Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8573299 times)

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,350
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20460 am: 05.11.2025 19:30 »
Angeblich erhielt die Familie dort zeitweise nur 99% der Grundsicherung, was im Rahmen der Verhandlung zur Geltung kam.


netzguru

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20462 am: 05.11.2025 22:49 »
Richter am Verwaltungsgericht Meiningen haben am Mittwoch mit deutlichen Worten die Klagen von zwei Thüringer Richtern gegen ihre „verfassungswidrig niedrige Besoldung“ verhandelt.
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/article410387950/thueringer-beamtensold-verwaltungsrichter-in-meiningen-finden-klare-worte.html
Einmal alles
https://archive.is/INyNX

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 433
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20463 am: 05.11.2025 23:46 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Die Frage ist, fair für wen? Für Akademiker sicher nicht. Denn diese haben aufgrund ihres späten Einstiegs gar keine Möglichkeit die späteren Stufen zu erreichen. Wirklich fair wäre es, wenn man im gleichen Zuge dem Bestand entsprechend  Stufenaufstiege gewährt.  Egal wie man die Heilung drehen wird, es wird, so schätze ich, mehr Verlierer als Gewinner geben. Warum? Weil man mit wenig Mitteln nur einen qualitativen Schein wahren kann, mehr aber auch nicht.

Wenn jemand mit 40+ zu einer öffentlichen Behörde geht und keine
Möglichkeit hat die vorherigen Erfahrungen anrechnen zu lassen, ist selber Schuld. Da hätte man in der freien Wirtschaft bestimmt was besseres verdient.

Also erstens, reden wir bei dieser Zielgruppe eher über Absolventen mit 4-6 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft, die in der Folge nach Ernennung auf Lebenszeit so ca. 30-35 sind, zweitens, ergeben für mich 2 ergänzende Stufen mindestens 10 Jahre Wartezeit, und drittens, können nur einschlägige Berufserfahrungen angerechnet werden und da sind manche Behörden sehr penibel und im Zweifel gegen Anrechnungen.

Aber mal unabhängig davon, finde ich es auch schwach einem das Recht auf Gleichbehandlung bzw. Bestandsschutz der Wertigkeit seines Amtes abzusprechen, nur weil man vielleicht damals den Weg in das Beamtetum nicht aus monetären Gründen gewählt hat. Nach der Logik bräuchte kein Beamter auch nur einen 1€ als Sold bekommen, wenn man sich freiwillig ins Karriere-Aus schießt. Unlogisches Argument.

Piet

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20464 am: 06.11.2025 00:13 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Hallo in die Runde,

wenn alle mit 2 oder 3 einsteigen was hat das bitte für einen Sinn die Erfahrungsstufen von 8 auf 10 zu erhöhen?
Das ist doch dann eine Milchmädchenrechnung denn keiner würde mehr in den Stufen 1 oder 2 sein ergo haben wir dann auch wieder nur 8 Stufen 3-10.

Der Sinn erschließst sich mir nicht.

Umzug 1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20465 am: 06.11.2025 00:52 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Hallo in die Runde,

wenn alle mit 2 oder 3 einsteigen was hat das bitte für einen Sinn die Erfahrungsstufen von 8 auf 10 zu erhöhen?
Das ist doch dann eine Milchmädchenrechnung denn keiner würde mehr in den Stufen 1 oder 2 sein ergo haben wir dann auch wieder nur 8 Stufen 3-10.

Der Sinn erschließst sich mir nicht.

Abwarten was kommt.

Skywalker2000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20466 am: 06.11.2025 07:02 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Die Frage ist, fair für wen? Für Akademiker sicher nicht. Denn diese haben aufgrund ihres späten Einstiegs gar keine Möglichkeit die späteren Stufen zu erreichen. Wirklich fair wäre es, wenn man im gleichen Zuge dem Bestand entsprechend  Stufenaufstiege gewährt.  Egal wie man die Heilung drehen wird, es wird, so schätze ich, mehr Verlierer als Gewinner geben. Warum? Weil man mit wenig Mitteln nur einen qualitativen Schein wahren kann, mehr aber auch nicht.

Wenn jemand mit 40+ zu einer öffentlichen Behörde geht und keine
Möglichkeit hat die vorherigen Erfahrungen anrechnen zu lassen, ist selber Schuld. Da hätte man in der freien Wirtschaft bestimmt was besseres verdient.

Also erstens, reden wir bei dieser Zielgruppe eher über Absolventen mit 4-6 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft, die in der Folge nach Ernennung auf Lebenszeit so ca. 30-35 sind, zweitens, ergeben für mich 2 ergänzende Stufen mindestens 10 Jahre Wartezeit, und drittens, können nur einschlägige Berufserfahrungen angerechnet werden und da sind manche Behörden sehr penibel und im Zweifel gegen Anrechnungen.

