Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8893283 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21105 am: 18.11.2025 17:11 »
Information aus dem Gewerkschaftskreis: angeblich sei geplant, die ersten Erfahrungsstufen zu streichen in allen Entgeltgruppen, den Familienzuschlag 1(verheiratet) in die Grundbesoldung zu integrieren, eine Ausgleichszahlung als Besitzstand zu zahlen aber mit den Erhöhungen abzuschmelzen bis 2028 und ansonsten die Besoldung "leistungsorientierter" auszugestalten und fest Prozent-Sätze zwischen den Besoldungsgruppen zu schaffen. Klang so, als ob es für die meisten was geben sollte, aber eben nicht so viel.

Danke für die Informationen auch wenn du sicher Besoldungsgruppen, nicht Entgeltgruppen, meintest. So etwas in der Form wurde hier ja bereits kolportiert. Am Ende verschiebt man die Tabelle, wie in einigen BL auch, einfach nach rechts und der Großteil des Personalkörpers sieht keinen Cent mehr. Jetzt am besten noch 2 Stufen mehr und man wartet weitere 10 Jahre auf die Endstufe. Perfide, aber nun ja.

Interessant war übrigens die Anhörung in NRW Ausschuss. Einhellige Meinung aller Beteiligten (von der LReg sicher abgesehen) war, dass ein großer Wurf in NRW (und anderen Rechtskreisen) her müsse und dieser nach Meinung eines ehem. Weiteren Richters des BVerfG eher teurer würde, als die bisherigen Rohrkrepierer an Gesetzesinitiativen.

Nur was hilft uns das hier? Wir haben es mit einem DH zu tun, der sich seit Jahren einen feuchten Dr*** für die Urteile des BVerfG interessiert - und das wird sich auch nicht ändern bis es ein Urteil gegen den Bund gibt. Da bin ich mir sicher.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21106 am: 18.11.2025 17:35 »
Nur was hilft uns das hier? Wir haben es mit einem DH zu tun, der sich seit Jahren einen feuchten Dr*** für die Urteile des BVerfG interessiert - und das wird sich auch nicht ändern bis es ein Urteil gegen den Bund gibt. Da bin ich mir sicher.

Solange werden wir wahrscheinlich nicht warten müssen. Das Land Berlin wird jetzt handeln und hoffentlich einen neuen Benchmark setzen. Der Bund wird dann folgen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Aus meiner Sicht muss nur ein Bundesland ausbrechen. Dies wird dann einen Domino-Effekt auslösen. Dies kann aber noch 2 Jahre oder mehr dauern...

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21107 am: 18.11.2025 17:44 »
Nur was hilft uns das hier? Wir haben es mit einem DH zu tun, der sich seit Jahren einen feuchten Dr*** für die Urteile des BVerfG interessiert - und das wird sich auch nicht ändern bis es ein Urteil gegen den Bund gibt. Da bin ich mir sicher.

Solange werden wir wahrscheinlich nicht warten müssen. Das Land Berlin wird jetzt handeln und hoffentlich einen neuen Benchmark setzen. Der Bund wird dann folgen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Aus meiner Sicht muss nur ein Bundesland ausbrechen. Dies wird dann einen Domino-Effekt auslösen. Dies kann aber noch 2 Jahre oder mehr dauern...

Ich vermute, auf Grundlage einer Äußerung des Bundesverfassungsgericht, dass nach der Pilotentscheidung in Berlin, alle anderen Verfahren zügiger zum Abschluss zu bringen sind, dass die anderen Klagen nach und nach abgehandelt werden.

Ich rechne mit max. 2 Jahre bis zur Umsetzung vielleicht sogar einem Jahr.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21108 am: 18.11.2025 17:57 »
Nur was hilft uns das hier? Wir haben es mit einem DH zu tun, der sich seit Jahren einen feuchten Dr*** für die Urteile des BVerfG interessiert - und das wird sich auch nicht ändern bis es ein Urteil gegen den Bund gibt. Da bin ich mir sicher.

Solange werden wir wahrscheinlich nicht warten müssen. Das Land Berlin wird jetzt handeln und hoffentlich einen neuen Benchmark setzen. Der Bund wird dann folgen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Aus meiner Sicht muss nur ein Bundesland ausbrechen. Dies wird dann einen Domino-Effekt auslösen. Dies kann aber noch 2 Jahre oder mehr dauern...

Ich vermute, auf Grundlage einer Äußerung des Bundesverfassungsgericht, dass nach der Pilotentscheidung in Berlin, alle anderen Verfahren zügiger zum Abschluss zu bringen sind, dass die anderen Klagen nach und nach abgehandelt werden.

