Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8071062 times)

Blinkaa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19305 am: 11.10.2025 10:06 »
Leider liest es sich aus Swens defensiver Antwort, dass er nicht verstanden hat, worum es geht.

Schon meinem fünfjährigen Sohn versuche ich beizubringen, dass es nicht okay ist, zuzuschlagen, wenn man von jemand anderem gepiesackt wird.


Bin ich froh, dass mir als Fünfjährigen etwas anderes beigebracht wurde.

Und weiter geht es mit den niveaulos unangenehmen Peinlichkeiten

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19306 am: 11.10.2025 10:57 »

Darüber hinaus hat Ann-Katrin Kaufhold mit ihrer von Andreas Voßkuhle betreuten Dissertation über Lehrfreiheit als nach ihrer Ansicht maßgebliches Grundrecht eine wegen ihrer systematischen Herangehensweise viel beachtete Dissertation geschrieben, mit ihrer Habilitation bei Andreas Voßkuhle über Systemaufsicht zur Abwehr systemischer Risiken insbesondere im dritten Teil über Systemrisiko und Systemaufsicht im System des Verwaltungsrechts bedenkswerte Gedanken über Aufsichtssystematiken entwickelt, die ebenfalls zeigen, dass hier in der komplexen Lage, in der sich derzeit das Besoldungsrecht und deren Kontrolle (wieder-)finden, jemand in den Zweiten Senat und dort als Vizepräsidentin berufen worden ist, die offensichtlich der zunehmend komplexeren Dogmatik, wie sie sich aus der Verbindung der konservativen Dogmatik mit der der neueren Rechtsprechung ergibt und die alsbald noch einmal ggf. erheblich weiterzuentwickeln sein wird, gewachsen sein wird, die also über eine hohe Expertise gerade für unser Themenfeld hier verfügt, und die schließlich - ebenfalls mit Andreas Voßkuhle - in ihren didaktisch orientierten Beiträgen grundlegende Fragen des öffentlichen Rechts schlank und allgemeinverständlich dargestellt hat, um so zu zeigen, dass notwendige Verknappung bei ihr nicht auf Verkürzung hinausläuft. Wenn ich darüber hinaus das interdisziplinäre Interesse, das sie offensichtlich leitet, mit hinzuziehe, wie es sich gerade wieder in ihrer aktuellen Herausgeberschaft zeigt (https://www.mohrsiebeck.com/buch/ueber-recht-sprechen-9783161646508/), dann sehe ich hier eine gleichfalls klar über den Tellerrand der reinen Fachjuristerei hinausschauende Juristin, was gleichfalls als Chance zu begreifen sein sollte, unsere komplexe Thematik als solche in ihrer ebenfalls auch gesellschaftlichen und kommunikativen Dimension einordnen zu können, um so offensichtlich dringende Anstöße mit einbringen zu können, die also unser Thema in seiner vertrackten politischen Dimension dringend nötig hat.

Darüber hinaus ist vorauszusetzen, dass eine enge Voßkuhle-Schülerin, die regelmäßig mit ihm über öffentliches Recht veröffentlicht hat, sich umfassend mit seiner Denksystematik beschäftigt haben wird - und da die neuere Dogmatik zum Besoldungsrecht maßgeblich eben grundlegend auf Andreas Voßkuhle zurückgeht, sehe ich auch das als eine offensichtliche Chance der systematischen Fortentwicklung an.


Hallo Swen,
dein Nachtreten zeigt mir, dass du wohl noch mehr zum Thema zu sagen hast als bisher bekannt. Nur deswegen bringe ich mich nochmals ein, obwohl der Teil des Versuchs deiner ordentlichen Antwort mich bereits bewegt hatte nicht mehr nachzuhaken und selbst dort einzusteigen und mich später zu melden. Also gehts weiter:

Inhaltlich bleiben drei Kernfragen offen:
(1) Belege: Du nennst Dissertation/Habilitation/didaktische Beiträge, aber ohne Titel/Jahr/These/Link – so ist das nicht prüffähig.
(2) AA-Bezug: „Expertise/Chance“ bleibt wertend. Es fehlt der Mechanismus, wie Kaufholds Werk konkret auf die AA-Maßstäbe durchschlägt.
(3) Wirkhebel: „Vize im 2. Senat“ sagt noch nichts über Einflusswege (Berichterstattung/Geschäftsverteilung etc.).

