Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8089594 times)

Der Obelix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 333
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19395 am: 14.10.2025 11:21 »
Das macht einen sprachlos. Keine Vorsorge getroffen, mal will den selbst durch die Beamten durch Opfer erzeugten Pensionsfonds nutzen um das ganze zu stopfen. Dann wird man feststellen dass der Fonds ja leer ist um ihn aufzulösen.

Die damals eingesparten Gelder sollten ja einen Zinseszins effekt haben, diesen streicht sich das Land dann selbst ein.

Wertschätzung als absolut bestes Beispiel für unsere Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus dem nördlichen Bundesland. Ihr könnt einem nur Leid tun.

Gruß aus NRW
Glück auf!

BerndStromberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 128
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19396 am: 14.10.2025 11:27 »
Na, das klingt doch nicht schlecht! Außerdem deckt es sich mit den Erwartungen der meisten von uns (außer Rollo ;-).

1.) Vermutlich noch in diesem Jahr bekommen wir aus Karlsruhe den lang erwarteten Pilotbeschluss zu Berlin. Und als kleines Schmankerl gibt es eventuell anschließend die Entscheidung zum Weihnachtsgeld in Schleswig-Holstein obendrauf.

2.) Gegebenenfalls bekommen wir im Vorfeld einen hastig zusammengeschusterten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass diesem ein eher kurzes Leben beschieden sein könnte, falls er vom Wind der genannten Pilotentscheidung hinweggefegt werden wird..
Meint ihr wirklich, dass der Gesetzgeber nicht schon Wind vom Inhalt des Beschlusses bekommen hat? Warum sollte er eilig ein Gesetz zusammenschustern, das schon wenige Wochen später, wahrscheinlich noch im Gesetzgebungsverfahren, überholt wäre? Oder will man damit nach 5 Jahren schnell noch Fakten schaffen, solange Karlsruhe einen nicht bösgläubig machen konnte und kann dann nach dem Beschluss sagen, dieser betreffe ja nur Berlin? Das wäre dann allerdings ein neuer Tiefpunkt der Gewaltenteilung…

Rollo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 513
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19397 am: 14.10.2025 11:44 »
Na, das klingt doch nicht schlecht! Außerdem deckt es sich mit den Erwartungen der meisten von uns (außer Rollo ;-).

1.) Vermutlich noch in diesem Jahr bekommen wir aus Karlsruhe den lang erwarteten Pilotbeschluss zu Berlin. Und als kleines Schmankerl gibt es eventuell anschließend die Entscheidung zum Weihnachtsgeld in Schleswig-Holstein obendrauf.

2.) Gegebenenfalls bekommen wir im Vorfeld einen hastig zusammengeschusterten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass diesem ein eher kurzes Leben beschieden sein könnte, falls er vom Wind der genannten Pilotentscheidung hinweggefegt werden wird..

An deiner Stelle würde ich hier etwas aufmerksamer oder nicht so selektiv mit lesen dann wäre dir nämlich aufgefallen das grobe Richtung 80% hier meine Meinung teilen und nur einige wenige daran glauben das es bald eine aA gibt nur wir alle 10-30% höhere Dienstbezüge bekommen.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 819
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19398 am: 14.10.2025 12:34 »
dann wäre dir nämlich aufgefallen das grobe Richtung 80% hier meine Meinung teilen

Deine vielfach bekundete Meinung lautet wie folgt:

1.) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die 3%/2,8% enthalten und KEINEN EINZIGEN Cent mehr.
2.) Bezüglich der aA wird absolut NICHTS passieren, weder in diesem noch in fünf Jahren.
3.) NIEMAND wird irgendeine Nachzahlung erhalten, völlig egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.

Ich denke nicht, dass 80% diese Meinung teilen. Und unabhängig davon denke ich insbesondere nicht, dass sie mit der zukünftigen Wirklichkeit in Einklang stehen wird.

Aber wie gesagt, bald sind wir (hoffentlich) alle schlauer..

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 819
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19399 am: 14.10.2025 12:46 »
Meint ihr wirklich, dass der Gesetzgeber nicht schon Wind vom Inhalt des Beschlusses bekommen hat?

Da müsste jemand antworten, der näher an den relevanten Entscheidungsträgern dran ist (paging @BalBund!).

Aber vielleicht gab es ja in der Tat im Sommer einen kleinen "Hinweis" aus Karlsruhe nach Berlin. Und vielleicht ist dieser Hinweis auch der Grund dafür, dass seit neuestem nicht mehr von irgendwelchen absurden "regionalen" oder "alimentativen Ergänzungszuschlägen" die Rede ist (so wie in den früheren Entwürfen), sondern plötzlich von einer "Stärkung des Leistungsprinzips" und dem "Ziel, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver zu machen"..

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 326
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19400 am: 14.10.2025 12:52 »
Vielleicht ist der neue  Beschluss gar nicht so ein scharfes Schwert und es "lohnt" sich für den Gesetzgeber die Veröffentlichung abzuwarten.
Nachdem, was das BVerfG in Coronazeiten getrieben hat, traue ich denen alles zu.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 790
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19401 am: 14.10.2025 13:07 »
Vielleicht ist der neue  Beschluss gar nicht so ein scharfes Schwert und es "lohnt" sich für den Gesetzgeber die Veröffentlichung abzuwarten.
Nachdem, was das BVerfG in Coronazeiten getrieben hat, traue ich denen alles zu.

