Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6271694 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16980 am: 18.07.2025 18:53 »
Über die Hinhaltetaktiken des Bundes und damit verbunden seiner inzwischen 5 jährige Untätigkeit wird uns Beamten der effektive Rechtsschutz, der eigentlich allen Bürgern nach Art. 19 (4) GG zusteht, verwehrt, in dem er die Bescheidung der Widersprüche ablehnt. Den Dienstherr sowie die Öffentlichkeit interessiert das letztendlich nicht im geringsten, da er auf diesem Weg Milliarden an Haushaltsmitteln einspart und den Beamten weiterhin ein unzulässiges „Sonderopfer“ aufzwingt.

Ich habe mittlerweile Untätigkeitsklage eingereicht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16981 am: 18.07.2025 19:02 »
Über die Hinhaltetaktiken des Bundes und damit verbunden seiner inzwischen 5 jährige Untätigkeit wird uns Beamten der effektive Rechtsschutz, der eigentlich allen Bürgern nach Art. 19 (4) GG zusteht, verwehrt, in dem er die Bescheidung der Widersprüche ablehnt. Den Dienstherr sowie die Öffentlichkeit interessiert das letztendlich nicht im geringsten, da er auf diesem Weg Milliarden an Haushaltsmitteln einspart und den Beamten weiterhin ein unzulässiges „Sonderopfer“ aufzwingt.

Ich habe mittlerweile Untätigkeitsklage eingereicht.

Versuche ich auch seit einem Jahr, nur die Kanzlei kommt nicht ansatzweise aus dem Knick.  :o

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16982 am: 18.07.2025 20:50 »
Habe ebenfalls (zusammen mit einigen Kollegen) im Dezember 2024 Klage erhoben. Nach einem anfangs regen Schriftwechsel mit dem VG hört man nun leider nichts mehr. Ich kann mir die Auslastung an den Gerichten gut vorstellen aber ich muss feststellen, dass es mir nun selbst als Kläger mittlerweile an der Selbstwirksamkeitserfahrung fehlt.  :(

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16983 am: 19.07.2025 13:40 »
Dito..Gericht spielt die Spielchen der Beklagten mit.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16984 am: 19.07.2025 14:13 »
Die etwaige Verknüfung der Amtsangemessenen Alimentation mit der Anpassung der Besoldung analog zu den Tarifergebnissen ist auch m. E. das so ziemlich Schlimmste, was passieren könnte. Man wird dann eine undurchsichtige und verquast begründete Lösung entwickeln, bei der die „Segnungen“ zum Thema Amtsangemessenheit, die so oder so nur verhältnismäßig wenige Leute erfahren dürfen (siehe bisheriger Gesetzesentwurf…) mittels einer Übertragung des Tarifergebnisses quersubventionieren, die zwangsläufig vermutlich signifikant hinter dem Tarifergebnis zurückbleiben wird (eben mit der Begründung, dass die „großzügigen“ Maßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation die Spielräume in Sachen allgemeiner Besoldungsanpassung natürlich verengt haben.) Und das Ganze wird dann also als großer Wurf verkauft werden, bei dem der Dienstherr am Ende des Tages der einzige wirkliche Gewinner sein wird. Und wo die Gewerkschaften vermutlich noch stolz wie Bolle sind, was sie da ausgehandelt haben. (Der Tonfall in der Ankündigung von verdi geht ja schon mal genau in diese Richtung.)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16985 am: 19.07.2025 15:01 »
Dito..Gericht spielt die Spielchen der Beklagten mit.

Das Gericht kann da auch gar nicht viel machen, es muss nach dem Gesetz urteilen. Das Gesetz gibt aber nichts her. Das Gesetz ändern kann das Gericht nicht, einzige Abhilfe wäre eine Vorlage an das BVerfG. Dafür kann sich das Gericht mehrere Jahre Zeit lassen. Das BVerfG kann sich dann weitere 4-5 Jahre Zeit lassen.
Wenn man überhaupt den Instanzenweg schafft und nicht vorher schon abgewiesen wird.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16986 am: 19.07.2025 15:05 »
Die etwaige Verknüfung der Amtsangemessenen Alimentation mit der Anpassung der Besoldung analog zu den Tarifergebnissen ist auch m. E. das so ziemlich Schlimmste, was passieren könnte.

Daher wäre es vermutlich hilfreich, wenn wir möglichst bald ein neues Urteil aus Karlsruhe bekämen, um unserem Besoldungsgesetzgeber bereits im Vorfeld klare Grenzen bezüglich seiner potenziellen "Anpassungs-Kreativität" zu setzen..

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16987 am: 19.07.2025 16:26 »
Die etwaige Verknüfung der Amtsangemessenen Alimentation mit der Anpassung der Besoldung analog zu den Tarifergebnissen ist auch m. E. das so ziemlich Schlimmste, was passieren könnte.

Daher wäre es vermutlich hilfreich, wenn wir möglichst bald ein neues Urteil aus Karlsruhe bekämen, um unserem Besoldungsgesetzgeber bereits im Vorfeld klare Grenzen bezüglich seiner potenziellen "Anpassungs-Kreativität" zu setzen..


Kommt doch bald.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16988 am: 20.07.2025 08:48 »

Das Gericht kann da auch gar nicht viel machen, es muss nach dem Gesetz urteilen. Das Gesetz gibt aber nichts her. Das Gesetz ändern kann das Gericht nicht, einzige Abhilfe wäre eine Vorlage an das BVerfG. Dafür kann sich das Gericht mehrere Jahre Zeit lassen. Das BVerfG kann sich dann weitere 4-5 Jahre Zeit lassen.
Wenn man überhaupt den Instanzenweg schafft und nicht vorher schon abgewiesen wird.

Es geht mir ja auch um die Anfertigung der Beschlussvorlage an das BVerfG. Es wäre wünschenswert zu wissen, ob das VG aktiv daran arbeitet oder ob es weitere gesetzgeberische Tätigkeit abwartet (und somit das Spielchen mitspielt). Das weiß ich aber aktuell nicht. Dass der Rechtsweg viele Jahre in Anspruch nehmen kann, ist vollkommen klar.

Du kannst davon ausgehen, dass mir die Grundzüge des Themas als Kläger bekannt sind... ??? Keine Ahnung was solche Beiträge "für Ahnungslose" sollen, die dann gleichzeitig auch noch unpräzise formuliert sind...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16989 am: 20.07.2025 09:47 »
Kläger zu sein bedeutet nicht automatisch vertiefte Kenntnisse zu einem Thema zu besitzen (auch wenn das auf dich nicht zutrifft). Von daher ist der Kommentar an Ozy überflüssig, zumal von ihm zum Thema immer wieder wertvolle Hinweise, z Bsp zu laufenden Verfahren kommen.

emdy

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« Antwort #16990 am: 20.07.2025 10:41 »
Zugegeben, der war etwas überflüssig, da ich Ozymandias auch für seine wertvollen Beiträge schätze. Aber hier hat er suggeriert, das VG könne praktisch nicht weitermachen was einfach falsch ist.

Jedenfalls hatte ich das so aufgefasst. ;)