Nebenbei tauchen Ausweichmuster auf (Autoritätsglanz/Beweislastverschiebung/Personalisierung). Zurück zum Inhalt:
– Bitte nenne mind. drei konkrete Arbeiten mit Kernthese und prüffähigem Link.
– Leite je Arbeit explizit her, worin die AA-Relevanz liegt.
– Benenne institutionelle Hebel der/ des Vize im 2. Senat, über die solche Linien praktisch Wirkung entfalten.

Alles andere ist Meta. Ich bitte um präzise Antworten auf 1–3.

Zu dem sonstig niederträchtigen Schund den du von dir gegeben hast:

a) „…deinem Befehl nachgekommen…“

Ich habe eine Begründung zu deiner positiven Behauptung angefordert. Das ist kein „Befehl“, sondern Belegpflicht. Bitte liefere 1–3.

b) „Mache ich was falsch, wenn ich google?“

Die Frage richtet sich nicht an Google, sondern an dich: Welche drei prüffähigen Belege nennst du? (Titel/Jahr/Link + AA-Brücke + Wirkhebel.)

c) „Jetzt habe ich dir doch glatt … unterstellt“ (ironisch)

Danke fürs Einräumen, dass es eine Unterstellung war. Streichen wir das – zurück zur Sache: Antworten auf 1–3 stehen aus.

d) „Ich finde regelmäßig seriöse Aussagen…“ (ohne Nennung)

„Ich finde“ genügt nicht. Bitte konkretisieren: mind. drei Titel (Jahr/Link), je 1–2 Sätze zur AA-Relevanz, plus institutioneller Mechanismus.

Versuche bitte einen Post zu verfassen ohne:

Unterstellungen (wie ja bisher von dir zugegeben):
- AfD Anhängerin oder Sympathisantin
- Mann (LoL)

Strohmann / (Telegram/Google/„Befehl“)
Das habe ich nicht behauptet sondern das unterstellst du. Bitte belege stattdessen deine eigene These (1–3).

Ad hominem / Ton-Policing
Persönliches ist kein Argument. Inhaltlich offen: 1) Belege, 2) AA-Bezug, 3) Wirkhebel.“

Autoritätsglanz („Voßkuhle-Schülerin“)
Mentorenbezug ≠ Evidenz. Bitte eigene Arbeiten/Entscheidungen nennen und deren AA-Brücke darlegen.

Rhetorische Fragen / Ironie
Ironie übergehe ich. Substanz bitte hier: 1–3.

PS: Nur weil man Kritik übt und Fragen stellt, die auch andere stellen, verwehre ich mich dagegen mit irgendjemandem in einen Topf geworfen zu werden und ich fordere dich ein letztes mal dazu auf das strikt zu unterlassen. Gleichzeitig ist eine derart mächtige Insitution wie das BVerfG natürlich keineswegs "unantastbar" sowie auch die Richter niemals Kritikfrei bleiben werden und dürfen. Ansonsten können wir uns auch gleich der Diktatur hingeben. Also mal bitte die Heiligenscheine, weiße Westen und Blankoschecks bei Seite legen und offen Diskutieren. Nur weil ich keinerlei deiner Beschränkungen des Diskurses nachgebe bin ich eine schlechte Mitforistin die mit Polemik vorgeht? Leider kann ich von dir in meiner kurzen Anwesenheit hier doch mannigfaltig Ironie, Sarkasmus und Polemik Zusammenkopieren. Nicht zu vergessen die gemeinen herablassende Behandlung.

Deine Behauptung Frau Kaufhold sei konkret zielgerichtet für uns hilfreich bist und bleibst du natürlich schuldig, oder du veränderst sie dahingehend, dass das ganze ins Reich des Wishful Thinking gehört, ins Wünsch-dir-was-Land oder in Absätze einer Hoffnungsmachenden Rhetorik, der liebevollen Märchen, denen so viele hier nur zu gerne anhängen würden, und tun, da die Ungerechtigkeit der AA noch immer nicht ausgeräumt wurde.