Aber mal unabhängig davon, finde ich es auch schwach einem das Recht auf Gleichbehandlung bzw. Bestandsschutz der Wertigkeit seines Amtes abzusprechen, nur weil man vielleicht damals den Weg in das Beamtetum nicht aus monetären Gründen gewählt hat. Nach der Logik bräuchte kein Beamter auch nur einen 1€ als Sold bekommen, wenn man sich freiwillig ins Karriere-Aus schießt. Unlogisches Argument.

Das hat damit nichts zu tun. Wenn jemand später einsteigt,muss halt sich eben hinten anstellen. So einfach!
Interessiert niemanden, was man vorher gemacht hat.
Du hast halt eben nur den Neid in Dir, weil du der Meinung bist, was besseres zu sein. In einer Behörde sind alle gleich. Und vor Dir hat dein Sachgebiet auch bestanden und funktioniert..

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,198
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20467 am: 06.11.2025 07:07 »
Die vielen Erfahrungsstufen sind Quatsch! Damit wird Sitzfleisch honoriert und keine Erfahrung. Mir kann keiner erzählen, dass man nach 10 Jahren plus durch  noch durch mehr Erfahrungen messbar bessere Leistung bringt. Daher reichen drei oder vier Erfahrungsstufen aus, die binnen maximal 10 Jahren in die Endstufe führen.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,383
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20468 am: 06.11.2025 07:13 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Die Frage ist, fair für wen? Für Akademiker sicher nicht. Denn diese haben aufgrund ihres späten Einstiegs gar keine Möglichkeit die späteren Stufen zu erreichen. Wirklich fair wäre es, wenn man im gleichen Zuge dem Bestand entsprechend  Stufenaufstiege gewährt.  Egal wie man die Heilung drehen wird, es wird, so schätze ich, mehr Verlierer als Gewinner geben. Warum? Weil man mit wenig Mitteln nur einen qualitativen Schein wahren kann, mehr aber auch nicht.

Wenn jemand mit 40+ zu einer öffentlichen Behörde geht und keine
Möglichkeit hat die vorherigen Erfahrungen anrechnen zu lassen, ist selber Schuld. Da hätte man in der freien Wirtschaft bestimmt was besseres verdient.

Also erstens, reden wir bei dieser Zielgruppe eher über Absolventen mit 4-6 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft, die in der Folge nach Ernennung auf Lebenszeit so ca. 30-35 sind, zweitens, ergeben für mich 2 ergänzende Stufen mindestens 10 Jahre Wartezeit, und drittens, können nur einschlägige Berufserfahrungen angerechnet werden und da sind manche Behörden sehr penibel und im Zweifel gegen Anrechnungen.

Aber mal unabhängig davon, finde ich es auch schwach einem das Recht auf Gleichbehandlung bzw. Bestandsschutz der Wertigkeit seines Amtes abzusprechen, nur weil man vielleicht damals den Weg in das Beamtetum nicht aus monetären Gründen gewählt hat. Nach der Logik bräuchte kein Beamter auch nur einen 1€ als Sold bekommen, wenn man sich freiwillig ins Karriere-Aus schießt. Unlogisches Argument.

Das hat damit nichts zu tun. Wenn jemand später einsteigt,muss halt sich eben hinten anstellen. So einfach!
Interessiert niemanden, was man vorher gemacht hat.
Du hast halt eben nur den Neid in Dir, weil du der Meinung bist, was besseres zu sein. In einer Behörde sind alle gleich. Und vor Dir hat dein Sachgebiet auch bestanden und funktioniert..

Du verstehst ziemlich wenig und davon viel. In der Regel ist es so, dass später kommende Kollegen besser gestellt werden als der Bestand an Personal. Siehe die in einzelnen Ländern erfolgte Abschaffung unterer Ämter und Stufen. Man wird direkt höher eingestellt. Auch bei der Verbeamtung hat man noch Hebel, die für Bestandspersonal nicht mehr vorhanden sind. Wo nun der Vorteil weiterer Stufen liegen soll, erschließt sich mir nicht. Im Endeffekt wird der gesamte Personalkörper einfach stufentechnisch wieder nach links geschoben ohne absehbar einen Cent mehr zu sehen.

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 555
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20469 am: 06.11.2025 07:17 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Hallo in die Runde,

wenn alle mit 2 oder 3 einsteigen was hat das bitte für einen Sinn die Erfahrungsstufen von 8 auf 10 zu erhöhen?
Das ist doch dann eine Milchmädchenrechnung denn keiner würde mehr in den Stufen 1 oder 2 sein ergo haben wir dann auch wieder nur 8 Stufen 3-10.

Der Sinn erschließst sich mir nicht.

