[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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1000Baht

Zitat von: Odin81 in 17.11.2025 21:28
Und mal wieder soll der große Schnitt zwischen A8 und A9 gesetzt werden...

Und nicht nur das! Erneut eine Art Einheitsbrei der das Abstandsgebot keinesfalls berücksichtigt!

LehrerInNRW

Zitat von: Reisinger850 in 17.11.2025 21:32
Zitat von: LerchigeEule in 17.11.2025 20:19
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Das sind alles Peanuts. Wir reden hier über mögliche
Fehlbeträge von bis zu 10.000€ jährlich je nach Besoldungsgruppe! Es geht um
Noch nie dagewesene Dimensionen. 800€ Sonderzahlung
Oder TV-L Übertrag sind quasi da bedeutungslos.

Wart mal noch ein paar Tage, bevor du das nächste AirBnB in fernen Ländern buchst, was da am Ende rum kommt.

Nicht, dass du in Erwartung, das du Zehntausende nachgezahlt bekommst, First Class buchst und dir am Ende doch nur Economy + leisten kannst.

GoodBye

Zitat von: derSchorsch in 18.11.2025 00:18
Zitat von: clarion in 17.11.2025 22:07
Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?

Vielleicht ein juristischer Kniff? Müssen alle, die bereits jetzt für 2025 Wiederspruch eingelegt haben, nach Einführung des Gesetzes womöglich nochmal Wiederspruch einlegen?

Dann müsste ja hierdurch der bestehende Widerspruch entschieden worden sein, MIT Rechsbehelfsbelehrung.

Allein der Gedanke zeigt, wie zerstört die Vertrauensbasis ist.

Rheini

Heute um 15:30 Uhr wird ein Ausschuß des Landes NRW mit der aA befassen. Eingeladen sind u. a. Sachverständige zu diesem Thema.

Wird auch im Internet live übertragen.

Schiller81

Zitat von: Rheini in 18.11.2025 09:19
Heute um 15:30 Uhr wird ein Ausschuß des Landes NRW mit der aA befassen. Eingeladen sind u. a. Sachverständige zu diesem Thema.

Wird auch im Internet live übertragen.

Wo wird das denn übertragen? - Da wäre ich ja echt mal neugierig...


GoodBye

Was soll man schon an der Versorgung regeln, wenn nichteinmal der Anknüpfungspunkt der Grundbesoldung verfassungsgemäß ist.

Eigentlich kann hier nichts anderes als Evidenz gelten. Solange die Grundbesoldung grundlegend verfassungswidrig ist, kann eigentlich kein Gesetz verfassungsgemäß sein, dass Regelungen zur Versorgung vorsieht.

,,Ob die Regelungen verfassungsgemäß sind, kann in diesem Fall dahinstehen, da bereits die der Versorgung zugrunde liegenden Besoldungsregelungen verfassungswidrig sind."


Pukki

Zitat von: Schiller81 in 18.11.2025 12:03
Zitat von: Rheini in 18.11.2025 09:19
Heute um 15:30 Uhr wird ein Ausschuß des Landes NRW mit der aA befassen. Eingeladen sind u. a. Sachverständige zu diesem Thema.

Wird auch im Internet live übertragen.

Wo wird das denn übertragen? - Da wäre ich ja echt mal neugierig...
Unter folgendem Link:
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=c6b3ab18-5951-4cef-8324-3a6bcc9193b8


GoodBye

Das war mal eine klare Klatsche im Ausschuss.

Prof. Huber einfach unbezahlbar.

tinytoon


Cherry

Die Frage ist jetzt tatsächlich, was die Landesregierung daraus macht, die Verfassungsrechtler haben ja das Gesetz aus 2024 in Teilen als verfassungswidrig angesehen. Dies war aber schon 2024 so und auch Professor Huber hatte damals schon gesagt, dass es in dieser Form nicht geht. Allerdings wollte die Landesregierung es nicht verstehen.
Heißt für mich aber wieder wie jedes Jahr Widerspruch einlegen und abwarten, wann die Nachzahlung kommen.

Schön war auch der Hinweis von Professor Doktor Huber, das bei einer Neugestaltung der Alimentation und hierfür notwendigen empirischen Auswertungen dazu führen werden, dass es eher teurer als billiger wird. Da wird wohl ein Nachtragshaushalt fällig.

nero

Habe mir die Anhörung auch teilweise angesehen.
Fand die Stellungnahme der Experten doch sehr eindeutig. Hat aber letztes Jahr auch schon keinen Interessiert.
Beruhigend fand ich den Hinweis, dass man die Besoldungsstruktur schon ändern könnte, so dass Partnereinkommen Einfluss finden. Das würde aber nicht bedeuten, dass man grundsätzlich Alleinverdiener nicht als solches Alimentieren müsste. Der Staat dürfte uns nicht unsere finanzielle Ausgestaltung in der Ehe aufzwingen. Wenn sich Eheleute für die alleinverdiener Familie entscheiden, müsste der Staat dieses anerkennen.
Bin gespannt, ob man sich tatsächlich Größere Mühe gibt und ein neues Besoldungssystem erschafft.

Ist mein Verständnis richtig, dass wenn irgendwann ein Gesetz entscheidet, dass der Ergänzungszuschlag wirklich Verfassungswidrig ist, die Nachzahlung sich mindestens auf die Höhe des fiktiven Partnereinkommens beläuft? Weil das müsste doch genau die Summe sein, die zu den 15% über Sozialhilfe liegt?


Paterlexx

Kurzzusammenfassung: Was die Länder nach dem BVerfG-Urteil jetzt tun müssen

Das Urteil zwingt die Bundesländer dazu, ihre komplette Besoldungsstruktur neu aufzustellen. Es geht nicht mehr mit kleinen Erhöhungen oder politischen Bauchentscheidungen.

Was das BVerfG verlangt:

• Mindestbesoldung einhalten (80% des Median-Einkommens).
• Abstandsgebot sauber einhalten. Wenn unten was angehoben wird, müssen alle darüber auch angepasst werden.
• Besoldung jedes Jahr nachvollziehbar fortschreiben. Keine Verzögerungen oder Sparrunden mehr.
• Rechnen statt raten: Die Länder müssen die Besoldung anhand klarer, langfristiger und nachvollziehbarer Zahlen festlegen.
• Begründungspflicht: Jedes Land muss erklären können, wie es zu seiner Besoldungshöhe kommt.
• Gesamtkonzept statt Flickwerk: Tariflohnentwicklung, Preise, Beihilfe und Versorgung müssen als Gesamtpaket berücksichtigt werden.

Was das praktisch bedeutet:

• Die Länder können die Besoldung nicht mehr ,,politisch kleinhalten".
• Günstige Länder müssen ihre Tabellen deutlich nach oben korrigieren.
• Das betrifft nicht nur Berlin – die Vorgaben gelten bundesweit.
• Wer in niedrigen Besoldungsgruppen ist, profitiert zuerst, weil dort am deutlichsten unterbezahlt wurde.

Kurz gesagt:
Die Länder müssen ihre Besoldung strukturell neu sortieren. Das Urteil setzt Regeln, die für alle 16 Länder verbindlich sind. Weiterwursteln wie bisher geht nicht mehr.