Ich rechne mit max. 2 Jahre bis zur Umsetzung vielleicht sogar einem Jahr.

Das hatte uns Swen ja auch schon dargelegt. Die für den anstehenden Beschluss ausgewählten Verfahren sind bewusst ausgewählt um genau diesen Effekt zu erzielen. 

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21109 am: 18.11.2025 18:25 »
@xap

Fand die Anhörung auch interessant, NRW ist dabei ja nicht wirklich gut weggekommen mit seinem Weg der aA.
Interessant fand ich einen Beitrag des Professor, von der Uni München meine ich war der, hinsichtlich des gegenwärtig noch angewandten 4k Modells. Wenn ich seine Ausführungen richtig verstanden habe so ist durchaus ein anderes Konstrukt möglich doch wie in vielen anderen Punkten auch fehlt es unter anderem an der sachgerechte Begründung seitens des DH.
Jetzt bleibt es nur abzuwarten was uns morgen eröffnet wird.

Pumpe14

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21110 am: 18.11.2025 18:41 »
Ich habe schon so viel über das Thema gegrübelt und gelesen, aber das Beispiel des Herrn Kurt, dass ein unverheiratet es Paar gegenüber dem verheirateten bevorteilt wäre, würde das fiktive Partnereinkommen berücksichtigt werden, hatte ich so noch nicht durchdacht. Diese Begründung ist für mich absolut tragend und ich mache mir gar keine Sorgen mehr, dass dieser Systemwechsel statthaft ist.

AlxN

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21111 am: 18.11.2025 18:41 »
So ähnlich habe ich das auch wahrgenommen, wobei mir der Bezug dazu gefehlt hat, dass das 4k Modell als sachgerechter Kontrollmaßstab vom BVerfG verstanden wird und die neu gewählte Besoldung bzw. das Modell auch diesbezüglich standhalten müsste.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21112 am: 18.11.2025 19:11 »
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video/ruckblick-live-stream.html?kid=2c0c37dc-6459-4d8c-b2c8-3059bd3a808f

15:00 Begin Herr Huber
19:10 - 19:30 Systemwechsel: Ehefrau Partner und Kinder anzusetzen

Soll jetzt auch noch Kinderarbeit kommen?

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21113 am: 18.11.2025 20:14 »
Ich habe schon so viel über das Thema gegrübelt und gelesen, aber das Beispiel des Herrn Kurt, dass ein unverheiratet es Paar gegenüber dem verheirateten bevorteilt wäre, würde das fiktive Partnereinkommen berücksichtigt werden, hatte ich so noch nicht durchdacht. Diese Begründung ist für mich absolut tragend und ich mache mir gar keine Sorgen mehr, dass dieser Systemwechsel statthaft ist.

Es macht aus Allerlei Perspektiven keinen Sinn und je kreativer man das durchdenkt, desto deutlicher wird die Absurdität der Idee des fiktiven Partnereinkommens.
Anderes Gedankenspiel: man stelle sich vor, man würde etwas vergleichbares für die Grundsicherung einführen und jemand die Leistungen streichen, dessen Partner dem Grunde nach arbeitsfähig ist, sich jedoch der Vermittlung quer stellt. Hier wäre ein fiktives Einkommen dann auch mindestens genauso notwendig, wenn man schon in solch unlogischen Sphären denkt.


Goldene Vier

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Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21116 am: 18.11.2025 22:57 »
Information aus dem Gewerkschaftskreis: angeblich sei geplant, die ersten Erfahrungsstufen zu streichen in allen Entgeltgruppen, den Familienzuschlag 1(verheiratet) in die Grundbesoldung zu integrieren, eine Ausgleichszahlung als Besitzstand zu zahlen aber mit den Erhöhungen abzuschmelzen bis 2028 und ansonsten die Besoldung "leistungsorientierter" auszugestalten und fest Prozent-Sätze zwischen den Besoldungsgruppen zu schaffen. Klang so, als ob es für die meisten was geben sollte, aber eben nicht so viel.

Danke für die Informationen auch wenn du sicher Besoldungsgruppen, nicht Entgeltgruppen, meintest. So etwas in der Form wurde hier ja bereits kolportiert. Am Ende verschiebt man die Tabelle, wie in einigen BL auch, einfach nach rechts und der Großteil des Personalkörpers sieht keinen Cent mehr. Jetzt am besten noch 2 Stufen mehr und man wartet weitere 10 Jahre auf die Endstufe. Perfide, aber nun ja.

