und wie sie alle heißen) nutzt, um mit seiner Berühmtheit und seinem Oligarchen-Status (wohlgemerkt mit Besitz einer (noch) wichtigen Social Media Plattform) nun auch massiv in europäische Politik und Wahlen einzugreifen. Und dabei eine widerwärtige rechtsextreme/Nazipartei versucht den Rücken zu stärken, die die demokratischen Werte unserer Bundesrepublik erodieren will.

Wenig verwunderlich, dass hier auch der Foren-Musk direkt um die Ecke kommt und ein wenig – wie gewohnt sehr schwachen – Whataboutism streut.

Ich schließe mich abschließend Versuch vollends an:

ZitatPeinlich und sehr besorgniseregend, dass solche Menschen Beamte sind.

An das Foren-Team hier: kann man hier nicht mal eine vernünftige Blockier-Funktion einführen, mit der man Beiträge bestimmter User automatisch ausblenden lassen kann? Es ist immer wieder verdammt traurig, dass man über die geistigen Ergüsse mancher User hier immer wieder stolpern muss. Die Mehrheit hier ist ja doch eigentlich ganz vernünftig unterwegs.

Der Tenor vieler hier im Forum lautet wohl, unter bestimmten Umständen kann die Meinungsfreiheit unter Umgehung der Verfassung ausgesetzt werden. Wer so denkt, kann sich kaum darüber beschweren, dass die regierenden Parteien sich bemüßigt fühlen, in schwierigen Situationen, auch Art. 33 Abs. 5 GG auszusetzen. Wobei mir die Meinungsfreiheit hier deutlich mehr Kopfschmerzen bereitet, da es sich hier um einen Eingriff in die Grundrechte handelt.
Übrigens machen sich auch immer mehr Verfassungs- und Staatsrechtler Sorgen um die Meinungsfreiheit.

Der Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler über Meinungsfreiheit, Hausdurchsuchungen wegen Lappalien und das neue Disziplinarrecht, das deutsche Beamte der Willkür ihrer Vorgesetzten ausliefert.
https://www.nzz.ch/international/hausdurchsuchung-wegen-lappalien-juraprofessor-warnt-vor-einschuechterung-ld.1860775

Nordrhein-Westfalens CDU-Wissenschaftsministerin Ina Brandes will für Hochschulen ein Diskurs-,,Sicherheitsgesetz" einführen. Mittlerweile fordern 121 Rechtsprofessoren Brandes auf, ihre Gesetzesnovelle zurückzuziehen.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/josef-kraus-lernen-und-bildung/nrw-brandes-hochschulgesetz-novelle/

NvB

Zitat von: lotsch in 01.01.2025 15:26
Zitat von: PushPull in 01.01.2025 11:54
Das alles ist zwar völlig Offtopic und soll garantiert, plump polemisch, nur wieder mal einer Polarisierung hier dienen, aber ich springe mal drauf an:

ZitatEhrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG.

Für eine solche Aussage muss man schon relativ verblendet sein, insbesondere so kurz nach der US-Wahl, die ja nun eindeutig gezeigt hat, wie gefährlich dieser James Bond Bösewicht für Arme ("für Arme" nur auf die Person, nicht den Grad der Gefährdung bezogen) ist. Und dabei spielt es schon eine gewisse Rolle, ob hier jemand seine Kontakte in der Liga der Widerlichen (Musk, Trump, Döpfner, Farage und wie sie alle heißen) nutzt, um mit seiner Berühmtheit und seinem Oligarchen-Status (wohlgemerkt mit Besitz einer (noch) wichtigen Social Media Plattform) nun auch massiv in europäische Politik und Wahlen einzugreifen. Und dabei eine widerwärtige rechtsextreme/Nazipartei versucht den Rücken zu stärken, die die demokratischen Werte unserer Bundesrepublik erodieren will.

Wenig verwunderlich, dass hier auch der Foren-Musk direkt um die Ecke kommt und ein wenig – wie gewohnt sehr schwachen – Whataboutism streut.

Ich schließe mich abschließend Versuch vollends an:

ZitatPeinlich und sehr besorgniseregend, dass solche Menschen Beamte sind.