Verteilst du Opium fürs Volk? Wenn ja möchte ich euch nicht in Eurer Drogenorgie mit Dealer stören. Und falls hier auch andere Meinungen, Sichtweisen und Fragen willkommen sind, die auch gerne gegen das Etablierte (out of the box thinking) schießen, dann betrachte ich das weiterhin als lesenswertes Forum. Ich habe den Eindruck, dass  sich hier aber irgendwelche Platzhirsche breit machen mit widerwärtig herablassendem Tone-Policing (Oberlehrerhaft) und den freien Diskurs in bestimmte Bahnen lenken wollen.

Soviel dazu. Ein weiteres kleinkindlich peinliches Nachtreten werde ich keinerlei Antwort würdigen.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19307 am: 11.10.2025 11:43 »
Ähm, können wir bitte wieder in den Erwachsenenmodus schalten?

Nordlex

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19308 am: 11.10.2025 12:01 »
Ich lese hier ja seit Jahren still mit und schätze dieses Forum und die vielen tollen Beiträge sehr, aber diese nahezu unterwürfige Ehrfurcht einiger User vor dem BVerfG, muss ja nicht jeder teilen. Ich finde sachliche Kritik an Entscheidungen der Institution oder an der Auswahl ihrer Mitglieder darf nicht nur, sondern muss in einem Land mit freiheitlich demokratischer Grundordnung erfolgen. Gerade bei dem BVerfG, welches (juristisch untechnisch) „die letzte Instanz“ ist. Diese Kritik als fehlgeleitet oder unzulässig zu bezeichnen, hilft am Ende nur extremistischen Kräften und führt zu einer Schwächung des Staates und seiner Institutionen, die wir hier als Beamte bzw. Richter sicherlich nicht wollen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19309 am: 11.10.2025 12:30 »
Ich denke, wir beide sollten das gegenseitige Hochschaukeln nicht fortsetzen, Zusi, vielmehr dem nachkommen, was hier von verschiedenen Schreibenden im Forum gewünscht wird, nämlich die Rückkehr zur Sachlichkeit.

Anbei das Publikationsverzeichnis der Hochschullehrerin Ann-Kathrin Kaufhold:

https://cms-cdn.lmu.de/media/03-jura/02-lehrstuehle/kaufhold/downloads/publikationen_kaufhold_juni-2025.pdf

Ich habe in den letzten Wochen en passant verschiedene ihrer Beiträge gelesen, die für mich von Interesse waren und durch die ich erfahren wollte, wie ihre Form der Arbeit bzw. des Arbeitens ist. Das, was ich von ihr und über sie gelesen habe, genügt mir, um mir ein Bild von dem zu machen, was für mich von Interesse ist.

Da sie keine ausgewiesene Besoldungsrechtsexpertin ist, weiß keiner, wie heute ihre Sicht auf die Dinge ist - das wäre aber auch egal, da am Ende nicht ein einzelner Richter oder eine einzelne Richterin, sondern grundsätzlich der Senat als Ganzes im Rahmen der herrschenden Dogmatik, die so fortentwickelt wird, entscheidet. Wie schreibt Susanne Baer in ihrem neuen Buch im Abschnitt über das Beratungsgeheimnis sachlich nachvollziehbar:

"Egal, welcher Senat entscheidet oder welche Kammer, egal, wer da was beigetragen hat: Es ist immer das Bundesverfassungsgeircht. Zwar haben die Richterinnen und Richter, die das Verfahren als Berichterstattende für den Senat vorbereiten, daran mit ihrem Dezernat, also ihren wissenschaftlichen Mitarbeitenden, den WiMis, länger und intensiver gearbeitet als die anderen. Der eine oder andere ist auch in Versuchung geraten, das nach außen zu betonen, und es gibt immer wieder Journalisten, die behaupten, eine Entscheidung sei 'von' X oder Y. Nur stimmt das eigentlich nie. In meiner ersten Beratung im Senat bemerkte ein älterer Richter lächelnd, es komme nichts aus dem Senat so heraus, wie es hineingebracht werde. Das trifft es eher; so war es dann auch." (Rote Linien, 2025, S. 23 f.)

