Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6520827 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17445 am: 08.08.2025 20:37 »
Abgesehen davon, das @AlxN  völlig recht hat (meiner Meinung nach, besonders ich als techn. Beamter a.D.), habe ich immer mehr das Gefühl, das das Gericht zögert, dem Bund bei der momentanen schlechten finanziellen Lage noch weitere Belastungen aufzubrummen.

Könnte ja sein?

Das glaube und hoffe ich nicht. Auch den Richterinnen und Richtern des BVerfG dürfte nicht entgangen sein, dass die mangelhafte Besoldung in den verschiedenen Rechtskreisen ja bereits seit 2017 besteht. Das heißt, dass die Besoldungsgesetzgeber auch in wirtschaftlich besseren Zeiten nicht darüber nachgedacht haben, die Besoldung der Beamten amtsangemessen und verfassungskonform auszugestalten. Damals mit der Begründung nun mit den geringen Zinsen die Haushalte zu konsolidieren. Auf dem Ticket wurden Tariferhöhungen gedrückt und die Rückführung der Wochenarbeitszeit trotz guter Konjunktur abgesagt.
Jetzt wo die Konjunktur schwächelt, auch weil man relativ gut durch die Pandemie gekommen ist und dort und auch für die Ukraine viel öffentliches Geld ausgegeben wird, wird dann wieder argumentiert, die Beamten müssten den Gürtel enger schnallen. Gleichzeitig schiebt man die Konjunktur durch Subvention der Wirtschaft an. Es ist also keine Frage des Geldes allein, sondern auch der Prioritätensetzung. Für uns Beamte stellt sich dann die Frage, die sich hoffentlich auch Karlsruhe stellt, in welcher Konstellation die Beamten überhaupt freiwillig seitens des Dienstherren angemessen alimentiert werden.

Freiwillig passiert da gar nichts. Die Argumente werden nur an die Situation angepasst werden, so dass die Beamten immer ihren Beitrag leisten müssen…

Vollkommen richtig. Ist Gled da, muss konsolidiert werden, sind die "Kassen leer", sind die Kassen leer. Obwohl die nie leer sind, es ist immer was da, aber wird für andere Dinge verwendet. Die Sozialsysteme müssen ja auch gestützt werden. Warum die wohl auf dem Zahnfleisch gehen? Hmm.....

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17446 am: 09.08.2025 11:27 »
Leider sehe ich das mittlerweile genau so. Die Damen und Herren wollen wiedergewählt werden und müssen ja in jeder Wahlperiode ihrer Klientel, gleich welcher Coleur, entsprechende Wahlgeschenke machen, die zu Lasten der verfügbaren HHM gehen. Und da liegt es doch nahe das zur Not auf dem Rücken derer auszutragen und mitzufinanzieren, die sich infolge ihres Dienstverhältnisses nicht wirklich bis gar nicht wehren können. Von Treueverhältnis trau ich mich fast schon gar nicht mehr zu schreiben. Und dann  kommt noch unterstützend hinzu das das einzige Mittel das wir haben, infolge der ewig langen Verfahren, de facto fast nicht vorhanden Rechtschutzes selbst auf dem gerichtlichen Weg uns fast nicht wehren können. Ist doch praktisch könnte man mit entsprechenden Sarkasmus sagen. Mir kommt das mittlerweile wie im Mittelalter vor, wo der König seinen Hofbediensteten die "Brotkrummen" hinschmiss und diese gar dankbar sein durften am Hofe Dienst leisten zu dürfen. Sarkasmus aus.
Das in meinen Augen eigentlich perfide daran ist, die Materie ist so komplex das selbst Juristen bis in Richterkreise diese nur schwer durchdringen und es wird von uns Beamten gleich welcher BesGrp erwartet zu wissen, dass wir verfassungswidrig alimentiert werden und demzufolge haushaltnah jedes Jahr unseren Anspruch geltend machen müssen. Ich kann mich doch nur gegen etwas vermeintlich verfassungswidriges wehren bzw einen Anspruch geltend machen, wenn ich davon weiss. Infolge der hohen Komplexität dürfte dieser Umstand bei der überwiegenden Masse der Beamten eben nicht der Fall sein. Und trotzdem wird diese Voraussetzung quasi vom selben BVerfG unterstützt. Wenn ich diesen Gedanken einmal weiterspiele müsste man fast gegen jedwedes unseren Berufsstand betreffende Gesetz/Regelung Widerspruch einlegen weil dieses könnte ja ggf nicht verfassungsgemäss sein oder gegen irgendein anderes Recht verstoßen.  Das ist jetzt mal ganz überspitzt.
Es ist schon sehr ermüdend jetzt wo man sich der Tatsache einer nicht verfassungsgemässen Alimentation bewusst ist, Monat für Monat auf eine weiterer Entscheidung des BVerfG zu warten die dem Trauerspiel ein Ende bereitet.