An das Foren-Team hier: kann man hier nicht mal eine vernünftige Blockier-Funktion einführen, mit der man Beiträge bestimmter User automatisch ausblenden lassen kann? Es ist immer wieder verdammt traurig, dass man über die geistigen Ergüsse mancher User hier immer wieder stolpern muss. Die Mehrheit hier ist ja doch eigentlich ganz vernünftig unterwegs.

Der Tenor vieler hier im Forum lautet wohl, unter bestimmten Umständen kann die Meinungsfreiheit unter Umgehung der Verfassung ausgesetzt werden. Wer so denkt, kann sich kaum darüber beschweren, dass die regierenden Parteien sich bemüßigt fühlen, in schwierigen Situationen, auch Art. 33 Abs. 5 GG auszusetzen. Wobei mir die Meinungsfreiheit hier deutlich mehr Kopfschmerzen bereitet, da es sich hier um einen Eingriff in die Grundrechte handelt.
Übrigens machen sich auch immer mehr Verfassungs- und Staatsrechtler Sorgen um die Meinungsfreiheit.

Der Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler über Meinungsfreiheit, Hausdurchsuchungen wegen Lappalien und das neue Disziplinarrecht, das deutsche Beamte der Willkür ihrer Vorgesetzten ausliefert.
https://www.nzz.ch/international/hausdurchsuchung-wegen-lappalien-juraprofessor-warnt-vor-einschuechterung-ld.1860775

Nordrhein-Westfalens CDU-Wissenschaftsministerin Ina Brandes will für Hochschulen ein Diskurs-,,Sicherheitsgesetz" einführen. Mittlerweile fordern 121 Rechtsprofessoren Brandes auf, ihre Gesetzesnovelle zurückzuziehen.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/josef-kraus-lernen-und-bildung/nrw-brandes-hochschulgesetz-novelle/

Tolle Quellen.
NZZ und Tichyseinbklick. Beides Quellen aus dem rechten Spektrum. Insbesondere der NZZ Beitrag von "Gerd Morgenthaler"

Schon mal mit Gerd Morgenthaler auseinandergesetzt? Er ist u.a. Sekretär der Oswald Spengler Société. Um mal auf die Sprünge zu helfen: Spengler gilt als Wegbereiter des Nationnalsozialismus.
Aber hey. Alles nur Zufall...


PushPull

Er/sie liest doch auch linke Medien. Alles gut!

DrStrange

Hier sieht man gut, wie die vermeintlichen Verteidiger der demokratischen Werte und insbesondere der Meinungsfreiheit ticken: "Wo ist die Blockierfunktion, damit ich die andere Meinung nicht lesen muss?"
LoL

SwenTanortsch

Zunächst einmal hat lotsch sachlich völlig Recht, wenn er auf die deutlich geführte Debatte in NRW verweist und die Sorgen hervorhebt, die mit dem Gesetzentwurf einhergehen, sowie ebenso die Fragwürdigkeit des Geistes hervorhebt, die sich in einem solchen Gesetzentwurf zeigt, nicht umsonst ist die Kritik aus den Rechtswissenschaften deutlich, und zwar allenthalben (vgl. als schlüssigen Überblick nur: https://verfassungsblog.de/brandes-verdacht/).

Zugleich kann man Gerd Morgenthaler nicht in eine anstößige Ecke stellen, nur weil er Sekretär der Oswald Spengler Society ist, die ebenfalls nicht so einfach abgewertet werden sollte, unabhängig von Oswald Spenglers Bedeutung für die Konservative Revolution in Deutschland. Denn sowohl Spengler als auch die Oswald Spengler Society und deren Mitglieder kann man offensichtlich nicht so einfach über einen Kamm scheren. Und dabei brauche ich wohl nicht hervorzuheben, dass ich mich in meinem Schreiben und Denken dem Werk Spenglers nicht auch nur ansatzweise verbunden sehe und ihn, sein Werk und ihre spezfische Wirkung kritisch sehe.