Als Einstieg in ihre Art, schreibend die Materie zu durchdringen, die offensichtlich von ihrem akademischen Lehrer Andreas Voßkuhle in nicht geringem Maße mitgeprägt worden ist, sind insbesondere die didaktisch orientierten Beiträge zu empfehlen, die am Ende der Publikationsliste genannt werden. Sie geben zwar zwangsläufig ob ihrer jeweiligen Kürze wenig von der Denkart als solches preis, zeigen aber die nicht zu unterschätzende Fähigkeit, komplexe Sachverhalte prägnant darzustellen, ohne sie zu verkürzen. Das ist nach meiner Erfahrung regelmäßig eine besondere Leistung an sich und insbesondere eine Gabe, die in der Verfassungsrechtsprechung von besonderer Bedeutung ist. Für mich wirklich erhellend war darüber hinaus insbesondere der Beitrag zum Verfahrensgedanke im deutschen und europäischen Verwaltungsrecht, in: Voßkuhle/Eifert/Möllers, Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bd. 2, 3. Auflage 2022, § 27.

Da Ann-Katrin Kaufhold sich in ihren Schriften als präzise Formulierende, systematisch Vorgehende und aus einem weiten Horizont Schreibende zeigt, setze ich voraus, dass sie - die sich, das wird beim Lesen ihrer Schriften deutlich und ist als seine akademische Schülerin auch kaum anders zu erwarten, umfassend mit Andreas Voßkuhles Schrifttum auseinandergesetzt hat - auch die neuere Rechtsprechung zum Besoldungsrecht, die maßgeblich von ihrem akademischen Lehrer geprägt worden ist, sachlich durchdringen wird, darin wiederkehrend die Denkart ihres akademischen Lehrers wiedererkennen wird und damit ggf. klarere Voraussetzung für das Durchdringen mitbringt als jemand, der das Werk ihres akademischen Lehrers nicht so gut kennt, also nicht mit ihm akademisch aufgewachsen ist. Das sehe ich weiterhin als eine sachlich fundierte Grundlage für ihre zukünftigen Beiträge zur Rechtsprechung über das Besoldungsrecht, von denen wir im Sinne des gerade vorgenommenen Zitats nie wissen werden, wie groß er am Ende tatsächlich sein wird. Wir werden aber ab jetzt zwölf Jahre Zeit haben, uns darüber Gedanken zu machen.

Sofern ich Dir zu Unrecht AfD-Nähe unterstellt haben sollte, tut mir das leid. Mit meinem letzten Beitrag wollte ich nicht nachtreten, sondern habe amy1987 darzulegen versucht, wieso ich so gehandelt habe, wie ich gehandelt habe. Der Beitrag war also nicht an Dich gerichtet, wenn ich auch nachvollziehen kann, dass Du ihn auf Dich bezogen hast und ihn entsprechend als Nachtreten empfindest, da er ja unsere Kommunikation vom gestrigen Tage zum Thema hatte. Sachlich war mit meinem vorletzten Beitrag und der Passage, die Du zitierst, alles gesagt, was gesagt werden sollte.

@ Nordlex

Ich stimme mit Dir in allem, was Du sagst, überein. Die Kritik am Bundesverfassungsgericht sollte m.E. aber allein schon deshalb regelmäßig sachlich bleiben oder im Rahmen der Sachlichkeit verbleiben, weil nur das am Ende weiterhilft. Dass ob der Dauer besoldungsrechtlicher Verfahren Enttäuschung, Frust auch Wut aufkommt, ist dabei nachvollziehbar und kann als solche deshalb sicherlich auch artikuliert werden. Damit wird der Zweite Senat leben müssen; er hat zugleich mit seiner alsbald veröffentlichten Pilotentscheidung die Möglichkeit, einiges jener Enttäuschung, jenes Frusts und jener Wut zu lindern, indem er sie so hält, dass dem grundrechtsgleichen Individualrecht auf amtsangemessene Alimentation hinreichend Nachdruck verliehen wird.

