Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8642227 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20610 am: 09.11.2025 06:30 »
@ Rentenonkel

Das Argument macht zwar innerhalb eines Privathaushalts durchaus Sinn, mMn aber nicht, wenn es um eine rechtliche Verpflichtung gegenüber seinen Beamten handelt die für diesen ganzen Irrsinn absolut nichts können, aber seit Jahren darunter leiden. Da sollte man sich am Ende nicht wundern, wenn die Ehe in die Brüche geht - um im Bild zu bleiben.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20611 am: 09.11.2025 07:43 »
Rentelonkels letzte Argumente sind kompletter Blödsinn. Natürlich darf das BMI als für Besoldung zuständiges Ministerium solche Zusagen machen. Es gibt niemanden, der dann verlangen dürfte, das Geld müsse dann aus dem Plan des BMI kommen. Es gibt nur einen Geldsack - und aus dem muss alles bedient werden, auch wenn das BMF den Schlüssel dafür hat.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20612 am: 09.11.2025 08:01 »
Wenn die schwäbische Hausfrau das Geld für die Weihnachtsgeschenke der Kinder für ihren Wellness Urlaub ausgibt, und dann im Dezember erneut um das Geld dafür bittet, ist dann der Mann unerträglich, wenn er sich weigert, das Geld erneut auszugeben und stattdessen erwartet, dass die schwäbische Hausfrau ihren Schmuck versetzt, um so die Geschenke für die Kinder kaufen zu können?

In der Realität gäbe es Ehekrach und ggf. die Scheidung. Lars, lass es krachen!

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20613 am: 09.11.2025 08:02 »

Ich nehme Wetten an...Was wird zuerst veröffentlicht? Referentenentwurf des BMI oder Entscheidung aus Karlsruhe

Ich tippe auf Karlsruhe...was ggf. dazu führt, dass BMI den aktuellen Entwurf wieder einstampft und alles von vorne beginnt

Ich denke, genau das wird passieren. Das BMI schaut genau wie wir jeden Freitag in den Wochenausblick des BVerfG. Wobei: man trifft sich gern zum Essen. die wissen bestimmt schon was und warten deshalb erst recht, damit man wieder Zeit gewinnt, weil muss ja alles erstmal gelesen und bewertet werden. Und wenn man sieht, wohin perspektivisch die Kostenreise bei der PKV geht, ist man wahrscheinlich wirklich in der Grundsicherung besser aufgehoben.

Nach all den Jahren hier im Thread muss ich jetzt trotzdem nochmal fragen: die erwarteten Beschlüsse haben im Vergleich zum 2020er Beschluss das Novum, dass auch über die A-Besoldung entschieden wird?
2020 ging es doch "nur" um R, richtig?

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20614 am: 09.11.2025 08:12 »
Rentelonkels letzte Argumente sind kompletter Blödsinn. Natürlich darf das BMI als für Besoldung zuständiges Ministerium solche Zusagen machen. Es gibt niemanden, der dann verlangen dürfte, das Geld müsse dann aus dem Plan des BMI kommen. Es gibt nur einen Geldsack - und aus dem muss alles bedient werden, auch wenn das BMF den Schlüssel dafür hat.

Rückstellungen im Haushaltsrecht des Bundes sind finanzielle Vorsorgen für ungewisse zukünftige Verpflichtungen und drohende Verluste. Sie werden gebildet, um Aufwendungen der Periode zuzuordnen, in der sie verursacht wurden, auch wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde. Beispiele hierfür sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Regeln für ihre Bildung sind in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verankert, wobei die Prinzipien des Handelsgesetzbuches (HGB) oft Anwendung finden.
 
Die Bildung einer Rückstellung ist nur zulässig, wenn es mehr Gründe für das Eintreten der Verpflichtung gibt als dagegen (Wahrscheinlichkeit über 50%).

Da mit der Verpflichtung, die Seehofer eingegangen ist, eben eine solche Wahrscheinlichkeit zu 100 % eintreten wird, hätte man nach dem kleinen 1x1 des gesetzlich normierten Haushaltsrechts solche Rückstellungen aus meiner Sicht bilden müssen.