Interessant war übrigens die Anhörung in NRW Ausschuss. Einhellige Meinung aller Beteiligten (von der LReg sicher abgesehen) war, dass ein großer Wurf in NRW (und anderen Rechtskreisen) her müsse und dieser nach Meinung eines ehem. Weiteren Richters des BVerfG eher teurer würde, als die bisherigen Rohrkrepierer an Gesetzesinitiativen.

Nur was hilft uns das hier? Wir haben es mit einem DH zu tun, der sich seit Jahren einen feuchten Dr*** für die Urteile des BVerfG interessiert - und das wird sich auch nicht ändern bis es ein Urteil gegen den Bund gibt. Da bin ich mir sicher.
natürlich Besoldungsgruppen, sorry. Hab ich auf dem Weg nach Hause schnell geschrieben...

GeBeamter

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« Antwort #21117 am: 18.11.2025 23:19 »
Ob die Vorsorge von Berlin ausreicht?

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/11/berlin-beamte-besoldung-nachzahlung.html

Ja, wird wohl reichen, da in Berlin nur Widerspruchsführer Nachzahlungen zu erwarten haben.

AltStrG

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« Antwort #21118 am: 19.11.2025 01:26 »
Information aus dem Gewerkschaftskreis: angeblich sei geplant, die ersten Erfahrungsstufen zu streichen in allen Entgeltgruppen, den Familienzuschlag 1(verheiratet) in die Grundbesoldung zu integrieren, eine Ausgleichszahlung als Besitzstand zu zahlen aber mit den Erhöhungen abzuschmelzen bis 2028 und ansonsten die Besoldung "leistungsorientierter" auszugestalten und fest Prozent-Sätze zwischen den Besoldungsgruppen zu schaffen. Klang so, als ob es für die meisten was geben sollte, aber eben nicht so viel.

Zitat von: SwenTanortsch am 17.11.2025 18:09
Zitat von: Alexander79 am 17.11.2025 17:16
Zitat von: Rentenonkel am 17.11.2025 16:18
Wir hatten diese Diskussion auch schon mal vor einigen Monden, als ich einen ROMZ ins Spiel gebracht habe.

Schon damals hat dazu Swen recht ernüchternd folgendes geschrieben:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg341129.html#msg341129

Vielen dank für den Link.
Dieser Thread ist mittlerweile viel zu umfangreich um hier noch was zu finden.
Nicht die individuellen Bedürfnisse des Beamten sind für die Besoldungsbemessung relevant - denn sie sind Ausdruck individueller Werteentscheidungen des jeweils einer Beschäftigung nachgehenden Beamten, der sich zu seinem Dienstherrn in einem Dienst- und auf gegenseitige Treue angelegten Verhältnis befindet -, sondern die von ihm erbrachte Leistung, die von ihm in seinem jeweils von ihm bekleideten Amt zu erbringen ist, ist das Maß der Dinge:

DIESEN SATZ bitte für ALLE vorne anpinnen.

AltStrG

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« Antwort #21119 am: 19.11.2025 01:33 »
Information aus dem Gewerkschaftskreis: angeblich sei geplant, die ersten Erfahrungsstufen zu streichen in allen Entgeltgruppen, den Familienzuschlag 1(verheiratet) in die Grundbesoldung zu integrieren, eine Ausgleichszahlung als Besitzstand zu zahlen aber mit den Erhöhungen abzuschmelzen bis 2028 und ansonsten die Besoldung "leistungsorientierter" auszugestalten und fest Prozent-Sätze zwischen den Besoldungsgruppen zu schaffen. Klang so, als ob es für die meisten was geben sollte, aber eben nicht so viel.

Danke für die Informationen auch wenn du sicher Besoldungsgruppen, nicht Entgeltgruppen, meintest. So etwas in der Form wurde hier ja bereits kolportiert. Am Ende verschiebt man die Tabelle, wie in einigen BL auch, einfach nach rechts und der Großteil des Personalkörpers sieht keinen Cent mehr. Jetzt am besten noch 2 Stufen mehr und man wartet weitere 10 Jahre auf die Endstufe. Perfide, aber nun ja.

Nochmal: das sind rechtliche Maßnahmen, die die Anforderungen an die aA nicht erfüllen, da dies schon in verschiedenen Bundesländern passiert ist. Das wurde auf den letzten 1000 Seiten hinreichend dargelegt. Die Leitplanken des Beschlusses des BVerfG werden auch in dieser Hinsicht eindeutig sein.