Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8314449 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19800 am: 24.10.2025 12:18 »

... Weder kann Bal noch irgendwer von uns anderen etwas dafür, dass oder wenn es im BMI ggf. mal wieder etwas länger dauern sollte, noch kann jemand von uns wissen, was nach der Veröffentlichung der Pilotentscheidungen geschieht. Denn das dürfte heute auch kein politischer Entscheidungsträger wissen, allein schon deshalb nicht, weil weiterhin niemand außerhalb des Bundesverfassungsgerichts weiß, was genau in der Entscheidung stehen wird, ...

Glaubst Du wirklich, dass noch kein politischer Entscheidungsträger eine Ahnung hat? Was wurde denn bspw. hier besprochen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/abendessen-mit-richterinnen-und-richtern-des-bundesverfassungsgerichts-2386772

(Und klar, ins Detail geht man im informellen Austausch sicher nicht, aber die Frage, ob eine so schräge Idee, wie das Partnereinkommen wohl verfassungsgemäß ist, wird ja vielleicht doch angerissen?)

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19801 am: 24.10.2025 12:48 »
Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

Na doch .... halt nur die berüchtigten aufenthaltsrechtlichen Sachen, welche das Dezernat Maidowski doch so sehr belastet haben, dass er leider keine Zeit für die knapp zwei Millionen BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen hatte  ;)

Ich bin auf jeden Fall schonmal froh, dass die Kirchensache vom 29.09. datiert und nach knapp einem Monat bereits draußen ist. Die 2020er-Entscheidungen schlummerten damals noch über drei Monate auf der Geschäftsstelle bis zur Veröffentlichung.

Da ich davon ausgehe, dass der Senat inkl. König/Maidowski die aA-Entscheidung noch bis zum 06.10.25 zu Ende gebracht hat (alles andere weigere ich mich, aus Gründen der sonst unvermeidlich eintretenden Rechtstaatsverdrossenheit, als Möglichkeit in Betracht zu ziehen!), lässt dies auf eine zügige Bearbeitung auf der Geschäftsstelle hoffen.

Na klar, hat der Maidowski ganz bestimmt bis zu seinem Ausscheiden alles erledigt. Wird nur noch nicht veröffentlicht weil der Kanarienvogel Federn verloren hat.
Wann kommt ihr denn mal endlich alle in der Realität an, kann doch nicht so schwer sein.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19802 am: 24.10.2025 14:30 »
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen geschätzten Kollegen und Mitforisten, die hier so nett sind, ihr Wissen zu teilen, meinen Dank auszusprechen. Mein ganz besonderer Dank galt und gilt hier Swen, der sich über alle Maßen engagiert, geduldig Fragen beantwortet, sind manchen blöden Spruch gefallen lassen muss, und das, ohne überhaupt bei der Thematik aA Bund selbst betroffen zu sein. Auch hervorheben möchte ich Balbund, der sich verständlicherweise zurückgenommen hat. Des Weiteren möchte ich für meinen immer größeren Zynismus/Sarkasmus um Entschuldigung bitten. So wird man halt, wenn man jahrelang ohne Egebnis hingehslten wird und Versprechen nie umgesetzt werden. Aber so ein Verhalten ist nicht konstruktiv und schlägt Anderen eher auf die Stimmung, insbesondere den sehr engagierten Kollegen hier.

Mein Versprechen gilt aber weiterhin: Sollte da tatsächlich etwas kommen, schmeiß ich ne Party und jeder ist herzlich eingeladen.
 

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19803 am: 24.10.2025 15:04 »
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen geschätzten Kollegen und Mitforisten, die hier so nett sind, ihr Wissen zu teilen, meinen Dank auszusprechen. Mein ganz besonderer Dank galt und gilt hier Swen, der sich über alle Maßen engagiert, geduldig Fragen beantwortet, sind manchen blöden Spruch gefallen lassen muss, und das, ohne überhaupt bei der Thematik aA Bund selbst betroffen zu sein. Auch hervorheben möchte ich Balbund, der sich verständlicherweise zurückgenommen hat. Des Weiteren möchte ich für meinen immer größeren Zynismus/Sarkasmus um Entschuldigung bitten. So wird man halt, wenn man jahrelang ohne Egebnis hingehslten wird und Versprechen nie umgesetzt werden. Aber so ein Verhalten ist nicht konstruktiv und schlägt Anderen eher auf die Stimmung, insbesondere den sehr engagierten Kollegen hier.