Aufgrund welcher rechtlichen Normierung bist Du dennoch der Ansicht, meine Sichtweise auf die Dinge sei kompletter Blödsinn?

Immerhin bilden aufgrund ähnlicher Normen im Landesrecht diverse Länder eben genau diese Rückstellungen aufgrund des hier diskutierten Maidowski Verfahrens. Ist das Verhalten aus Deiner Sicht auch kompletter Blödsinn?

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20615 am: 09.11.2025 08:16 »
Der gute Kaufmann kalkuliert knapp.
Leider ist die Politik kein guter Kaufmann…
Für meine Begriffe hätte eine Rückstellung gebildet werden müssen

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20616 am: 09.11.2025 10:34 »
Ich habe mich nirgends auf Rückstellungen bezogen - wie kommst du also darauf ich hielte das Bilden von Rückstellungen für Blödsinn? Vielleicht liest du meinen Beitrag einfach noch einmal. Ich habe einen ganz anderen Teil deiner Aussage moniert.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20617 am: 09.11.2025 10:36 »
Rentelonkels letzte Argumente sind kompletter Blödsinn. Natürlich darf das BMI als für Besoldung zuständiges Ministerium solche Zusagen machen. Es gibt niemanden, der dann verlangen dürfte, das Geld müsse dann aus dem Plan des BMI kommen. Es gibt nur einen Geldsack - und aus dem muss alles bedient werden, auch wenn das BMF den Schlüssel dafür hat.

Rückstellungen im Haushaltsrecht des Bundes sind finanzielle Vorsorgen für ungewisse zukünftige Verpflichtungen und drohende Verluste. Sie werden gebildet, um Aufwendungen der Periode zuzuordnen, in der sie verursacht wurden, auch wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde. Beispiele hierfür sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Regeln für ihre Bildung sind in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verankert, wobei die Prinzipien des Handelsgesetzbuches (HGB) oft Anwendung finden.
 
Die Bildung einer Rückstellung ist nur zulässig, wenn es mehr Gründe für das Eintreten der Verpflichtung gibt als dagegen (Wahrscheinlichkeit über 50%).

Da mit der Verpflichtung, die Seehofer eingegangen ist, eben eine solche Wahrscheinlichkeit zu 100 % eintreten wird, hätte man nach dem kleinen 1x1 des gesetzlich normierten Haushaltsrechts solche Rückstellungen aus meiner Sicht bilden müssen.

Aufgrund welcher rechtlichen Normierung bist Du dennoch der Ansicht, meine Sichtweise auf die Dinge sei kompletter Blödsinn?

Immerhin bilden aufgrund ähnlicher Normen im Landesrecht diverse Länder eben genau diese Rückstellungen aufgrund des hier diskutierten Maidowski Verfahrens. Ist das Verhalten aus Deiner Sicht auch kompletter Blödsinn?

Vielleicht haben diese diversen Länder schon die Dopik? Der Bund bucht noch nach Kameralistik, wie viele andere Bundesländer auch. In der Kameralistik kann man HAR (Haushaltsausgabereste) bilden, in der Regel aber nur im Vermögenshaushalt für Investitionen und nicht im Verwaltungshaushalt für laufende Ausgaben, wie Gehälter. Auch aus wirtschaftlicher Sicht sind m.E. Rückstellungen nicht angebracht. Ich lege das zurückgelegte Geld zu niedrigeren Guthabenzinsen an, und nehme gleichzeitig höhere Kreditzinsen auf. Deshalb plündern viele Länder auch die zurückgelegten Pensionsfonds, und ich habe als ehemaliger Kämmerer Verständnis dafür und würde es auch so vorschlagen. Es ist aber müßig sich darüber Gedanken zu machen, denn es kann uns als Beamte völlig egal sein, wie der Dienstherr seine Hashaltsmittel verbucht oder bewirtschaftet. Das ist nicht unsere Aufgabe.