Schließlich gehe ich davon aus, dass lotsch und ich in vielen politischen Fragen unterschiedlicher Ansicht sind - und das ist auch gut so! Denn ich kann mich an keine Aussage von ihm erinnern, die es erlaubte, ihn in dieser Art und Weise, wie er hier in den letzten Tagen wiederkehrend gebrandmarkt wird, zu behandeln. Vielleicht lassen wir hier im Forum auch zukünftig einfach mal die Kirche im Dorf. Nicht alle politisch sich eher dem linken Spektrum zuzählenden Schreiber wie unter anderem ich sind deshalb sogleich irgenwelche Spinner oder Linksfaschisten oder was auch immer noch, so wie nicht alle die, die sich hier eher einem konservativen Weltbild verpflichtet sehen, deshalb sogleich in Faschismusnähe gerückt werden könnten, ohne ihnen damit Unrecht zu tun.

Ich schätze an diesem Forum die Möglichkeit des sachlichen Austausches, der durchaus auch mal im Ton deutlicher sein darf und der wiederkehrend auch irgendwelche Spinner anzieht, die nicht debattieren, sondern eine andere Agenda verfolgen wollen, die man also aushalten muss und die sich über kurz oder lang zumeist doch nur für den überwiegenden Teil der hier regelmäßig Schreibenden durch die regelmäßig fast zwangsläufigen Folgen einer solchen Agenda selbst disqualifizieren. Lotsch gehört ganz sicherlich nicht zu diesen Spaßvögeln so wie ebenfalls nicht die, die ihn in den letzten Tagen in allerdings für mich nicht sinnvoller Art und Weise angegangen sind, zu dieser Art Lautsprecher gehören.

Insofern wäre ich nun jenen verbunden, Kollegen, die hier auf lotsch mit dem Finger zeigen, Argumentum ad hominem sein zu lassen und vielmehr zur Sachlichkeit zurückzukehren. Ich freue mich, lotsch in unserer Mitte zu haben, und zwar gerade deshalb, weil wir sicherlich in vielen Punkten anderer Meinung sind. Uns eint aber zum Beispiel genau das, die Meinung des anderen nicht nur auszuhalten, sondern sich mit ihr auseinanderzusetzen und ggf. zum dem Schluss zu kommen, dass der andere nicht immer gänzlich Unrecht hat. Dazu hat lotsch bspw. in den letzten Tagen alles gesagt, was gesagt werden muss, als er Voltaire entsprechend zitierte.

Darüber hinaus wünsche ich allen hier regelmäßig Schreibenden und Lesern ein frohes neues Jahr, wir können es gebrauchen, denke ich!

PushPull

Zitat von: DrStrange in 02.01.2025 07:29
Hier sieht man gut, wie die vermeintlichen Verteidiger der demokratischen Werte und insbesondere der Meinungsfreiheit ticken: "Wo ist die Blockierfunktion, damit ich die andere Meinung nicht lesen muss?"
LoL

Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Das ist eigentlich auch sehr offensichtlich. Was League of Legends damit zu tun hat, erschließt sich mir jedenfalls nicht.

clarion

Dem was Swen geschrieben hat, ist nichts zuzufügen.

Daher halte ich zu Beginn das Jahres 2025 fest, dass es im Jahr 2024 wieder kein Urteil  vom BVerfG gegeben hat. Ich muss sagen, das höhlt mein Vertrauen in den Rechtsstaat aus.

Die 17 Besoldungsgesetzgeber pfeifen auf das letzte Urteil, das nun immerhin auch schon 4,5 Jahre her ist, machen Beamtenfamilien zu Bedarfsgemeinschaften, in denen die leistungsabhängige Besoldungskomponente nur eine sekundäre Rolle spielt, und das BVerfG tut nichts Wahrnehmbares.

DrStrange

Zitat von: PushPull in 02.01.2025 09:06
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Das ist eigentlich auch sehr offensichtlich.

Dieser Hinweis darf dann natürlich auch nicht fehlen. Typisch.