Mein Versprechen gilt aber weiterhin: Sollte da tatsächlich etwas kommen, schmeiß ich ne Party und jeder ist herzlich eingeladen.

Das sind ein weiteres Mal schöne, weil verbindende Worte, Tom, für die ich Dir herzlich danken möchte - darüber hinaus freue ich mich auf die Party, die - wie Rheini vor geraumer Zeit treffend ausgeführt hat - uns genügend Gelegenheit geben wird, auch miteinander zu debattieren, was face to face immer einfacher ist als mit Worten hier im Forum. Ein gemeinsames Kennenlernen von Angesicht zu Angesicht wird dabei manchen Händel der Vergangenheit leichter beheben können als 1000 Worte im Forum.

Und jetzt lass(t) uns schauen, ob Karlsruhe mit den Worten seines ehemaligen Präsidenten dem "Tiger" Alimentationsprinzips bis 2020 nicht nur "Zähne eingezogen" hat, was zweifellos der Fall ist, sondern ob jener Tiger nun auch tatsächlich seine Zähne hinreichend nutzen wird. Denn das ist offensichtlich in Anbetracht der mittlerweile über Jahre regelmäßigen Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie der der Verwaltungsgerichtsbarkeit und insbesondere der grundrechtsgleichen Rechte der Kolleginnen und Kollegen unabdingbar nötig. Die 17 Besoldungsgesetzgeber scheinen weiterhin eher von einem Papiertiger oder Bettvorleger auszugehen. Und genau deswegen ist es die offensichtliche Pflicht des Hüters der Verfassung, nun den regelmäßig mit Füßen getretenen grundrechtsgleichen Individualrechten der Kolleginnen und Kollegen Geltung zu verschaffen und damit ebenso der Missachtung seiner neueren Rechtsprechung ein Ende zu bereiten.

Um die schwärende Wunde des Verfassungsrechts heilen zu können, als die sich das bundesdeutsche Besoldungsrecht darstellt, muss sie nun erst einmal gereinigt und geschlossen werden. Diese Erwartung hat der vormalige Berichterstatter mit seinen Ende 2023 ausgeführten Worten geweckt. Nun wird der Senat liefern müssen.

Der Worte sind genug gewechselt, Lasst mich auch endlich Taten sehn.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19804 am: 24.10.2025 19:46 »
@Jeff:

Mir fehlen die von Dir kolportierten 10% Gehaltssteigerungen p.a. (kumuliert über 10 Jahre macht das +159%)

Guckst Du bitte hier:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134756

Büdde: https://x.com/Tiefseher/status/1661463613700296714 Primärquelle ist das statistische Bundesamt. Habe aber nie behauptet,dass es diese jedes Jahr gab.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19805 am: 24.10.2025 20:08 »
Habe aber nie behauptet,dass es diese jedes Jahr gab.

Hast Du hier getan:

Solche Diskussionen auf emotionaler Ebene zu führen kann man sich sparen, habe ich auch schon durch. Es hilft nur sachlich zu bleiben und mit Fakten zu argumentieren.
... Es gab eine Zeit in Deutschland, da hat sich das BIP innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt und es gab Lohnsteigerungen von 10% per anno.

Hier:

Dann gab es das Abwanderungsabkommen mit der Türkei und 10 Jahre später waren die Effekte des Wirtschaftswunders mehr oder weniger verpufft. ...

... zeigst Du, wessen Geistes Kind Du bist. Und deshalb bist Du hierzu:

Solche Diskussionen auf emotionaler Ebene zu führen kann man sich sparen, habe ich auch schon durch. Es hilft nur sachlich zu bleiben und mit Fakten zu argumentieren.

... auch gar nicht fähig!

@all: Sorry für das off-topic, Ihr seid alle gespannt ob der Dinge, die für Euch auf den Gabentisch gelegt werden.
(Auch wenn es oft anders schien: Ich drück Euch schon auch die Daumen!)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19806 am: 24.10.2025 20:22 »
Zitat von: NelsonMuntz

Sorry, aber ich komme aus dem Lachen kaum raus. Lesen muss schon gelernt sein. Und was du da an meinem Geiste herauslesen kannst, finde ich auch spannend. Das Einwanderunngsabkommen und später die Wiederzusammenführung waren wichtige wirtschaftliche Einschnitte. Wenn du da auf deiner emotionalen Ebene nicht  mit klar kommst, ist das dein Problem.

