Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6769434 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17775 am: 25.08.2025 05:39 »
In diesem Sinne, startet gut in die letzte Woche der Sommerpause.
Vielen dank, aber warum die letzte?
Wir haben noch 3 Wochen. :-)

Aber zum Rest, wie ein wirkliches Dementi von dir liest sich das nicht.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17776 am: 25.08.2025 06:27 »
BalBund herzlichen Dank für die internen Einblicke. Dass an das Thema keiner gern ran geht, will ich gerne glauben.

Also bleibt auch für Euch Bundesbeamten das Warten.

Anselm

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17777 am: 25.08.2025 06:29 »
In diesem Sinne, startet gut in die letzte Woche der Sommerpause.
Vielen dank, aber warum die letzte?
Wir haben noch 3 Wochen. :-)
...

Die (parlamentarische) Sommerpause ist für alle gleich lang und nicht zu verwecheln mit den Sommerferien  ;) .

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17778 am: 25.08.2025 06:43 »
Halte mich lieber an offiziele Verlautbarungen, da Spekulationen sich schon oft als "heiße Luft" erwiesen haben. Nun gilt es weiter abzuwarten, ausharren, Geduld zu üben. Zu gegebener Zeit wird von Regierungsseite, Gewerkschaften, Berufsverbänden eine Stellungnahme übermittelt.

Das hat bis jetzt ja richtig gut funktioniert.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17779 am: 25.08.2025 08:00 »
Übrigens hier noch die Antwort des BMI auf die Abgeordnetenanfrage:

Antwort
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu der in der Frage genannten Thematik in
das parlamentarische Verfahren einbringen, sobald ein entsprechender Entwurf Kabinettreife
erlangt hat. Konkrete Zeit- und Verfahrensschritte bis zur Auszahlung ergeben sich zum
einen aus dem Gesetzgebungsverfahren selbst und im Übrigen aus den für die administrative
Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages erforderlichen Maßnahmen.

Versuch es doch mal mit folgender Interpretation :-D: Das BMI (D und V) sagen, was getan werden müsste und bitten die Spiegelreferate im BMF die Kosten zu berechnen.

Diese tun ihre Pflicht und teilen den achtstelligen Fehlbetrag pro Jahr und Ressort mit, der aktuell gegenüber der Planung fehlt.

Sodann muss sich StS K damit befassen, wie er das seiner Partei verkauft und warum es eben aller Voraussicht nach mit der von ihm in Hamburg angewandten Taktik getan sein wird (was er nicht mag, weil wer lässt sich schon gerne sagen, dass auch der Versuch die Besoldung rechtskonform zu machen Unfug war). Die Motivation dafür ist also im Vergleich zu seinen sonstigen Aufgaben nicht so übermäßig ausgeprägt, eine lästige Aufgabe unter vielen).

Wichtig: Solange also keine Einigkeit in der StS-Runde besteht ist von einer Kabinettsreife nicht zeitnah auszugehen. Erst wenn die StS und PStS soweit sind, dass sie ihren Ministern erklären, welche Lieblingsprojekte jetzt nicht mehr gehen wird das Thema aufgesetzt und dann kann immer noch einer Befindlichkeiten haben und seinem Buddy Lars mitteilen, dass er diesen Tango so nicht tanzen wird.

In diesem Sinne, startet gut in die letzte Woche der Sommerpause.

Ähh... Ich dachte erst ich hab mich verlesen. StS Bernd K ist immer noch da!? Oh Mann, das sind ja gute Voraussetzungen. Fehlt nur noch, dass sie den Märchenonkel J.S. zurückholen..

Habe ich das richtig gelesen, dass wir laut Verbraucherschutzindex einen 20%igen Kaufkraftverlust ggü 2020 haben!? Na gut, fühlt sich auch so an..

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17780 am: 25.08.2025 08:57 »
Habe ich das richtig gelesen, dass wir laut Verbraucherschutzindex einen 20%igen Kaufkraftverlust ggü 2020 haben!? Na gut, fühlt sich auch so an..
Ja kommt hin.
20 0,5%
21 3,1%
22 6,9%
23 5,9%
24 2,2%
25 2,0%
Zusammen also 20,6%

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17781 am: 25.08.2025 10:10 »
Habe ich das richtig gelesen, dass wir laut Verbraucherschutzindex einen 20%igen Kaufkraftverlust ggü 2020 haben!? Na gut, fühlt sich auch so an..
Ja kommt hin.
20 0,5%
21 3,1%
22 6,9%
23 5,9%
24 2,2%
25 2,0%
Zusammen also 20,6%

Wenn man nur Nahrungsmittel betrachtet sind es laut Statistischem Bundesamt 35%.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17782 am: 25.08.2025 10:20 »
Für die Entwicklung des Kaufkraftverlustes bzw. des Reallohns müsst ihr aber die Besoldungserhöhungen schon mitberücksichtigen.