SwenTanortsch

Leider ist es zunehmend schwieriger, gegen das, was Du schreibst, clarion, argumentieren zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit den angekündigten Entscheidungen zumindest hinsichtlich der rechtsprechenden Gewalt in der Pflicht sehen müssen - so darf man begründet vermuten -, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Denn realistisch betrachtet, sollten zwischen den letzten Entscheidungen und den angekündigten am Ende rund fünf Jahre liegen, ein Zeitraum, der letztlich den zuvor bereits über zwei Jahrzehnte betriebenen Verfall des Besoldungsniveaus nur noch einmal extrem verschärft hat. Was darüber hinaus dann die 17 Dienstherrn tun werden, verbleibt auch weiterhin in deren Verantwortung; so wie sie sich allerdings seit Jahr und Tag um diese Verantwortung herumdrücken, kann man sich denken, dass die entsprechenden Entscheidungen kaum auf einen Boden offener Einsicht fallen werden, nachdem das Alimentationsprinzip in den letzten rund vier Jahren allüberall zuschanden gefahren worden ist.

Gisela Färber hat hierzu im aktuellen ZBR-Beitrag alles, was notwendig ist, aus fundierter ökonomischer Perspektive hervorgehoben und mit umfangereichen Zahlenmaterial belegt:

"Die realen Einkommensverluste seit 2020 sind bei allen Dienstherrn dramatisch: Zwar sinkt die reale [= verbraucherpreisbereinigte; ST.] Besoldung 2024 gegenüber 2009 nur im Saarland und in Nordrhein-Westfalen unter das Niveau von 2009, jedoch betragen die realen Verluste gegenüber 2020 praktisch überall mehr als 10 Prozentpunkte. Auch die relativ hohe Besoldungsanpassung von 5,5 % zum 1.2.2025 kompensiert die realen Verluste nicht, sondern vermindert diese nur marginal. Eine der Ursachen dieser für die Beschäftigten enttäuschenden Entwicklung ist, dass die Einmalzahlungen 2022 und 2023/24 das Ausgangsniveau für die prozentuale Erhöhung nicht verändert haben, sondern das Besoldungsniveau während der Zeit hoher Inflation nominal 'eingefroren' haben." (S. 15)

"Die Analyse der Übertragung der letzten Tarifrunden auf den Beamtenbereich zeigt, in welch schwieriger Lage sich der öffentliche Dienst befindet. Beide Statusgruppen stehen sich real deutlich schlechter als die Verdienste in der Privatwirtschaft. Der (bundesweite) Reallohnindex ging nur im Jahr 2021 leicht und 2022 nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges und den sehr starken Energiepreissteigerungen um etwa 5 Prozenpunkte zurück, steigt aber seitdem wieder an. Der öffentliche Dienst erhält aus den Einmalzahlungen noch nicht einmal einen Inflationsausgleich, und auch die Besoldungserhöhung um 5,5 % zum 1.2.2025 reicht bei Weitem nicht aus, um die Verluste in eine dem Alimentationsprinzip angemessenen Rahmen zurückzuführen, da das vorherige nominale Tarif- und Besoldungsniveau verlängert worden war, statt einen echten Inflationsausgleich zu gewähren. Aus ökonomischer Sicht ist es sehr schwer verständlich, wie sich die Tarifpartner vor allem in dem noch bis Ende 2025 laufenden TV-L vorgestellt haben können, auf dieser Basis auch eine verfassungskonforme Besoldung zustande zu bringen statt in eine Unteralimentation abzurutschen." (S. 20)

LehrerinRLP

Zitat von: lotsch in 31.12.2024 12:15
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

Hier ein Auszug aus der Berliner Zeitung:
"Solche Veröffentlichungen müssten ,,verhindert werden", ließ Esken wissen.

Dass sie und viele andere sich damit direkt gegen das Grundgesetz wenden, ist ihnen egal. Das Verfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit besteht ,,unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird" (BVerfG, Beschl. v. 9.11.2022 – 1 BvR 523/21).

Es geht vielen Musk-Kritikern eben nicht um Meinungsfreiheit oder Demokratie oder den Rechtsstaat. Es geht darum, bestimmte Meinungen zu tabuisieren und ihre Vertreter niederzubrüllen."
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-welt-veroeffentlicht-musk-die-zeit-putin-warum-politik-und-medien-heuchler-sind-li.2285538

Könnten solche unglaublichen off-topic-Themen, die sich mit ausländischem oligarchischem Einfluss auf freie Whalen anderer Länder beziehen, hier bitte nicht mehr publiziert werden? Hier geht es um eine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, nicht um das oben beschriebene!

