Ich bin, was höchstrichterliche Entscheidungen angeht, durch die damalige EUGH- Entscheidung zu den Erfahrungsstufen derart skeptisch, dass mich momentan gar nichts mehr wundern würde. Mich würde es nichtmal mehr groß wundern, wenn die Tariferhöhung mit Hinweis auf das Partnereinkommen, nicht übertragen wird. Dabei könnte ein Ausweg für Familien mit Kindern sein, dass der Bund einfach die Beihilfe auf 100% setzt. Dadurch müssten die PKV- Beträge nicht mehr berücksichtigt werden. Wobei sich mir da gerade die Frage aufdrängt, ob Bundesbeamte mit und ohne freie Heilfürsorge unterschiedlich zu berechnen sind..