Unwahrscheinlich, wurde bereits lang und begründet in diesem Thread ausgeführt... falls Sie doch Recht haben schulde ich Ihnen eine Flasche Wein :-)


Zerot

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19402 am: 14.10.2025 13:46 »
Zitat von: Rollo83 am 14.10.2025 11:44
dann wäre dir nämlich aufgefallen das grobe Richtung 80% hier meine Meinung teilen


Da spielt sich jemand als neuer Aa Messias auf  ;D

Knarfe1000

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 765
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19403 am: 14.10.2025 14:06 »
Vielleicht ist der neue  Beschluss gar nicht so ein scharfes Schwert und es "lohnt" sich für den Gesetzgeber die Veröffentlichung abzuwarten.
Nachdem, was das BVerfG in Coronazeiten getrieben hat, traue ich denen alles zu.
Was haben die denn so Schlimmes getrieben?

Knarfe1000

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 765
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19404 am: 14.10.2025 14:09 »

Deine vielfach bekundete Meinung lautet wie folgt:

1.) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die 3%/2,8% enthalten und KEINEN EINZIGEN Cent mehr.
2.) Bezüglich der aA wird absolut NICHTS passieren, weder in diesem noch in fünf Jahren.
3.) NIEMAND wird irgendeine Nachzahlung erhalten, völlig egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.

Ich denke nicht, dass 80% diese Meinung teilen. Und unabhängig davon denke ich insbesondere nicht, dass sie mit der zukünftigen Wirklichkeit in Einklang stehen wird.

Aber wie gesagt, bald sind wir (hoffentlich) alle schlauer..
Stimme Dir zu. Ja, es gibt eine (durchaus begründete) Skepsis, aber Rollos radikale Meinung spiegelt nicht die Mehrheit im Forum wider.

Rollo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 513
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19405 am: 14.10.2025 14:28 »

Deine vielfach bekundete Meinung lautet wie folgt:

1.) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die 3%/2,8% enthalten und KEINEN EINZIGEN Cent mehr.
2.) Bezüglich der aA wird absolut NICHTS passieren, weder in diesem noch in fünf Jahren.
3.) NIEMAND wird irgendeine Nachzahlung erhalten, völlig egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.

Ich denke nicht, dass 80% diese Meinung teilen. Und unabhängig davon denke ich insbesondere nicht, dass sie mit der zukünftigen Wirklichkeit in Einklang stehen wird.

Aber wie gesagt, bald sind wir (hoffentlich) alle schlauer..
Stimme Dir zu. Ja, es gibt eine (durchaus begründete) Skepsis, aber Rollos radikale Meinung spiegelt nicht die Mehrheit im Forum wider.


Komisch, warum lese ich dann bei den meisten das sie nicht davon aus gehen das is in naher Zukunft eine aA gibt und erst recht keine 10-30% Erhöhung. Der Teilnehmerkreis der hier aktiv schreibt und sich täglich beteiligt mag dies glauben aber so gut wie jeder der sich hier nicht täglich beteiligt und nur mal zwischendurch seine Meinung kund tut denkt im Groben das Gleiche wie ich.
Aber das mag mir vielleicht auch nur so vorkommen und ich täusche mich.
Eine Umfrage wäre tatsächlich sehr interessant aber das bringt natürlich auch nichts wenn nur der Teilnehmerkreis ab stimmt der hier täglich aktiv ist.

Übrigens würde ich mich natürlich durchaus freuen wenn ich falsch liege und natürlich würde ich uns allen hier eine maximale Erhöhung der Grundbesoldung wünschen. Nicht das jemand hier irgendwie denkt das ich gar keine aA möchte oder sowas in der Art.

Knarfe1000

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 765
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19406 am: 14.10.2025 14:36 »
Eine Umfrage wäre tatsächlich sehr interessant aber das bringt natürlich auch nichts wenn nur der Teilnehmerkreis ab stimmt der hier täglich aktiv ist.

Ja, eine Umfrage wäre eine gute Idee.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19407 am: 14.10.2025 16:56 »
Eine Umfrage wäre tatsächlich sehr interessant aber das bringt natürlich auch nichts wenn nur der Teilnehmerkreis ab stimmt der hier täglich aktiv ist.

Ja, eine Umfrage wäre eine gute Idee.

Was soll denn diese Umfrage bringen? Einfach abwarten und Tee trinken. Die Entscheidungen aus Karlsruhe, die uns hoffentlich bald ereilen werden, sind sicherlich ein Grund zur Hoffnung - das steht aus meiner Sicht außer Frage. Die interessantere diskussionswürdigere Fragestellung ist viel mehr, welche Signalwirkung von diesen Entscheidungen ausgehen wird und was für reactio auf diese actio folgen. Hier aber Pessimismus mit Optimismus gegenüberzustellen bringt zumindest für mich keinen Mehrwert. Ich persönlich möchte zunächst erstmal einen neuen Entwurf zur aA sehen, dann können wir gerne dazu übergehen positiv wie negativ zu berwerten.
« Last Edit: 14.10.2025 17:03 von beamtenjeff »

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 326
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19408 am: 14.10.2025 17:04 »
Vielleicht ist der neue  Beschluss gar nicht so ein scharfes Schwert und es "lohnt" sich für den Gesetzgeber die Veröffentlichung abzuwarten.
Nachdem, was das BVerfG in Coronazeiten getrieben hat, traue ich denen alles zu.
Was haben die denn so Schlimmes getrieben?

Gehört hier nicht zum Thema. (Aber der Vollständigkeit halber: Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Gerne mal durchlesen!)

Peter2025

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19409 am: 14.10.2025 17:51 »
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich dreist, dass wir nun mit einer Abschlagszahlung hingehalten werden. Diese beträgt bei fast allen meiner Kolleginnen und Kollegen lediglich etwa 3 Prozent bzw. rund 90 Euro – also weniger als die in den Tarifverhandlungen vereinbarte Mindestanhebung von 110 Euro.
Außerdem wurde die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro ebenfalls nicht im Abschlag berücksichtigt.