Dogmatikus

Zitat von: clarion in 02.01.2025 09:20
Daher halte ich zu Beginn das Jahres 2025 fest, dass es im Jahr 2024 wieder kein Urteil  vom BVerfG gegeben hat. Ich muss sagen, das höhlt mein Vertrauen in den Rechtsstaat aus.

Die 17 Besoldungsgesetzgeber pfeifen auf das letzte Urteil, das nun immerhin auch schon 4,5 Jahre her ist, machen Beamtenfamilien zu Bedarfsgemeinschaften, in denen die leistungsabhängige Besoldungskomponente nur eine sekundäre Rolle spielt, und das BVerfG tut nichts Wahrnehmbares.


Zitat von: SwenTanortsch in 02.01.2025 09:54
Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit den angekündigten Entscheidungen zumindest hinsichtlich der rechtsprechenden Gewalt in der Pflicht sehen müssen - so darf man begründet vermuten -, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Denn realistisch betrachtet, sollten zwischen den letzten Entscheidungen und den angekündigten am Ende rund fünf Jahre liegen, ein Zeitraum, der letztlich den zuvor bereits über zwei Jahrzehnte betriebenen Verfall des Besoldungsniveaus nur noch einmal extrem verschärft hat.

Das, was clarion und auch du, Swen, schreibst, ist für mich des Pudels Kern. Wie soll man noch irgendeine Erwartung oder gar Vertrauen in die Verfassung haben, wenn das schärfste Schwert bisher eine BVerfG-Entscheidung ist, die weitgehend nur zu "kreativen" Auswegen bei den Besoldungsgesetzgebern geführt hat?

Was hat sich seit dem deutlichen Beschluss des BVerfG zum Positiven geändert? Nahezu nichts. Stattdessen verhackstückeln die 17 Besoldungsgesetzgeber alle möglichen (und unmöglichen) Ideen zu neuen Wegen, mit denen sich bloß kein Cent zu viel ausgeben lässt.

Die Realität in den Behörden sieht mittlerweile aber so aus, dass sich selbst mit R1 kaum noch bezahlbarer Wohnraum in den Ballungsgebieten findet. Statt dass dem entgegen getreten wird, nimmt bspw. Hamburg das gleich Mal zum Anlass, weitere Zahlen herunterzurechnen, weil ja eh niemand mehr in Hamburg selbst lebt und daher auch keine Wohnkosten von Hamburg, sondern der Umgebung zugrunde gelegt werden.

Wenn allerdings weiterhin das schärfste Schwert bleibt, dass das BVerfG alle 5 Jahre eine Entscheidung für einen Zeitraum trifft, der dann schon wieder 10 Jahre hinter uns liegt, kann ich jeden verstehen, der jegliches Vertrauen verloren hat. Was bringt es dem Beamten, der nicht mehr in der Stadt leben kann, in welcher er arbeitet, wenn das BVerfG in 10-15 Jahren entscheidet, dass das so nicht geht? Vor allem, wenn die Lösung des Besoldungsgesetzgebers erstmal darin liegt, die Methode der Berechnung zu ändern, allerdings mit ähnlichem Endergebnis - getreu dem Motto, versuchen kann man es ja mal?

Die jetzt arbeitenden Beamten benötigen auch jetzt ihre amtsangemessene Alimentation, nicht in 10, 15 oder gar 20 Jahren. Deswegen will auch keiner mehr den Job machen. Schlechte Bezahlung, schlechte Stimmung, Null Wertschätzung.

Früher war der Richter neben dem Arzt, dem Schulleiter, dem Pfarrer und dem Apotheker fast schon "Hochwürden" im Dorf. Heute wird er eher ausgelacht für seinen langen Arbeitsweg und die paar Penunzen, die er dafür bekommt, im Gerichtssaal immer respektloser behandelt zu werden.

