Autor Thema: Ruhendes Arbeitsverhältnis - Urlaub  (Read 6462 times)

Silja

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Ruhendes Arbeitsverhältnis - Urlaub
« am: 09.09.2020 17:46 »
Hallo Zusammen,

ich habe einen (für mich) komplizierten Fall.

AN seit 01.2019 AU, ist dann wegen voller befristeter Erwerbsminderungsrente ins ruhende Arbeitsverhältnis übergegangen, rückwirkend zum 01.08.2019 ((§33, Abs 2, Nr 5).
Nach §26 Abs 2, c  wird der Urlaub pro Jahr entsprechend gekürzt. Somit stehen aus 2019 noch 17 Tage Urlaub aus. Aus 2018 noch 18 Überstunden.
AN will (noch) nicht kündigen, möchte aber den Urlaub und die Überstunden ausbezahlt haben, da sonst der Urlaub aus 2019 nach 15 Monaten verfällt und er sie ja nocht nehmen kann. Ist das tatsächlich so? AN ist ja nicht langzeit Krank sondern Erwerbsgemindert. Bleiben die Urlaubstage stehen wegen dem ruhenden Arbeitsverhältnis?
AN ist auch davon überzeugt, dass sich auch noch Urlaub nach BurlG aufbaut (weil dazu muss ja nur der Arbeitsvertrag bestehen), trotz ruhendem Arbeitsverhältnis. Steht hier Bundesgesetz über dem Tarifrecht?
Und wie wäre das dann mit Urlaub aus 2018? Der konnte nicht vollständig in 2018 genommen werden und nicht in 2019, da AN ja ab 01.2019 durchgehend krank war.

Ein Zwischenzeugnis möchte AN haben, aber da sehe ich keine Probleme, das kann er ja fordern.

Ich bin im Moment total verwirrt  ....
Habt Ihr BAG (o. ä.) Entscheidungen oder wisst Ihr, wo ich Antworten finden kann?

Vielen Dank im Voraus!
Silja

Lars73

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis - Urlaub
« Antwort #1 am: 09.09.2020 18:48 »
Leider sind die Entwicklungen zum Urlaubsanspruch durch sich regelmäßig wandelnde BAG-Rechtssprechung und komplexe EuGH-Entscheidungen sehr schwierig nachzuvollziehen. Ich habe schon lange aufgegeben es im Detail zu verfolgen, da ich damit nicht mehr befasst bin. Aber ein paar Gedanken:

M.E. wäre zu prüfen ob die Entscheidungen zum Sonderurlaub (BAG 19.3.2019 - 9 AZR 315/17 und BAG 21.5.2019 9 AZR 259/18) übertragen werden können. Ich würde dazu neigen.

LAG Köln hatte 2011 (vom 10.5.2011 - 3 Sa 1057/10) mal entschieden, dass für den Zeitraum einer befristeten Erwerbsminderungsrente keine Urlausbansprüche entstehen. (Aber mit so alten Entscheidungen wäre ich im Urlaubsrecht vorsichtig.)

Hinsichlicht der Abgeltung alten Urlaubs. Nur weil er sonst verfällt ist noch kein Grund. Es braucht eine Vorgabe welche die Abgeltung auslöst. (Grundsätzlich also Ende des Arbeitsverhältnis.) Ich würde aber vermuten, dass dies schon mal Gerichte beschäftigte hat.

Auszahlung der Überstunden ist m.E. möglich und wohl auch geboten.

Isie

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis - Urlaub
« Antwort #2 am: 09.09.2020 19:51 »
Bei der Beurteilung, ob und wann alter Urlaub verfällt, gibt es Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Urlaubsanspruch und dem tariflichen Urlaubsanspruch, soweit er den gesetzlichen Anspruch übersteigt. Aber das ist schon ziemlich lange her, dass ich mich näher damit befasst habe.

Lars73

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis - Urlaub
« Antwort #3 am: 10.09.2020 09:39 »
Nachtwey/Sponer in: Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L Gesamtausgabe, 212. AL August 2020, 2.4.4 Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit im Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit vertritt diese Auffassung:

"Soweit also die vor und während des Ruhenszeitraums entstandenen Urlaubsansprüche noch nicht verfallen sind, werden diese für den Fall der Rückkehr nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Rentenbezugs bei Wiederaufnahme der Tätigkeit grundsätzlich dem Urlaub des dann laufenden Kalenderjahres hinzugefügt."

Danach kommt eine Abgeltung während der Ruhenszeiten nicht in Frage, aber ggf. danach. Die Kommentierung stützt sich Auf Rechtssprechung bis 2013. Insbesondere werden die BAG-Entscheidungen aus 2019 nicht diskutiert. (Bevor man später nach Rückkehr oder bei Ausscheiden Urlaub gewähren/Auszahlen will wäre dies ggf. zu reflektieren.)
Basis dort sind BAG  7.8.2012 - 9 AZR 353/10 und u.a. LAG Baden-Württemberg Entscheidung v. 2.12.2010 - 22 Sa 59/10




Silja

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis - Urlaub
« Antwort #4 am: 11.09.2020 08:38 »
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen, das hift mir enorm weiter.
Das Thema macht mich fertig .... so komplex .... aber gut wenn man Ansätze hat.