Das allerdings, was nicht zuletzt die AfD nicht erst in diesem Sommer hinsichtlich der Angriffe auf Verfassungsgerichtsbarkeit getrieben hat - und insbesondere die in ihrer Machart inakzetablen Angriffe auf Richterinnen (genauso wie im Parlament auf weibliche Abgeordnete), die von nicht wenigen AfD-Abgeordneten noch einmal im Besonderen zum Angriff freigegeben werden -, fällt nicht unter eine solchen Kritik. Das wiederkehrende Muster dieser Art der Verdrehungen und Verfälschungen ist m.E. weiterhin nicht akzeptabel. Ich habe gestern den Link zu einem jener nicht untypischen grundlegenden Angriffe gepostet:

https://www.youtube.com/watch?v=ePHCziJlloY

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19310 am: 11.10.2025 12:31 »
@Nordlex: Im Grunde richtig. Ich bezweifle nur, dass hier jemand im Stande ist, sachliche Kritik an den neu ernannten Richtern zu formulieren. Sachlich wäre eine Kritik, die tatsächlich die juristische Qualifikation betrifft und nicht Meinungen, die einem nicht passen. Man sieht hier im Thread stattdessen immer wieder, dass von vielen nichtmal der Beschluss 2 BvL 4/18 tatsächlich verstanden wurde. Selbst maße ich mir das auch nur zu 90% an, obwohl ich meine Klageschrift selbst verfasst und mich entsprechend gründlich mit dem Beschluss befasst habe.

Wir befinden uns nur wenige Wochen vor der Verkündung einer hoffentlich wegweisenden Entscheidung. Sich hier aus Frust und Langeweile an einzelnen Richtern abzuarbeiten ist nichts außer Zeitverschwendung und je nach Tonfall geeignet, ein sehr wichtiges Staatsorgang zu beschädigen. Ich bin nur noch genervt von dem ganzen Text den man hier lesen muss um ja nichts zu verpassen.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19311 am: 11.10.2025 12:53 »
Hallo Zusi,

1.) Andreas Voßkuhle war die treibende Kraft hinter der Tatsache, dass das BVerfG (ungefähr) seit Beginn der 2010er-Jahren einen "Paradigmenwechsel" in seinen diversen Besoldungs-Entscheidungen vorgenommen hat. Der ursprünglich sehr weite Spielraum der Besoldungsgesetzgeber wurde schrittweise immer weiter eingeengt (beispielhaft sei die Konkretisierung des 15%-Mindestabstandsgebots genannt). Der demnächst zu erwartende nächste Beschluss wird entsprechend (hoffentlich) eine weitere Einengung beinhalten. Stimmst du mir soweit zu?

2.) Ann-Katrin Kaufhold wurde bei Herrn Voßkuhle sowohl promoviert als auch habilitiert. Kannst du mir irgendein Indiz nennen, warum sie sich in ihrer neuer Funktion plötzlich gegen ihren Ziehvater wenden und die oben genannte "neue Besoldungs-Dogmatik" rückabwickeln sollte?

3.) Wenn ich ihren Namen googele, lese ich in der Tat, dass es seitens AfD, Nius, Tychis Einblick und weiteren unappetitlichen Ecken unseres Medien- und Politikspektrums eine plumpe Schwurbel-Kampagne gegen Frau Kaufhold gab. Bezüglich der Einordnung/Bewertung halte ich mich da jedoch beispielsweise lieber an die F.A.Z. (die ja nicht unbedingt als "linksgrünversifft" gelten sollte), in der die Absurdität der Vorwürfe gegen Frau Kaufhold unmissverständlich erläutert wurde, beispielsweise hier: https://www.faz.net/einspruch/bundesverfassungsgericht-diese-richter-schickt-der-bundestag-nach-karlsruhe-110701259.html


Und zum Abschluss: Wer hier polternd ("Klimaextremismus", "Kommunistenverherrlichung", etc.) reinkommt, darf sich zumindest aus meiner persönlichen Sicht nicht über Gegenwind wundern, der bei fortdauernder Renitenz dann eben auch mal von ironisch auf etwas stürmischer drehen kann..

