Über Jahrzehnte haben Kinder das Fahrradfahren mit Stützrädern gelernt. Dabei gab es heiße Diskussionen, welche Stützräder die Besten sind, wie man sie montiert, usw.
Bis irgendwann irgendjemand auf die Idee kam, einfach die Stützräder und die Pedale abzuschrauben und so seinem Kind ermöglichte, mit diesem Laufrad ein Gefühl für Gleichgewicht und Balance zu erhalten. Manchmal ist weniger mehr.
Übertragen auf die Auswirkungen des hier vorliegenden Urteils könnte man daher auch zum Ergebnis kommen, dass nicht die Bruttogehälter das Problem sind, sondern die Abgabenlast. Es ist ein riesiger Bürokratieaufwand den Menschen mit Kindern zunächst bei allen Familien mit mindestens Mietenstufe II oder höher soviel Steuern einzubehalten, dass bei diesen Familien auch das soziale Existenzminimum besteuert wird, um die durch zu hohe Abgaben fehlenden Nettoeinnahmen dann über verschiedenste Anträge bei verschiedenen Behörden in einer Vielzahl von Fällen wieder durch die eine oder andere Sozialleistung an die Betroffenen zurück zu zahlen.
Das ist auch ein Problem, auf das das BVerfG nach meinem Verständnis (fokussiert auf die Beamtenbesoldung) dem Gesetzgeber vor Augen führen möchte.