Es bleibt nur die Frage, nach welchen Kriterien – etwa Widersprüche oder Klagen? – die Zahl auf 200.000 begrenzt wurde.
Ausgehend davon, dass sich der bayrische Minister an der Besoldung der bayrischen Beamten orientiert, hier ein paar Auszüge des bayrischen Beamtenrechts:
Der Familienzuschlag für Beamte in Bayern ist eine finanzielle Unterstützung, die bestimmten Beamten gewährt wird, um ihre Familien finanziell zu unterstützen. Er wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und dient dazu, die finanzielle Belastung der Beamten mit Familienangehörigen zu mildern.
Die Höhe des Familienzuschlags variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder, Wohnort und Besoldungsgruppe. Beamte erhalten diesen Zuschlag, wenn sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder Kinder haben. Davon ausgehend, dass sich der Entwurf für die Bundesbeamten an der Besoldung von Bayern zumindest orientiert, ist aus meiner Sicht die Annahme gerechtfertigt, dass mit der Ankündigung des dritten Teils des Gesetzes ein solcher oder ähnlicher Zuschlag gemeint sein dürfte. Da nicht alle verheiratet sind und / oder Kinder haben und nicht alle in teuren Städten wohnen, dürfte klar sein, dass von einem solchen Zuschlag derzeit nur ein Teil der Beamten, aber eben nicht alle, profitieren dürften.
Daher reime ich mir zusammen, dass die 200.000 Beamten, die die Wirtschaftswoche und andere ins Spiel gebracht haben, so verstanden werden dürfen, dass auch nur knapp 200.000 Beamte von einem nach Familienstand und Wohnort differenzierten Zuschlag profitieren dürften und somit der Weg in Richtung aA auch nach diesem Gesetz noch nicht zu Ende sein dürfte.
Vielleicht reime ich jedoch auch schlecht und es ich tue den Dienstherren Unrecht und sie wollen wirklich schon jetzt vor dem Maidowski Urteil allen, aber auch wirklich allen, für die letzten 5 Jahre etwas nachzahlen.
Meine Erfahrungen der letzten Jahre in dieser Sache sind jedoch derart schlecht, dass mir für einen anderen Reim als diesen die nötige Phantasie fehlt.