Am Ende steht aber dennoch ein gehöriger Kaufkraftverlust.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17783 am: 25.08.2025 10:37 »
Für die Entwicklung des Kaufkraftverlustes bzw. des Reallohns müsst ihr aber die Besoldungserhöhungen schon mitberücksichtigen.

Am Ende steht aber dennoch ein gehöriger Kaufkraftverlust.

Hab ich mal ausgerechnet, für mich als Hessischen Beamten ergibt sich trotz Besoldungserhöhungen ein Verlust von 18,79% bei Lebensmitteln von 2020 bis aktuell.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17784 am: 25.08.2025 10:38 »
Für die Entwicklung des Kaufkraftverlustes bzw. des Reallohns müsst ihr aber die Besoldungserhöhungen schon mitberücksichtigen.

Am Ende steht aber dennoch ein gehöriger Kaufkraftverlust.

Also in den 5 Jahren dürften wir, Corona/Inflationsausgleichsprämie mit eingerechnet, noch weit von 10% entfernt sein.. Selbst wenn: Lebensmittel 35%.
Backwaren und Milchprodukte dürften knapp 200% teurer geworden sein.

Hach ja.. So, jetzt erstmal den Geldbunker meine Taler und das Gold zählen. Die Staatsführung von Tansania hat ein Darlehen bei mir angefragt. Schön, Beamter zu sein ;-)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17785 am: 25.08.2025 10:52 »
Habe ich das richtig gelesen, dass wir laut Verbraucherschutzindex einen 20%igen Kaufkraftverlust ggü 2020 haben!? Na gut, fühlt sich auch so an..
Ja kommt hin.
20 0,5%
21 3,1%
22 6,9%
23 5,9%

Während des genannten Zeitraumes hat sich die Zusammenssetzung des Warenkorbes bestimmt geändert. Dies hat mit Sicherheit Auswirkungen auf die ausgewiesenen Zahlen.
24 2,2%
25 2,0%
Zusammen also 20,6%

Wenn man nur Nahrungsmittel betrachtet sind es laut Statistischem Bundesamt 35%.

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17786 am: 25.08.2025 10:54 »
Die Zusammensetzung des Warenkorbes wird sich mit Sicherheit mehrmals geändert haben. Dies spiegelt sich dann auch in den ausgewiesenen Zahlen wieder.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17787 am: 25.08.2025 10:59 »
Die Zusammensetzung des Warenkorbes wird sich mit Sicherheit mehrmals geändert haben. Dies spiegelt sich dann auch in den ausgewiesenen Zahlen wieder.

Ja, nur habe ich in diesem Zeitraum keinen neuen Fernseher gekauft, kein neues Handy, kein Auto erworben oder bin in den Urlaub geflogen. Gerade Unterhaltungselektronik ist preislich stabil geblieben oder sogar billiger geworden.

Bringt mir halt alles nichts, wenn ich zuhause zwei Kinder und eine Ehefrau in Elternzeit (btw, Elterngeld wurde noch nie an die Inflation angepasst) durchfüttern muss, da sind die Kosten für Nahrungsmittel und Drogerieprodukte der maßgebliche Kostenfaktor.

Wenn ich richtig schlechte Laune haben will, kann ich ja mal nachrechnen wie sehr sich die Kosten für die Krankenversicherung seit 2020 entwickelt hat...

MoinMoin

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« Antwort #17788 am: 25.08.2025 11:01 »
Die Zusammensetzung des Warenkorbes wird sich mit Sicherheit mehrmals geändert haben. Dies spiegelt sich dann auch in den ausgewiesenen Zahlen wieder.
Der Warenkorb wird mW alle 5 Jahre geändert und der aktuelle stammt aus 2020.

Ist aber für Menschen wie Finanzer irrelevant, da der Warenkorb sich nicht mit seinem individuellen Warenkorb deckt.

emdy

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« Antwort #17789 am: 25.08.2025 11:32 »
Der Punkt, den Finanzer angesprochen hat, ist absolut valide. Ich sage auch immer "So viele Fernseher kann ich nicht kaufen, dass ich auf diese Phantasieinflationsrate komme.". Da wird eben bewusst ein Konsumopfer zur Grundlage gemacht, während Lebenshaltungskosten unterrepräsentiert sind.

Der Warenkorb gaukelt eine Rationalität vor, die er nicht bietet.