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19312 am: 11.10.2025 13:46 »
Eine Frage, welche ebenfalls im weitesten unter Kritik am BVerfG verortet werden kann: Inwiefern unterliegt das BVerfG einem wie auch immer gearteten Zeitgeist?
Ich kann mir beispielsweise gut vorstellen, dass auch der unparteiischste Richter irgendwann mal von den Schreien der klammen Kassen hypnotisiert werden könnte.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19313 am: 11.10.2025 13:55 »
Thema Widerspruch im laufenden Haushaltsjahr:

Wäre es abwegig einen vertspäteten Widerspruch gegen seine Besoldung damit zu begründen, dass bestimmte Messgrößen, im Hinblick auf die 115%, im laufenden Haushaltsjahr noch gar nicht vorliegen (können)?


Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19314 am: 11.10.2025 14:20 »
@Nordlex: Im Grunde richtig. Ich bezweifle nur, dass hier jemand im Stande ist, sachliche Kritik an den neu ernannten Richtern zu formulieren. Sachlich wäre eine Kritik, die tatsächlich die juristische Qualifikation betrifft und nicht Meinungen, die einem nicht passen. Man sieht hier im Thread stattdessen immer wieder, dass von vielen nichtmal der Beschluss 2 BvL 4/18 tatsächlich verstanden wurde. Selbst maße ich mir das auch nur zu 90% an, obwohl ich meine Klageschrift selbst verfasst und mich entsprechend gründlich mit dem Beschluss befasst habe.

Wir befinden uns nur wenige Wochen vor der Verkündung einer hoffentlich wegweisenden Entscheidung. Sich hier aus Frust und Langeweile an einzelnen Richtern abzuarbeiten ist nichts außer Zeitverschwendung und je nach Tonfall geeignet, ein sehr wichtiges Staatsorgang zu beschädigen. Ich bin nur noch genervt von dem ganzen Text den man hier lesen muss um ja nichts zu verpassen.

Klar, wir befinden uns nur wenige Wochen vor der Verkündung einer hoffentlich wegweisenden Entscheidung.
So wird es bestimmt sein. Genau so und nicht anders.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19315 am: 11.10.2025 15:21 »
Hatte Urlaub und hier 2 Wochen nicht reingeschaut. Wie ich sehe habe ich nichts verpasst, lol

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19316 am: 11.10.2025 15:55 »
Hatte Urlaub und hier 2 Wochen nicht reingeschaut. Wie ich sehe habe ich nichts verpasst, lol

Du kannst auch 1 Jahr unbezahlten Urlaub nehmen, hier dann wieder reinschauen und eine wegweisende Entscheidung steht immer noch kurz bevor.

@ Johann S.: Sollten Sie hier mitlesen, hoffe ich, dass Sie sich gut amüsieren.


bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19318 am: 11.10.2025 17:12 »
Ich würde Wetten annehmen, dass Markus Lanz das Thema demnächst aufnimmt und die Gäste, sagen wir mal, beamtenfreundlich einlädt. 😁

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19319 am: 11.10.2025 17:21 »
Ich haben einen Vorschlag zur Güte. Wir alle geben hier nur noch Tipps für Termine ab, wann das Ergebnis verkündet wird. Jeder darf einmal posten und es hat der gewonnen, der am nächsten dran ist. Wenn der eigene Termin verstrichen ist, darf erneut geraten werden. Die Moderatoren schließen dann, wenn das Urteil da ist, diesen Thread (mit >1200 Seiten!!) und eröffnen eine gleichlautenden neuen?

So, und hier mein take. Voßkuhle ist aus dem BVerfG ausgeschieden und 49 Tage später wurde das Urteil verkündet. Ich rechne bei Maidowski genauso und wähle den 25. November. Wer bietet mehr?