Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6721748 times)

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17670 am: 22.08.2025 08:56 »
Wenn wir tatsächlich am Ende noch eine 42h Woche bekommen und mit der Verknüpfung des Tarifergebnis und der amtsangemessenen Alimentation + Nullrunde für 207/2028 schlechter da stehen, als wenn bei der aaA nichts passiert wäre und wir nur die Tarifergebnisse übernommen hätten, dann werden aber viele Beamte innerlich kündigen.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17671 am: 22.08.2025 09:03 »
Wenn wir tatsächlich am Ende noch eine 42h Woche bekommen und mit der Verknüpfung des Tarifergebnis und der amtsangemessenen Alimentation + Nullrunde für 207/2028 schlechter da stehen, als wenn bei der aaA nichts passiert wäre und wir nur die Tarifergebnisse übernommen hätten, dann werden aber viele Beamte innerlich kündigen.

Werden sie nicht. Genügend unserer Kollegen haben die Dauerkakaphonie aus: "wir müssen sparen und das geht nur beim Personal", "uns Beamten gehts ja eigentlich noch ganz gut", "ein sicherer Arbeitsplatz muss halt mit Verzicht erkauft werden" so weit verinnerlicht, das es keinerlei Aufschrei oder Reaktion geben wird.
Dazu noch die üblichen Salbungsvollen Worte mit Wertschätzung und eventuell noch der unterschwellige Hinweis, das für die Beamten ja was übrig wäre wenn man es nicht für Hartz4 und Migranten ausgeben müsste, um gleich noch ein Feinbild vorzugeben.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17672 am: 22.08.2025 09:21 »
Die gibt es bei uns auch zu Genüge. Und dann noch manchmal der Hinweis, dass sie sich eigtl. überbezahlt fphlen. Ich verstehe nicht, weshalb sie nicht einfach das, was sie als "Zuviel" empfinden, einfach spenden.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17673 am: 22.08.2025 09:56 »
Die Planungen folgen also weiterhin der strengen Logik von Murphys Gesetz, dienen folglich der größeren Rechtssicherheit in allen Belangen der staatlichen Gewalt, lässt sich doch Murphys Gesetz hier in die folgende konkretisierte Formel gießen:

Ein erheblicher Bürokratieabbau bei gleichzeitig erheblichem Aufbau weiterer Regularien führt zu einer geringeren Kontrolle bzw. längeren Verfahrensdauer derer Durchsetzung, was bekanntlich zwangsläufig zu größerer Rechtssicherheit führen, ebenso das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Gewalt erheblich vergrößern muss und den Satz rechtfertigt: und dann traue ich mir zu, die Bürokratie in Deutschland zukünftig halbieren zu können (oder so).

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17674 am: 22.08.2025 09:57 »
Einfach mehr Stellen in den Finanzämtern abschaffen ;)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17675 am: 22.08.2025 10:10 »
Einfach mehr Stellen in den Finanzämtern abschaffen ;)

Aber bitte noch gleich ein paar Stellen in den Ministerien und Mittelbehörden schaffen, weil die werden ja unbedingt gebraucht.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17676 am: 22.08.2025 10:23 »
um gleich noch ein Feinbild vorzugeben.
;D ;D ;D
feine Bilder braucht das Land

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17677 am: 22.08.2025 11:01 »
Das wurde eben vom VBB Bund in den sozialen Medien gepostet, stimmt das tatsächlich?

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 bekanntgegeben, dass Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“

ZaungastBw

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« Last Edit: 22.08.2025 11:17 von ZaungastBw »

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17679 am: 22.08.2025 11:17 »
Das wurde eben vom VBB Bund in den sozialen Medien gepostet, stimmt das tatsächlich?

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 bekanntgegeben, dass Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“

Hmm. Das steht auch so auf der Homepage vom VBB, allerdings ist in der Rundschreibendatenbank des BMI noch nix zu finden: https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/rundschreibensuche-formular.html


MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17681 am: 22.08.2025 11:43 »
Soll das dann im Umkehrschluss heißen, dass mit einem neuen Entwurf bzgl. amtsangemessener Alimentation doch nicht so schnell gerechnet werden kann / soll?
So nach dem Motto: „Hier habt ihr erstmal eure 3%, alles andere hat Zeit.“

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17682 am: 22.08.2025 11:48 »
Soll das dann im Umkehrschluss heißen, dass mit einem neuen Entwurf bzgl. amtsangemessener Alimentation doch nicht so schnell gerechnet werden kann / soll?
So nach dem Motto: „Hier habt ihr erstmal eure 3%, alles andere hat Zeit.“

Würde ich auch so sehen.
Was wollen wir wetten, dass die 3% dann auf das Tarifergebnis angerechnet wird?

bbdhs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17683 am: 22.08.2025 11:49 »
Und die Monate von April bis November vergisst man dann bestimmt.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17684 am: 22.08.2025 11:55 »
Und die Monate von April bis November vergisst man dann bestimmt.

Darauf würde ich ebenfalls wetten.