Sunflare

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20618 am: 09.11.2025 11:37 »
Die Problematik der Verzögerungstaktik ist inzwischen so evident, dass ich glaube, dass sich hier eine Beschwerde vor dem EGMR lohnen würde. Vorteil ist hier, dass es nur eine Instanz gibt, die Beschwerde kostenlos und ohne Anwalt eingereicht werden kann (es dürften lediglich Übersetzungskosten anfallen). Wird die Beschwerde angenommen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Ein risikoarmes Verfahren, das im Falle eines Erfolges sowohl für eine vollstreckbaren Titel für den materiellen als auch für den erlittenen immateriellen Schaden (Vertrauensverlust) liefert. Vielleicht kann man ja für einige besonders geeignete Fallgruppen mit sehr langer Verfahrensdauer oder weiderholtem Ignorieren von klaren Vorgaben durch den Dienstherren hier im Forum via Schwarmintelligenz eine geeignete Beschwerde verfassen und als Testballon loslassen. Ich denke einige haben hier guten Zugang zu den Daten von Dr. Schwan, der ja schon die wesentliche Argumentation und Begründung enthalten sollte. Das Wechselspiel ziwschen BVerfG und DH ist inzwischen nur noch erbärmlich.

Wenn die Klage angenommen wird, heißt es noch lange nicht das Du schlussendlich Recht bekommst. Wir hatten seinerzeit Klage wegen Altersdiskriminierung zum EuGH gebracht. Schäuble hat dann scheinbar mit den Richtern "zu Abend gegessen" und damit eine Entscheidung gegen die Klagenden in der Tasche! Witzig fand ich die Begründung. Im Grundsatz hatten wir Recht und ja, es war altersdiskriminierend, aber aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands bei der Nachberechnung bei den Betroffenen wurde darauf verzichtet. Recht bekommen in der Sache ja, monetäre Entschädigung NEIN! Das zu dem besten Rechtstaat aller Zeiten, seitdem ist bei uns der Ofen aus!

Bastel

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« Antwort #20619 am: 09.11.2025 13:14 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.

Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.

Genau. Und die CDU ist konservativ.

Dominic231

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20620 am: 09.11.2025 13:52 »
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…

Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.

So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.

Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..

Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

Gut, dass du das nicht zu entscheiden hast.🤣 Und das ist besonders gut so!👍


regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20621 am: 09.11.2025 14:46 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.

Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.

Genau. Und die CDU ist konservativ.

Wer behauptet, dass das BVerfG parteiisch und nicht neutral agieren würde, sollte lieber mal in die Geschichte Deutschlands der letzten 50 Jahre schauen.

Kein anderes Staatsorgan hat den Bundestag und die Bundesregierung so oft in die Schranken gewiesen wie das BVerfG. Das BVerfG hält sich jedoch bewusst in vielen Sachen zurück, weil die Demokratie in Deutschland laut GG vom Volke ausgeht und der Bundestag und darausfolgend die Bundesregierung die vom Volk am höchsten legitimierten Staatsorgane sind. Daher bekommen diese auch den Gestaltungsspielraum vom BVerfG und schreiten auch nur dann ein, wenn es offensichtlich verfassungswidrig ist.

Wir leben nicht in einem Staat, welcher von der Judikative regiert wird.

wizzard

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« Antwort #20622 am: 09.11.2025 16:21 »
Ich gebe zu, dass ich diesem Strang mit seiner Zitierfunktion aus den Anfängen des Internets nicht mehr richtig folgen kann. Aber es scheint zumindest noch diesen Monat ein Gesetzesentwurf eingebracht zu werden

https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-bekommen-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-kommen-zr-94021930.html

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« Antwort #20623 am: 09.11.2025 16:28 »
Ich gebe zu, dass ich diesem Strang mit seiner Zitierfunktion aus den Anfängen des Internets nicht mehr richtig folgen kann. Aber es scheint zumindest noch diesen Monat ein Gesetzesentwurf eingebracht zu werden

https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-bekommen-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-kommen-zr-94021930.html

War wohl ein Lückenfüller zum Wochenende bei  der FR, da anscheinend keine andere Berichte zur Verfügung standen.

wizzard

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« Antwort #20624 am: 09.11.2025 16:34 »
Bei der WiWo auch nicht?