Malkav

Zitat von: Dogmatikus in 02.01.2025 12:26
Statt dass dem entgegen getreten wird, nimmt bspw. Hamburg das gleich Mal zum Anlass, weitere Zahlen herunterzurechnen, weil ja eh niemand mehr in Hamburg selbst lebt und daher auch keine Wohnkosten von Hamburg, sondern der Umgebung zugrunde gelegt werden.

Was beim Beispiel HH ja besonders witzig ist, da einzelne Umlandgemeinden (z.B. Schenefeld) sogar die höhere Mietenstufe VII als HH selbst (VI) haben. Von den unzähligen Umlandgemeinden mit der gleichen Mietenstufe will ich gar nicht anfangen.

Aber das ist der gleiche Unfug wie mit den angeblichen Hinzuverdienstehen. Man besoldet die Beamt*innen jahrzehntelang zu niedrig, sodass der Partner de facto arbeiten muss. Dann wird dieser wirtschaftlich erzwungene Hinzuverdienst als neue Norm dargestellt, weshalb man zu niedrig besolden darf.

Gerade bei hohen Kinderbetreuungskosten würden wohl viele Partner*innen gerne kürzer treten, länger Elternzeit nehmen, sich persönlich um Angehörige kümmern. Es müsste also selbst in der Binnenlogik der Gesetzesentwurfe erstmal verfassungsgemäß alimentiert werden und dann kann man nach z.B. zehn Jahren mal statistisch auswerten, wie viele Partner*innen in welchem Umfang (dann tatsächlich vollständig freiwillig) "hinzuverdienen".

Organisator

Zitat von: Dogmatikus in 02.01.2025 12:26
Früher war der Richter neben dem Arzt, dem Schulleiter, dem Pfarrer und dem Apotheker fast schon "Hochwürden" im Dorf. Heute wird er eher ausgelacht für seinen langen Arbeitsweg und die paar Penunzen, die er dafür bekommt, im Gerichtssaal immer respektloser behandelt zu werden.

Dann sollte man aber mit dem Auslachen beim Pfarrer anfangen, der verdient nämlich deulich weniger als der Richter. Und muss regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten!

SwenTanortsch

Ihr bringt es leider auf den Punkt, Dogmatikus und Malkav. Nicht umsonst stellt ja der Senat in ständiger Rechtsprechung fest: "Innerhalb des ihm zukommenden Entscheidungsspielraums muss der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen." (Rn. 27 der aktuellen Entscheidung; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html). Wenn er aber hinsichtlich der weiterhin in Karlsruhe anhängigen Verfahren bspw. hinsichtlich Brandenburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein mit dem jeweils streitgegenständlichen Zeitraum ab 2004, 2005 und 2007 zur Entscheidung kommt, sieht sich der Gesetzgeber dann veranlasst, Nachzahlungen für jenen Zeitraum zu gewähren, die sich also an den tatsächlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse jener Jahre orientieren. Wenn sich aber die Verbraucherpreise seitdem bis Ende 2023 um 31,8 %P (ab 2004) , 30,5 %P (ab 2005) und 29,0 %P (ab 2007) erhöht haben (https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Publikationen/Downloads-Verbraucherpreise/statistischer-bericht-verbraucherpreisindex-lange-reihen-5611103.html), dann liegt hier eine erhebliche Entwertung von Besoldungsansprüchen vor, die grundrechtsgleichem Recht entsprechen, und damit von Ansprüchen, die dem Privateigentum an einer Sache oder einer Forderung nahekommen, sodass sie der gesetzlichen Bestimmung von Inhalt und Schranken des "Eigentums" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG entsprächen, die allerdings augenscheinlich nicht kompenensiert wird, unabhängig davon, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse für den einzelnen Beamten 2025 auch darüber hinaus grundsätzlich nicht mehr so darstellen wie eben 2004 oder 2005 oder 2007.

Das bedeutet bspw. für einen entsprechenden Beamten, der 2004 oder 2005 oder 2007 eine Immobilie gekauft und sie auf Kreditbasis finanziert hat, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit seitdem eine ehheblich geringere Tilgungsrate finanzieren konnte, als ihm das möglich gewesen wäre, wenn er tatsächlich seitdem regelmäßig amtsangemessen alimentiert worden wäre, um es an einem von vielen möglichen Beispiel zu konkretisieren.