Das könnte dann Sinn machen (für den DH), wenn Du sofort in Stufe 3 kommst, die Zeit aber von Stufe 1 an abgewartet werden muss, bist Du in Stufe 4 aufsteigst.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20470 am: 06.11.2025 08:28 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Die Frage ist, fair für wen? Für Akademiker sicher nicht. Denn diese haben aufgrund ihres späten Einstiegs gar keine Möglichkeit die späteren Stufen zu erreichen. Wirklich fair wäre es, wenn man im gleichen Zuge dem Bestand entsprechend  Stufenaufstiege gewährt.  Egal wie man die Heilung drehen wird, es wird, so schätze ich, mehr Verlierer als Gewinner geben. Warum? Weil man mit wenig Mitteln nur einen qualitativen Schein wahren kann, mehr aber auch nicht.

Wenn jemand mit 40+ zu einer öffentlichen Behörde geht und keine
Möglichkeit hat die vorherigen Erfahrungen anrechnen zu lassen, ist selber Schuld. Da hätte man in der freien Wirtschaft bestimmt was besseres verdient.

Also erstens, reden wir bei dieser Zielgruppe eher über Absolventen mit 4-6 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft, die in der Folge nach Ernennung auf Lebenszeit so ca. 30-35 sind, zweitens, ergeben für mich 2 ergänzende Stufen mindestens 10 Jahre Wartezeit, und drittens, können nur einschlägige Berufserfahrungen angerechnet werden und da sind manche Behörden sehr penibel und im Zweifel gegen Anrechnungen.

Aber mal unabhängig davon, finde ich es auch schwach einem das Recht auf Gleichbehandlung bzw. Bestandsschutz der Wertigkeit seines Amtes abzusprechen, nur weil man vielleicht damals den Weg in das Beamtetum nicht aus monetären Gründen gewählt hat. Nach der Logik bräuchte kein Beamter auch nur einen 1€ als Sold bekommen, wenn man sich freiwillig ins Karriere-Aus schießt. Unlogisches Argument.

Das hat damit nichts zu tun. Wenn jemand später einsteigt,muss halt sich eben hinten anstellen. So einfach!
Interessiert niemanden, was man vorher gemacht hat.
Du hast halt eben nur den Neid in Dir, weil du der Meinung bist, was besseres zu sein. In einer Behörde sind alle gleich. Und vor Dir hat dein Sachgebiet auch bestanden und funktioniert..

Hier sieht man neben der Bezahlung das weitere Attraktivitätshemmnis.

Seppo84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 84
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20471 am: 06.11.2025 08:32 »
Die vielen Erfahrungsstufen sind Quatsch! Damit wird Sitzfleisch honoriert und keine Erfahrung. Mir kann keiner erzählen, dass man nach 10 Jahren plus durch  noch durch mehr Erfahrungen messbar bessere Leistung bringt. Daher reichen drei oder vier Erfahrungsstufen aus, die binnen maximal 10 Jahren in die Endstufe führen.

Das mag für den 0815 Beamten sicher so sein. Als Berufssoldat oder Polizist und Richter sieht das anders aus.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 379
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20472 am: 06.11.2025 08:39 »
Danke, Seppo. Volle Zustimmung.
Welch einfältige Ansicht, dass ein Beamter ab dem 10. Jahr keine wertvolle Erfahrung mehr sammelt..

Das sagen eigtl sonst immer die, die auch sagen "Eigentlich geht es uns doch super" und denen es unangenehm ist, dass wir bei der "Arbeit", die wir abliefern so reichlich verdienen.

Gut, nun kenne ich das dienstliche Umfeld von Clarion (?) nicht. Wenn man sein ganzes Dienstleben nur einfache Sachbearbeitung macht oder Akten von links nach rechts schiebt, mag das zutreffen..

Skywalker2000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20473 am: 06.11.2025 11:32 »
Die vielen Erfahrungsstufen sind Quatsch! Damit wird Sitzfleisch honoriert und keine Erfahrung. Mir kann keiner erzählen, dass man nach 10 Jahren plus durch  noch durch mehr Erfahrungen messbar bessere Leistung bringt. Daher reichen drei oder vier Erfahrungsstufen aus, die binnen maximal 10 Jahren in die Endstufe führen.

Das mag für den 0815 Beamten sicher so sein. Als Berufssoldat oder Polizist und Richter sieht das anders aus.


Ich glaube, dass hier zu viele Landesbeamte im Forum sind.  Kommunen sind nicht mit Bundesbeamte zu vergleichen. Bund ist Bundespolizei, BKA, BND, Zoll, etc. Da interessiert niemand einen, was ein Landesbeamter im Rathaus fü eine Leistung erbringt.

Und Leistung ist nach dessem Maßstab, welcher es beurteilt! Für einen ist es Leistung, für den anderen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme..

Ich würde mich freuen, wenn hier weniger Landesbeamte schreiben, da sie vom betroffenen AEZ nicht betroffen sind.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20474 am: 06.11.2025 11:37 »
Die Landesbeamten sind bisher diejenigen, die von verfassungsrechtlicher Rechtsprechung und gesetzgeberischer (Nicht-)Reaktion bisher unmittelbar betroffen sind.