Unbestimmte Rechtsbegriffe verhindern, [...]Idealerweise ist es doch so: [...]
Ist ja Alles korrekt aber "ideal" hat man nur im Labor und nicht da wo Menschen arbeiten. Daher meine Frage, woran erkenne ich besondere praktische Erfahrung, besondere Fachkenntnis, Tätigkeiten besonderer Schwierigkeit? I.d.R. unterscheidet sich die Eingruppierung wahrscheinlich nur von einer Wortgruppe zwischen E9c und E12 die aber nur dem Eingefleischten bekannt ist.
Zu deiner Frage ob ein Laie Statik verstehen muss, nein muss er nicht aber kann es nachlesen, Statik ist auf Grund von Naturgesetzen definiert und kein Hexenwerk, da gibt es kein könnte so oder so sein, es gibt nur hält oder bricht.
Um bei dem Beispiel Statik zu bleiben, ab wann bedarf eine Statik denn besonderer Fachkenntnis und besonderer praktischer Erfahrung und wann reicht für eine Statik nur "einfache" Erfahrung oder Fachkenntnis?
Oder wird das Erfordernis der besonderen Fachkenntnis durch den AG festgelegt, d.h. in der einen Baubehörde wird die gleiche Tätigkeit mit besonderer Fachkenntnis beschrieben in einer anderen Baubehörde ggf. nicht?
P.S. ich will es einfach nur verstehen, ich stehe irgendwie auf dem Schlauch.