Habe dir zu allem solide Quellen geliefert und dennoch liegst du auf dem Boden und bockst. Einen schönen Abend dir.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19807 am: 24.10.2025 20:33 »
(Auch wenn es oft anders schien: Ich drück Euch schon auch die Daumen!)

Jogi, bisch du's? ("Haja, Kapstadt ist schon auch durchaus eine faszinierende Stadt - sag ich mal", siehe https://www.welt.de/welt_print/kultur/article5460537/Der-stille-Herr-Loew.html)


Scherz beiseite, danke für die gedrückten Daumen und allen ein schönes WE!

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19808 am: 24.10.2025 20:58 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Wie geil und wie richtig! Punkt gemacht. 😁

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19809 am: 25.10.2025 07:48 »
Kann man die Richter nicht durch KI ersetzen? Dann geht das ganze vielleicht mal Schneller. Swen, entwickel doch mal was :D

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19810 am: 25.10.2025 09:09 »
Gestern kam ein Brief von der Debeka ins Haus geflattert. War ein dicker Brief.

Die zweite Erhöhung innerhalb von einem Jahr (und einem Tag). Da bekommt man endlich Erfahrungsstufe 8 (100 brutto, 65 netto) und es wird 01/25 um 87 EUR und nun nochmal zu 01/26 um 42 EUR erhöht. Alleine da sind die 3% doch nur bedingt imstande, ein wenig Luft zu verschaffen. Mittlerweile geht es mir nicht mehr darum, Reserven oder nen Puffer anzulegen (träumen darf mab ja, man hat nur ein Leben und nicht jeder will 2 Zimmer-Bude zur Miete und einmal pro Jahr Urlaub im Harz), sondern lediglich wieder die Kaufkraft von vor 2020 zu erreichen.
So langsam komme ich mir vor wie in einer Spirale. Die geht aber nicht aufwärts habe ich das Gefühl.

Ein Kollege fragte mich, ob ich ernsthaft der Meinung wäre, dass mir 35% mehr zustehen würden. Meine Meinung, so sagte ich, spielt da keine Rolle, da es das höchste Deutsche Gericht so sieht. Allerdings waren wir beide uns einig, dass das die Taube auf dem Dach ist. Er fragte, was für mich denn der Spatz in der Hand wäre, wofür ich auf die Taube und evtl. nie zu erfüllende Ansprüche verzichten würde..
Da sagte ich ihm: Keine Nachzahlungen (schön wär's) dafür per sofort 15% mehr. (Plus dann die 3% und 2,8%). Mit viel Zähneknirschen. Und Einführung einer Erfahrungsstufe 9 und 10.

Rollo83

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« Antwort #19811 am: 25.10.2025 09:20 »
Das wär eine Erhöhung der Grundbesoldung um 20%.
Also ich würde natürlich auch nicht nein dazu sagen aber wer das ernsthaft glaub der sollte sich einen Termin irgendwo machen wo man ihm gesundheitlich irgendwie helfen kann.

2 zusätzliche Erfahrungsstufen einzuführen empfinde ich auch als eine gute Idee und ich könnte mir sogar ansatzweise vorstellen das dies irgendwie möglich ist. Ich müsste jetzt in den nächsten 1-2 Jahren auch in Stufe 8 kommen und hätte dann noch 12 Jahre Restdienstzeit ohne das die Stufe sich nochmals erhöht. Diese grob 100€ brutto reissen natürlich nicht viel raus aber nett wäre es trotzdem.

Bullshit Kondensator

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« Antwort #19812 am: 25.10.2025 11:49 »
Gestern kam ein Brief von der Debeka ins Haus geflattert. War ein dicker Brief.

Die zweite Erhöhung innerhalb von einem Jahr (und einem Tag). Da bekommt man endlich Erfahrungsstufe 8 (100 brutto, 65 netto) und es wird 01/25 um 87 EUR und nun nochmal zu 01/26 um 42 EUR erhöht. Alleine da sind die 3% doch nur bedingt imstande, ein wenig Luft zu verschaffen. Mittlerweile geht es mir nicht mehr darum, Reserven oder nen Puffer anzulegen (träumen darf mab ja, man hat nur ein Leben und nicht jeder will 2 Zimmer-Bude zur Miete und einmal pro Jahr Urlaub im Harz), sondern lediglich wieder die Kaufkraft von vor 2020 zu erreichen.
So langsam komme ich mir vor wie in einer Spirale. Die geht aber nicht aufwärts habe ich das Gefühl.

