Passbild mit oder ohne Kopftuch?

Begonnen von Lutz, 16.09.2020 09:32

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Lutz

Hallo,

meine Freundin ist Baptistin und wollte eben grad einen Personalausweis beantragen und hat Passbilder vorgelegt, auf dem sie mit einem Kopftuch zu sehen ist. Das wäre wohl erlaubt, wenn man aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Sie hatte auch einen formlosen Einzeiler der Passbehörde vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass sie Baptistin ist. Das hatte der Passbehörde aber nicht ausgereicht. Sie soll nochmal wiederkommen und ein offizielles Schreiben der Baptistengemeinde mitbringen, aus dem eben hervorgeht, dass sie denen angehört.

Muss das tatsächlich so sein?

Danke.

Grüße

Wdd3

Ja, formlose Einzeiler kann man zu jedem Thema vorlegen.

Organisator

Ich halte das für Kwatsch. Man kann eine religiöse Überzeugung haben, ohne einer Gemeinde anzugehören.
Und wer eine solche Überzeugung hat, insbesondere bestimmte Kleidungsstücke tragen zu müssen, kann diese sicherlich auch gegenüber der Passbehörde glaubhaft machen.

Hain

Zitat von: Organisator in 16.09.2020 10:01
Ich halte das für Kwatsch. Man kann eine religiöse Überzeugung haben, ohne einer Gemeinde anzugehören.
Und wer eine solche Überzeugung hat, insbesondere bestimmte Kleidungsstücke tragen zu müssen, kann diese sicherlich auch gegenüber der Passbehörde glaubhaft machen.

Ja, man muss es aber glaubhaft machen können und das wird nicht mit einem einzigen Satz funktionieren, wenn man keiner Glaubensgemeinschaft angehört.

Lutz

Und wie macht es nun am besten glaubhaft, wenn man keiner Gemeinde oder dergleichen angehört?

Wie machen das auch z. B. deutsche Muslime?

Organisator

Zitat von: Organisator in 16.09.2020 10:01
Und wer eine solche Überzeugung hat, insbesondere bestimmte Kleidungsstücke tragen zu müssen, kann diese sicherlich auch gegenüber der Passbehörde glaubhaft machen.

In dem deine Freundin der interessierten Stelle darlegt, warum sie aus innerer Überzeugung so handelt, wie sie es tut. Nen Einzeiler würde mich da auch nicht überzeugen.

Alien1973

Kopftuch ab  --  Bild machen  --  Kopftuch wieder drauf

Ist das denn wirklich soooo schwer?  ::)
Von mir aus in einer Fotokabine, da ist sie alleine und es sieht keiner. Kann sie dann daheim ihrem Mann so verkaufen...  ;D ;D ;D

Lutz

Hier nach

https://www.biometrisches-passbild.net/ausnahmen-der-biometrietauglichkeit.html

muss man gar nichts angeben, oder!?

Ich finde auch keine Vorschriften, aus denen hervorgeht, dass man da irgendetwas belegen muss oder so.

Organisator

Das macht ja nichts, die Passbehörde hat die Voraussetzungen deutlich genannt.

was_guckst_du

...wobei hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Muslime auch eine Bescheinigung vorlegen müssen...insofern ein Gleichbehandlungsverstoß...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Es gilt, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Eine solche Bescheinigung (typisch deutsch, es muss ja irgendeine religiöse Organisation geben, die sowas ausstellt) könnte aber die Glaubhaftmachung erleichtern.

was_guckst_du

...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Organisator

Zitat von: was_guckst_du in 16.09.2020 13:11
...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)

Nicht so schwer - § 5 PassV

was_guckst_du

Anlage 8 zu § 5 PassV:

Kopfbedeckung

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.


Das diese Gründe von irgendeiner Institution zu bescheinigen sind, steht da aber nicht. Und wenn, gilt das entweder für alle oder für keinen.
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Lutz

Zitat von: Organisator in 16.09.2020 13:13
Zitat von: was_guckst_du in 16.09.2020 13:11
...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)

Nicht so schwer - § 5 PassV

Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.

Korrekt?

Falls ja, würde ja letztlich allein die Aussage ausreichen, dass man Baptist, Muslime, Buddhist ... ist.