Entsprechend nützt dem einzelnen Beamten offensichtlich eine mittlerweile praktisch weitgehend abgeschlossene neue Besoldungsdogmatik letztlich nichts, wenn sie keine rechtskräftige Anwendung findet. Von daher sieht sich Karlsruhe nun in der Pflicht, das, was vor mittlerweile deutlich über einem Jahr angekündigt worden ist, nämlich eine erhebliche Beschleunigung der Entscheidungen über zwischenzeitlich auf 64 aus zwölf Bundesländern angewachsenen Vorlagen auch wirklich zu vollziehen und also dafür zu sorgen, dass alsbald für den einzelnen Kläger und Widerspruchsführer Rechtsfrieden hergestellt wird, aber auch dass alle anderen Beamte wieder der Gewährleistung des Art. 33 Abs. 5 GG tatsächlich unterfallen - und zwar das nur umso mehr, als dass das Alimentationsprinzip in Deutschland heute tatsächlich in einem erheblichen Maße zuschanden gefahren ist.

Gisela Färber hat im aktuellen Beitrag bspw. hinsichtlich des Bunds ausgeführt: "Die realen Bezügeverluste beim Bund betragen zwischen 2020 und 2024 immerhin 9 %" (S. 16). Diese realen Bezügeverluste werden im Gefolge der anstehenden Tarifverhandlungen nicht hinreichend kompensiert werden, unabhängig davon, dass sich die Bundesbesoldung eingestandenermaßen bereits Anfang 2021 in erheblicher Schieflage befunden hatte.

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen werden offensichtlich zum Jahreswechsel beginnen. Auch hier ist eine hinreichende Kompensation sicherlich kaum zu erwarten. Umso dringlicher sollte es also werden, dass die Diskussion über die zunehmend nicht mehr konkurrenzfähigen Tariflöhne und Beamtengehälter beginnt, was augenscheinlich durch entsprechende bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen eine realitätsgerechte Überformung erhalten dürfte - ansonsten wird es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu ähnlichen Szenarien kommen, wie wir sie allesamt kennen:

Die TVL wird hervorheben, was für gewaltige Lohn- und Gehaltsverbesserungen die Beschäftigen im öffentlichen Dienst gerade erst erhalten hätten - 5,5 % in diesen Zeiten! -, was für ein gewaltiger Kraftakt das in Anbetracht der schweren Krise sei und wie unnötig irgendwelche Anhebungen so verstanden doch nun wirklich seien, wo der Beschäftigte sich glücklich schätzen könne, in krisenhaften Zeiten über eine gesicherte Beschäftigung zu verfügen, weshalb man als großzügiges Angebot davon absehen würde, eine Forderung wie nun hinsichtlich von VW zu stellen, aber sich der Beschäftigte bei einer kurzen Laufzeit von 26 Monaten doch zufrieden geben sollte, wenn man nach einem zum August 2026 um 1,1 % erhöhten Tarif bereit schon wieder zum Juni 2027 noch einmal satte 2,1 % draufsatteln würde, um so bis an die Grenze des eigenen Scmerzempfindens zu gehen, weshalb man als besonderes Bonbon sogar noch für die Zeit kurz vor den darauffolgenden Tarifverhandlungen noch einmal zum Februar 2028 glatt 0,9 % drauflegen würde, sodass zu den gerade erst um 5,5 % erhöhten Tarifen in verhältnismäßig kurzer Zeit noch einmal satte über vier % hinzukommen würden, es also zwischen 2025 und Anfang 2028 eine fast zehnprozentige Tarifsteigerung zu schultern geben würde, nach der sich jeder Beschäftigte in der privaten Wirtschaft die Finger lecken würde (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/684534/umfrage/prognose-des-iwf-zur-entwicklung-der-inflationsrate-in-deutschland/). Wer wollte es den Beschäftigten im öffentlichen Dienst also verdenken, wenn sie dann vor Dankbarkeit regelrecht vom Stuhl sacken würden?