Ein Kollege fragte mich, ob ich ernsthaft der Meinung wäre, dass mir 35% mehr zustehen würden. Meine Meinung, so sagte ich, spielt da keine Rolle, da es das höchste Deutsche Gericht so sieht. Allerdings waren wir beide uns einig, dass das die Taube auf dem Dach ist. Er fragte, was für mich denn der Spatz in der Hand wäre, wofür ich auf die Taube und evtl. nie zu erfüllende Ansprüche verzichten würde..
Da sagte ich ihm: Keine Nachzahlungen (schön wär's) dafür per sofort 15% mehr. (Plus dann die 3% und 2,8%). Mit viel Zähneknirschen. Und Einführung einer Erfahrungsstufe 9 und 10.

Also a) Amtsangemessene Alimentation und b) Inflationsausgleich. Ich finde es besonders frech wenn trotz Erhöhungen ein Minus bleibt. Ähnlich der kalten Progression. Was auch eine Frechheit ist. Und die Steuern auf Steuern an der tanke. Rant over für heute

MoinMoin

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« Antwort #19813 am: 25.10.2025 12:32 »
Kann man die Richter nicht durch KI ersetzen? Dann geht das ganze vielleicht mal Schneller. Swen, entwickel doch mal was :D
Um Gottes willen!
Die doofe KI Halluziniert doch ständig, wenn sie was nicht weiß. Da sind doch gerade in Trumpland wieder ein paar faule Richter aufgeflogen.

Nautiker1970

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« Antwort #19814 am: 25.10.2025 13:02 »
Gestern kam ein Brief von der Debeka ins Haus geflattert. War ein dicker Brief.

Die zweite Erhöhung innerhalb von einem Jahr (und einem Tag). Da bekommt man endlich Erfahrungsstufe 8 (100 brutto, 65 netto) und es wird 01/25 um 87 EUR und nun nochmal zu 01/26 um 42 EUR erhöht. Alleine da sind die 3% doch nur bedingt imstande, ein wenig Luft zu verschaffen. Mittlerweile geht es mir nicht mehr darum, Reserven oder nen Puffer anzulegen (träumen darf mab ja, man hat nur ein Leben und nicht jeder will 2 Zimmer-Bude zur Miete und einmal pro Jahr Urlaub im Harz), sondern lediglich wieder die Kaufkraft von vor 2020 zu erreichen.
So langsam komme ich mir vor wie in einer Spirale. Die geht aber nicht aufwärts habe ich das Gefühl.

Ein Kollege fragte mich, ob ich ernsthaft der Meinung wäre, dass mir 35% mehr zustehen würden. Meine Meinung, so sagte ich, spielt da keine Rolle, da es das höchste Deutsche Gericht so sieht. Allerdings waren wir beide uns einig, dass das die Taube auf dem Dach ist. Er fragte, was für mich denn der Spatz in der Hand wäre, wofür ich auf die Taube und evtl. nie zu erfüllende Ansprüche verzichten würde..
Da sagte ich ihm: Keine Nachzahlungen (schön wär's) dafür per sofort 15% mehr. (Plus dann die 3% und 2,8%). Mit viel Zähneknirschen. Und Einführung einer Erfahrungsstufe 9 und 10.

Also a) Amtsangemessene Alimentation und b) Inflationsausgleich. Ich finde es besonders frech wenn trotz Erhöhungen ein Minus bleibt. Ähnlich der kalten Progression. Was auch eine Frechheit ist. Und die Steuern auf Steuern an der tanke. Rant over für heute

Eben kam die Besoldungsmitteilung für November. Bezogen auf mein Netto (ohne Kindergeld) blieben von den 3 Prozent Besoldungserhöhung (bzw. dem fraglichen Abschlag) gerade mal 2,4 Prozent übrig. Ich bin gespannt, wie lange es noch dauert, bis eine Besoldungserhöhung zu einer Reduzierung bei den Nettobezügen führt. Aber im Grunde sind wir ja längst soweit, wenn man die jährlichen PKV-Steigerungen und die Inflation (obwohl diese ja angeblich so rückläufig ist…) mit einpreist. Von den kommenden Segnungen der ansteigenden CO2-Steuer mal ganz abgesehen.