Autor Thema: Garantiebetrag bei Höhergruppierung.... Wechsel TV-L zu TV-A  (Read 3509 times)

Pan Tau

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Zum Wochenende mal eine Denksportaufgabe. Dass sich für viele Ingenieure aufgrund des geänderten Entgeltgruppenverzeichnisses der Autobahn GmbH (TV-A) zum TV-L Höhergruppierungsmöglichkeiten ergeben, wurde hier bereits ausgiebig besprochen.

Nun mal zu meinem speziellen Fall. Ich wurde im August 2018 von EG11-4 in EG12-3 höher gruppiert. Ich erhalte seit dem auf das Tabellenentgelt 12-3 den Garantiebetrag von 180 Euro und würde im August 2021 die Erfahrungsstufe 4 erreichen, womit der Garantiebetrag dann entfiele.

Aufgrund meiner Fallgruppe kann ich ab dem 01.01.2021 bei der AGB höhergruppiert werden. Würde in diesem Falle dieser Garantiebetrag als Besitzstand auch noch bis zum Juli 2021 on Top auf das Entgelt nach TV-A 13-3.
kommen?

Oder würde sich der Garantiebetrag so errechnen, als wäre ich seinerzeit zu TV-L-Zeiten von EG11-4 in EG 13-3 höhergruppiert worden. Nach Entgelttabelle TV-L dann 4619,20 (13-3) - 4478,85 (11-4)= 140,35 --> 39,65 Euro Garantiebetrag?




Spid

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Was soll daran Denksport sein? Es gibt doch mit §11 Satz 3 EÜTV eine explizite Regelung: "Im Falle einer Höhergruppierung entfällt der Garantiebetrag nach Satz 1."

Pan Tau

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Danke Spid, für die Überbringung der schlechten Nachricht- die Frage hätte ich mir dann tatsächlich allein beantworten können, den § hatte ich nicht auf dem Schirm.... :o